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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 9. Februar 2007, 23:11

umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

vieleicht kann mir da jemand jetzt die richtigen tipps geben damit das auch alles richtig läuft ..habe für den 1.5 07 ein umzug geplant .bin arbeitslosengeld 2 bezieher.lebe in bayern ..habe jetzt meine neue wohnung bei meinem noch zuständigen amt eingereicht ,um erstmal zu fragen ob das auch ok sei .darauf hin habe ich fplgende nachricht erhalten ..
sehr geehrte frau....
dem umzug könnte dem grunde nach zugestimmt werden ,da die unterkunftskosten ihrer jetzigen wohnung unangemessen sind. eine endgültige entscheidung können wir erst treffen ,wenn sie uns von der nach umzug zuständigen arge eine bestätigung über die angemessenheit der in aussicht stehenden wohnung vorlegen..

darauf hin habe ich mich schon mal an meine neue arge gewahnt und sie gebeten mit doch bitte eine bescheinung zu geben das die wohnung die ich beziehn werde angemessen ist .mir wurde das per mail bestätigt ,hatte aber noch mal um schriftlichen nachweis gebeten .ich kann ja nicht bis nach dem umzug warten.. und dann alles beantragen wenn ich umgezogen bin weil das geld habe ich dann wirklic nicht zur verfügung und möchte ja jetzt schon die bevorstehenden umzugskosten beantragen weil ich 850km weiter weg umzieh möchte ich wenigstens die kosten für den umzugswagen und der mietkaution ..jetzt meine frage an euch wie soll ich jetzt weiter vorgehen ..soll ich wenn ich die schriftliche zuschrift habe von der neuen behörde auch gleich die umzugskosten beantragen und dann gleich kostenvoranschläge dem jetzt noch zuständigem amt vorlegen.
oder gibt es nur ne pauschale ..würde mich freun wenn mir da jemand weiterhelfen kann weil ich ,mama alleinerziehend bin und leider nicht all wissend ,aber das sollte man ja irgendwie sein um bei dem ganzen durchzusteigen.. was mich doch etas überfordert ich danke euch .lg claudia

Gast

unregistriert

2

Freitag, 9. Februar 2007, 23:26

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

Hallo Claudia,

wenn Dein umzug begründet ist(z.b. Arbeit am neuen Wohnort), dann wirst Du gesetzlich unterstützt.

Da ein dringender Bedarf besteht.

Wenn Du den Umzug aus privaten Stücken, ohne ringlichkeit vornimmst,dann sei nicht geschockt, wenn Du auf alle Kosten alleinig hängen bleibst.

Das für Dich jetzige Amt wird nix dagegen haben, gegen einen Umzug.....somit sind sie erstmal einen los....

Umzugskosten, Kaution etc. muß das Amt nicht übernehmen, wenn ein Umzug nicht zwingend notwendig ist. Dann gibt es nicht mal eine Pauschale. Höchstens, wenn das Amt gnädig ist, ein abzahlbares Darlehn. Aber dafür, um da näher reinzublicken, sind die Infos Deinerseits zu spärlich.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 9. Februar 2007, 23:35

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

hi,

schlappe 850 km, mit kind wohl, wenn du hier bist ...

warum zahl ich auch für so was steuern? :-?

lg

rick

monthy

Anfänger

Beiträge:

4

Freitag, 9. Februar 2007, 23:47

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

Vielleicht kannst Du ja noch die Motivation für diesen Umzug benennen. Dann kann man auch gezielt antworten.....


[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 9. Februar 2007, 23:57

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

ups das hört sich ja nicht so gut an ..wahr die ganze zeit der meinung wenn das amt mir dem umzug zustimmt dann müssen sie auch die umzugskosten tragen oder kaution..mh..muss dazu sagen das mich das amt eh schon gebeten hatte umzuziehn da meine jetzige wohnung nicht mehr tragbar ist.. wegen viel zu hoher miete ,, daher habe dann den umzug einmal darauf hin begründet und dann auch wegen meiner arbeitslosigkeit die ich hier nicht in den griff bekomme mit meinen 2 kindern .da ich hier keine familie habe die mich irgendwie unterstützen .habe dem amt dann noch ein ärtzliches attest mitgeschickt von meinem arzt ,
der meine situation den nochmal geschildet hatte .das es für mich und meine kinder notwenig ist umzuziehn auch aus gesundheitlichen gründen ,möchte da jetzt aber nicht mehr weiter drauf eingehen ,
da mich das dann doch sehr belastet ..
die frage ist jetzt wie soll man den umziehn wenn man dann keine unterstützung bekommt ..will ja keine umzugsfirma beauftragen da ich die preise viel zu hoch finde ..und ei dahrlehn das bekomm ich nicht mehr da ich schon was abzahl wegen den zu hohen mietkosten.. ich werd dann einfach mal auf die schriftliche zusendung der anderen arge warten und dann das an das jetzt noch zuständige amt schicken ..und dann mal schaun was kommt ..

Gast

unregistriert

6

Samstag, 10. Februar 2007, 00:29

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

Jupp......alles verwertbare was Du hast (ärztl. Bescheinigungen etc.) vorlegen. Aber trotzdem, auch wenn arge x dich wegen hoher wohnkosten zu Umzug auffordert, heitßt das nicht, das der Umzug quer durch die BRD gehen kann.

Wüßte auch nicht, womit Du das begründen wolltest, es sei denn, Du hast nachweislich einen neuen Job am neuen ort.

Aber dieses spezifische Kuddelmuddel, wirst Du wohl wirklich nur mit den Dir zuständigen Ämtern klar machen müssen. Ich kann Dir nur sagen, gesetzlich wie es aus den infos deinerseits, ist ein Umzug über 850 km wohl absolut nicht notwendig.....und dann müsste Dir das Amt nicht mal ein Darlehn gewähren.

Also hier gilt es wirklich: Schritt für Schritt nacheinander.

Frage: Sind Kinder im Spiel? Die mit umziehen würden/müßten?
Käme das nicht das nächste sehr große Problem auf Dich zu?
[addsig]

Gast

unregistriert

7

Samstag, 10. Februar 2007, 00:44

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

klar hört sich das jetzt so an als wenn ich hier durch die ganze welt reise .kinder sind im spiel ..aber da würden dann eher weniger probleme kommen wenn ich dann wieder zurückgeh ..muss dazu sagen das ich ja nicht einfach irgendwo hin gehe ich geh nur zurück dahin wo ich herkomme .(familie).hier in bayern habe ich und die kinder keine zukunft...aber trotzdem danke für deine antwort....und werde das jetzt einfach mal in angriff nehmen gibt ja für alles irgendwie ne lösung ...auch wenn es hier dann doch etwas unverständlich rüberkommt,warum ich diesen umzug machen muss.lg claudia

monthy

Anfänger

Beiträge:

8

Samstag, 10. Februar 2007, 01:38

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

Ohne Arbeitsvertrag am neuen Wohnort wirds eng mit Zuschüssen. Da muss dann schon ein wirklich triftiger Grund her....[addsig]

Gast

unregistriert

9

Samstag, 10. Februar 2007, 08:42

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

Hallo Claudia,
monthy hat schon recht. Könntest Du Arbeit vorweisen, wäre es einfacher.

Du gehst zurück in die Heimat, da wo Deine Familie lebt, wenn ich das richtig verstanden hab?

Dann erzähl ich Dir mal, wie es bei mir war, als ich hierher zurück zog.

Ich sagte dem hiesigen Amt nä,lich, als die mir sagten: Wieso?Bleiben sie doch einfach da wohnen, wo sie nun wohnen, wir wollen sie ja gar nicht (logisch wollen die nicht freiwillig jemanden mehrfür den sie zahlen müssen).

Ich berief mich darauf, das hier meine Familie lebt, die mich, sobald Kind 3 ist, in der Betreuung unterstützt, um arbeiten gehen zu können ;-)

Somit hatte ich wenigstens einen Grund, wieder in die Heimat zu dürfen ;-)

War allerdings kein grund, vom Amt für Umzug o.ä. Geld zu erhalten. Ich persönlich habe nicht einen Cent erhalten, weder für Renovierung, Kaution o.ä.
Und habe es trotzdem geschafft ;-)

Und nichts desto trotz ist es Amtsabhängig. Möglich, das Du Unterstützung erhalten würdest. Wie ich oben schon schrieb. Das mußt Du mit den zuständigen Ämtern abkaspern.[addsig]

Venus_BLN

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

10

Freitag, 9. März 2007, 18:18

RE: umzug hartz 4 wie geh ich jetzt weiter vor ?

Also ohne zwingenden Grund muss die ARGE gar nichts bewilligen.
Die müssen nur zustimmen, damit die neue ARGE die KdU übernimmt.

Umzugshilfe gibt es ausschließlich bei Aufnahme einer
sozialpflichtigen Tätigkeit.
Kaution, wenn ein anerkannter Umzugsgrund bestätigt wurde,
gibt es NUR noch als Darlehen.

Beides MUSS schriftlich sowohl bei der alten, als auch bei der neuen ARGE
vorgelegt werden.

Und noch ein letzter Tipp:
Den neuen Mietvertrag erst absegnen lassen, bevor er unterschrieben wird.


Ich wünsch Dir einen wohlgesonnenen SB.
;-) [addsig]

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