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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 2. Februar 2007, 14:27

Unterhaltsvorschuss zwingend für Wohngeldantrag und Kindergeldzuschlag?

Hi, ich habe folgende Frage,

Kindergeldzuschuss wurde mit der Begründung angelehnt, dass ich mich nicht um den Unterhalt bemühe. Das gleiche gilt bei Wohngeld. Der KV ist Student, kann selbst nix zahlen und besteht darauf, dass ich kein Untrhaltsvorschuss beantrage, weil er das zurückzahlen müßte. Er drohte an, sich nicht mehr um den Kleinen zu kümmern, wenn er zahlen müßte. Handel ich da nicht zum Wohle des Kindes? Habe ich deshalb keinen Anspruch auf staatl. Hilfe?

Liebe Grüße Steffi

Desmangirl

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

Beruf: Hausfrau

2

Freitag, 2. Februar 2007, 14:40

RE: Unterhaltsvorschuss zwingend für Wohngeldantrag und Kindergeldzuschlag?

Hi

Also ich würde entweder klären das er dir Unterhalt bezahlt
ansonstenHalt denn Unterhaltsvorschuss beantragen!
Es kann ja nicht sein das er dich auf soeiner Art und weise "erpresst". :-?
er muß ja für sein Kind aufkommen.

Wenn er sein Kind Liebt wird er sich weiter drum Kümmernauch wenn
du Unterhaltsvorschuss beantragst!

Schreib mal wie es ausging.

viel Glück

Daniela[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 3. Februar 2007, 16:54

RE: Unterhaltsvorschuss zwingend für Wohngeldantrag und Kindergeldzuschlag?

nein hast du nicht. vorranging muss der vater bzw. die unterhaltsvorschußkasse (und dann der vater) für euer kind aufkommen. und nein, du handelst nicht zum wohl des kindes, wenn du nicht selbst in der finanziellen lag bist, für das kind alleine aufzukommen. stattliche hilfe gibt es erst, wenn alle anderen möglichkeiten (unterhalt vom kv oder eben uv) beantragt und in die wege geleitet wurden.

liebe grüße chaoshexe

Gast

unregistriert

4

Samstag, 3. Februar 2007, 22:54

RE: Unterhaltsvorschuss zwingend für Wohngeldantrag und Kindergeldzuschlag?

Hallo,
Nein, Du musst keinen Unterhaltsvorschuss beantragen wenn Du das nicht willst. Allerdings wird Dir dann dieser Betrag als Einkommen angerrechnet wenn Du zb Wohngeld beantragst. Und das obwohl Du das Geld nicht in der Tasche hast.
Du musst selber wissen ob Du auf die ca 100 Euro verzichten kannst oder nicht.
Und: wenn er schon nicht zahlen will, hilft der Papa dann wenigstens mit dem Kind? inclusive Abends Babysitten usw? Wenn nicht, wuerd ich mir das gut überlegen
Lucie

Gast

unregistriert

5

Montag, 5. März 2007, 13:21

RE: Unterhaltsvorschuss zwingend für Wohngeldantrag und Kindergeldzuschlag?

<fieldset style="border: 3px solid red; background-color: rgb(115, 159, 196); text-align: left;">&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;<legend style="font-weight: bold;">Stop</legend><br>
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warum beantragst du nicht UV, kaufe Bundesschatzbriefe von dem geld und lege es für dein kind an. nach den Jahren zahlt ihr das geld ohne die gewinnzinsen an das JA wieder zurück. Wenn Vater staat das nicht anders will muss man es halt so machen. was dein freund wohl dazu sagt???

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