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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 8. März 2007, 17:43

Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Hallo zusammen!

Meine Freundin ist unverheiratet/alleinerzieh.m.11jährig.Tochter,die gerade die 5.Kl.angefangen hat.Der Vater zahlt seit längerem keinen Unterhalt f.d.Kind,obwohl er könnte-läuft bei Gericht,aber eben noch "kein Geld auf der Bank" sozusagen.

Die Kleine hat spätestens 13h Schule aus, in der Nähe gibt es keine Ganztagsschule,die Kitas betreuen ab Grundschule keine "Großen" mehr. Die nächsten Verwandten wohnen 200km weg, die Tochter braucht noch ziemlich viel Unterstützung,auch bei den Schulsachen usw..Meine Freundin hat kein Auto,sie hat seit ein paar Monaten am Ort eine Vormittags-Stelle mit 2.5 Std.täglich/400Euro Monatseinkommen.Neben dem Einkommen hat sie halt nur Kindergeld,da der Vater eben nicht zahlt,sodass sie dazu auch noch rund 650 Euro ALG bekommt u.ihre Krankenkasse/ Rentenversich.auch direkt bezahlt werden vom Amt(etwa 170 Euro)

Weil man bei der Arbeit mit ihr zufrieden ist u.erweitert,soll sie jetzt demnächst 4 Std. für 800 Euro arbeiten,worüber sie superhappy ist,weil das weiter alles mit den Schulzeiten etc.hinkommt. Den Vertrag wollten sie noch diesen Monat machen.

Jetzt hat die Arbeitsvermittlung vom Amt sie parallel zu einem Termin eingeladen wg.Arbeitsangeboten, und wie es so klang am Telefon schien es sich um Vollzeitstellen zu handeln.(Ob 1¤-Jobs weiß sie aber noch nicht).

Jetzt ist sie natürlich ganz aufgeregt in Panik wegen der Tochter u.ich würde ihr gerne helfen,kenne mich aber halt auch nicht aus,deshalb hatte ich gehofft, dass hier vielleicht jemand etwas mehr darüber weiß. Im Internet habe ich bzgl.Arbeit u.Kindern eigentlich nur was gefunden mit "sofern eine geregelte Erziehung nicht gefährdet ist" usw. (Angegeben auf diesem Amtsbogen hat sie auf jeden Fall "nur Teilzeit möglich" o.s., da ist sie sicher).

Vielleicht bin ich ja etwas dösig-aber wenn sie ohne Auto für eine Vollzeitstelle jeden Tag von 7.30h bis 18h weg ist u.das Kind auf sich alleine gestellt ist in der Zeit, dann "erzieht" da ja quasi keiner mehr,geschweige denn geregelt (mal etwas überspitzt formuliert).
Können die wirklich verlangen,dass jemand ,nur weil er/sie alleinerziehend ist u.der Unterhalt vom anderen Elternteil fehlt, Vollzeit arbeitet u. ein Kind in dem Alter den ganzen Nachmittag unbeaufsichtigt bleibt? Ich als Durchschnitts-Nichtbeamter kann mir irgendwie gar nicht vorstellen,dass das überhaupt erlaubt sein soll - kriegt sie da nicht wohlmöglich sogar noch von einer ANDEREN Amtsseite (Jugendamt o.s.) Ärger wegen mangelnder Aufsicht?! Und was,wenn das Kind was anstellt in der Zeit?! Ist sie dann haftbar oder wie..?

Sicher will sie mit zunehmendem Alter der Kleinen auch selber ihre Arbeitsstunden ausweiten (toll lebt es sich von so einem Einkommen ja nun echt nicht)..aber kann man das wirklich schon in diesem Kindesalter erwarten? Und wenn sie 800 plus Kindergeld selber als Einkommen "einbringt",dann ist das doch mehr als durch einen 1-Euro-Job,oder?
Nur: was,wenn sie ihr tatsächlich einen "normalen" Vollzeitjob anbieten,der wohlmöglich über 800 Euro liegt..muss sie den annehmen? Denn wenn sie das wegen der Kleinen ablehnt u.man ihr deshalb nichts mehr zahlt vom Amt,dann hätte sie derzeit nur noch (mit dem Kindergeld) knapp 550 Euro (was bereits ziemlich genau den Wohnungskosten entspricht) u.wäre wohl auch nicht mehr krankenversichert,schätze ich..und das geht ja so auch alles nicht hinten und nicht vorne.
Früher konnte man ja bei geringem Einkommen Wohngeldzuschuss beantragen usw., aber das ist ja heute wohl alles scheinbar irgendwie anders und "mit drin" u.würde ihr ja vermutlich eh nix helfen wegen Krankenkasse usw.

Ich wäre da wirklich sehr dankbar für jeden Tipp,den ich ihr weitergeben könnte,weil sie eine Riesenpanik hat u.gar nicht weiß, wo sie selber bzw. das Kind da rechtlich überhaupt "steht" usw.Insofern: vielen herzlichen Dank im Voraus für jeden Tipp!

Maren

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 8. März 2007, 20:54

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Hallo Maren,

wenn der AG deiner Freundin mit ihr einen Vertrag machen möchte über täglich 4 Std., dann sollte sie sich sofern der AG den Vertrag jetzt noch nicht fertig hat, zumindest ein Schriftstück über die geplante Arbeitszeitänderung/Vertrag geben lassen und diesen mit zum Termin bei der ARGE mitnehmen.
Denn wenn sie dadurch einen erhöhten Zusatzverdienst hat, dann bleibt ihr auch noch ein wenig mehr vom ALGII übrig (hier gibt es irgendwo dazu einen entsprechenden Artikel ).
Das deine Freundin zu diesem Termin eingeladen wurde, hat sicherlich den Hintergrund, dass man schon gerne möchte, dass sie selber etwas mehr arbeitet/Geld verdient, denn die Tochter ist in einem Alter, wo sie auch schon mal stundenweise alleine zu Hause bleiben kann....

Wie sieht es denn mit alternativen Betreuungsmöglichkeiten aus? Hier bei uns am Ort ist z.B. die ev.Kirche sehr aktiv in Sachen Übermittag-u.Hausaufgabenbetreuung + Jugendzentrum bis teilweise 20 Uhr!!! und meine Kids (9+10) gehen gerne hin....
LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 8. März 2007, 20:59

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Nachtrag:
auch heute kann man noch Wohngeld beantragen, wenn man ein geringes Einkommen hat, jedoch über dem ALGII-Satz liegt....außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit des Kinderzuschlags....

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 8. März 2007, 23:28

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Danke für deine Antwort! :)
Ja,das mit was Schriftlichem vom Arbeitgeber habe ich ihr auch schon gesagt,das besorgt sie sich bereits.
Mich hätte vor allem halt interessiert,ob es da etwas "Offizielles" gibt,ab welchem Kindesalter eine Vollzeitstelle erwartet werden kann. Was ich bisher so im Internet finde , scheint das aber wirklich reine Auslegungssache der jeweiligen Sachbearbeiter zu sein..schon sehr komisch,das alles.
Ich meinte für die Tochter allerdings nicht "schon MAL ein paar Stunden alleine sein",(vielleicht habe ich mich da falsch ausgdrückt) sondern täglich morgens vor und vor allem nach der Schule unbeaufsichtigt zu sein bis frühen Abend. Mal ganz davon abgesehen,dass das Mädchen damit (noch) nicht klarkäme: Das kann doch eigentlich auch nicht so ganz passen zu den Pflichten (u.auch Rechten) der elterlichen Sorge - ich kann (bzw.möchte..) mir nicht vorstellen,dass diese BGB-Gesetze für Alleinerziehende nicht gelten sollen?! -
Ist natürlich schön,wenn es bei euch so ein außerschulisches Angebot gibt,das deinen Kindern auch gefällt! :) Hier bei ihnen sieht es da generell eher mager aus, (und "kirchlich orientiert" müsste man natürlich auch von seiner eigenen Erziehungsrichtung bzw. Religionszugehörigkeit her mittragen können,um sein Kind da hinzugeben).

Das mit einem "Jugendzentrum bis 20 Uhr" als festeingeplante, tägliche "Kinderbetreuungsstätte " für "geregelte Erziehung" ist schon eine witzige Vorstellung ;-) , aber hilft ja nun auch nicht ernsthaft weiter.

Wie gesagt: es ging jetzt eigentlich nicht so sehr um die Frage "wo könnte man sein Kind NOCH unterbringen",sondern darum,ab welchem Kindesalter generell Vollzeitarbeit von Alleinerz. "rechtlich" erwartet werden kann bei (ergänzendem) Leistungsbezug von so Ämtern. Aber da scheint es ja überraschenderweise keine allgemeingültigen Vorschriften zu geben. Schon verrückt..wo sonst alles immer so fitzelgenau festgehalten u.geregelt wird in Deutschland ;-)
Naja..ich google mal halt weiter..aber trotzdem : vielen Dank für deine Antwort! :)
LG
von Maren

Gast

unregistriert

5

Freitag, 9. März 2007, 07:40

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Hy Maren...

Laut Amt "muss" die Mutter vollzeit bzw. soviel verdienen das sie sich und das Kind selbst ernähren kann, sobald das Kind 3 Jahre alt ist. Dazu gehört das das Kind betrrut sein muss. Die Mutter ist verpflichtet Betreuungsunterbringen zu suchen...wie nach der Schule bei Nachbarn, Freunden, kirchliche oder staatliche Unterbringungen.

Das war mal grob geantwortrt auf Deine Frage, Gruß bantam

pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

6

Freitag, 9. März 2007, 11:29

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Hallo Maren,

der Gesetzestext lautet § 10 Zumutbarkeit - (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass - Absatz 3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.

Da ists egal ob AE oder nicht, aber deine Freundin hat ja einen Job und bei der Höhe des Einkommen wird ihr auch die Arge nichts anderes anbieten, wenns denn verbindlich ist. Arbeitspflicht besteht auf jeden Fall, viell gibts ja die Möglichkeit einer Tagesmutter, die Betreuungskosten werden in der Regel übernommen.

LG
Waltraud :-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

lucielou

Anfänger

Beiträge:

7

Freitag, 9. März 2007, 13:31

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

Sollte dieser Vollzeitjob vom Amt ein 1euro job sein, dann muss Sie Ihn nicht annehmen wenn sie einen 400 bzw 800 Eurojob hat. Weil, obwohl geringer Verdienst, ist es doch ein "echter" Job, mit realem Einkommen und muss nicht om AAmt gefördert werden wie ein 1 Euro job.
Dies sagte mir eine Vermittlerin vom amt.
Gruß Lucie[addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 9. März 2007, 13:34

RE: Vollzeitarbeit als Alleinerziehende?

hallo,

also wenn ich mit 4 kindern 3,6,11,14 alleinerziehend eine vollzeitstelle annehmen muss, dann glaube ich muss sie es auch. ich war gerade heute auf dem arbeitsamt weil ich trotz 30 std die woche immernoch algII beziehen muss.
mein mann zahlt nicht und ich habe alles zu tun damit ich keine leistungen mehr beziehen brauche.
tja so sind die gesetzte. er darf 890¤ und 387¤fahrkosten behalten, braucht somit keinen unterhalt zahlen. ich darf 345¤ für mich behalten und den rest meines gehaltes unterhalt an meine kinder zahlen. (bzw. wird mir der unterhalt der kinder um den betrag gekürzt den ich über 345¤ 100¤ alleinerziehenden zusatz und 110¤ mietanteil verdiene. somit zahle ich unterhalt, arbeite demnächst 38.5 std und habe trotdem nur die hälfte von dem was mein mann zur verfügung hat.
nun wohnt er auch noch bei meiner "freundin" uns genau gegenüber und nimmt die kinder nicht, wenn ich in den arbendstunden arbeiten gehe. ich gehe dann ein haus weiter und gebe die kinder dort ab.
wir frauen haben die a....karte

delffi64

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