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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 4. März 2007, 20:08

eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Hallo,

hätte mal eine Frage, evtl weiß jemand darüber bescheid.

Und zwar wollte ich mal wissen wie das ist, wenn man eine eheähnliche gemeinschaft hat und die frau 2 kinder hat,kein einkommen hat und der mann einen sohn aus erster ehe (knapp 3 jahre alt).
wie verält sich das, wenn man zusammen lebt muß der partner dann trotzdem
ehegattenunterhgalt zahlen obwohl er eine neue beziehung hat und für diese aufkommt ?

ich kenne mich damit leider nicht aus.

wer kann helfen ?

Gruß klaudia[addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 4. März 2007, 20:46

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Also ich bin da kein Experte auf diesen Gebiet, aber ich könnte mir vorstellen, dass er für seine Ex auch weiterhin zahlen muss, da ihr 1. kein gemeinsames Kind habt und 2. du ja selbst irgendwo nen Mann hast, der für dich und deine Kids zahlen sollte.
Soweit ich weiß (was aber nicht verbindlich ist, bin ja nur Laie!), würde er nur keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen müssen, wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet, da Kinder (seine und dann das gemeinsame) immer an erster Stelle stehen.

Ich hoffe, ich habe dir jetzt keinen Käse erzählt, aber so is mein derzeitiger Wissensstand.

Viele Grüße

Claudia (Amazone)

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

3

Sonntag, 4. März 2007, 20:57

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Hallo Claudia,
dank schonmal für die info.
Bekomme nur kindesunterhalt kein ehegattenunterhalt. Da verdienst zu wenig.

Allerdings hätte ich noch eine Frage,
wenn ich arbeite (Teilzeit) wird dann mein Verdienst mit angerechnet an seinen Ehegattenunterhalt ? Oder wird er aussen vor gelassen,
muß ja schlieslich für zwei kids aufkommen !

Gruß Klaudia[addsig]

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 4. März 2007, 21:03

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Auch hier kann ich dir wieder nur unter Vorbehalt und aus eigner Erfahrung antworten.
Mein Ex lebt seit 2,5 Jahren mit seiner Freundin zusammen und sie geht Vollzeit arbeiten. Das hatte aber bisher keinerlei Auswirkungen auf meinen Ehegattenunterhalt.
Genaueres kann dir aber wohl nur ein Anwalt sagen, oder jemand von hier, der da in Gesetzesdingen besser Bescheid weiß als ich.

Schönen Abend dir noch

Claudia

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

5

Sonntag, 4. März 2007, 21:06

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Danke Claudia,

auch Dir noch einen schönen Abend[addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 5. März 2007, 06:40

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

also, mal aufdröseln:

er war NICHT verheiratet mit der Ex? Warum so9llte er dann EHEGATTENunterhalt zahlen? Nicht-verheiratete sind sich gegenüber auch nicht u-pflichtig. Wäre ja völlig irrsinnig. Asnahme bildet nur, wenn die Ex(freundin)ein/zwei gemeinsame Kinder betreut, die UNTER 3 JAHRE alt sind...dann bekommt ie ggf. Betreuungsunterhalt. Sind es aber ihre Kinder, ist er zu GAAAAAAAR nix verpflichtet, warum auch?

Romy

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

7

Montag, 5. März 2007, 08:59

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Hallo Romy,

sie waren verheiratet und das nur kurz.

Die Frage war, wenn er jetzt eine eheähnliche Gemeinschaft hat und für
seine neue Freundin + ihre Kinder aufkommt,
ob er dann noch ehegattenunterhalt zahlen muß ?
Fürs Kind klar, so soll es ja auch sein.
Aber wie ist es, wenn er für eine neue Familie aufkommt,
die selbst kein Einkommen hat, außer Kindergeld und Unterhalt für die Kids ?

Klaudia

[addsig]

Gast

unregistriert

8

Montag, 5. März 2007, 09:01

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

hallo claudia,

eine neue beziehung ändert nichts grds. an unterhaltspflichten aus erster ehe, wenn der unterhaltspflichtige eine neue beziehung eingeht. grundsätzlich lautet der vorsatz ku vor eu. wenn also nach grundlage der d`dorfer tabelle nach abzug des ku der selbsbehalt des unterhaltspflichtigen unterschritten wird, geht die ehefrau leer aus. so scheint es ja bei dir der fall zu sein. wenn du nun teilzeit arbeiten gehst, wird selbstverständlich dein einkommen auf eine mögliche unterhaltszahlung des unterhaltspflichtigen angerechnet.

etwa ander verhält es sich, wenn dein partner nicht verheiratet war und das kind unter drei jahren ist. dann kann der eu auch nur befristet gezahlt werden. der anspruch auf ku besteht aber weiterhin.

lg
jamsession

Klaudia

Anfänger

Beiträge:

9

Montag, 5. März 2007, 09:01

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

Noch was dazu, die Ex lebt auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft,
hat sie dann trotzallem anspruch auf diesen Ehegattenunterhalt.

Gruß Klaudia[addsig]

jamsession

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Köln

Beruf: Management

10

Montag, 5. März 2007, 09:05

RE: eheähnliche gemeinschaft, hat die ex anspruch auf unterhalt ?

der vorherige gast war ich natürlich.

klaudia, wie gesagt, es kommt wie immer auf den faktor zeit an. wenn eu-pflicht besteht und der unterhaltsberechtigte einen neue lebensgemeinschaft eingeht und man von einer dauerhaften lebensgemeinschaft sprechen kann, kann der anspruch auf eu entfallen. man spricht in der regel dann von einer dauerhaften lebensgemeinschaft, wenn diese zusammen leben und dies mindestens für drei jahre der fall ist. dann könnte dein parnter den antrag stellen, zumindest nicht mehr eu-pflichtig zu sein. ku-pflicht besteht aber trotzdem weiter fort.

lg jamsession[addsig]

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