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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

peugeot307cc

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 18. März 2007, 20:31

Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Arbeitlosengeld 2, Harz4,Aleinerziehend,Trennung,Scheidung,Unterhalt,Unterhalstsvorschuss,Sozialhilfe.

Keine Arbeitspflicht für Alg2 Empfänger trotz Ganztagsbetreuung der Kinder im Kindergarten oder in der Schule.

Die Arbeitgemeinschaften dürfen euch nicht zwingen oder eine kürzung androhen.

Alleinerziehenden obligt es nicht Arbeiten zu gehen, solange Kinder in ihrer Obhut befinden.

Dieses gild Bundesweit, Harz 4 ist Bundesweiteinheitlich.

Ich besitze ein offizielles Schriftstück von der Arbeitsgemeinschaft, was ich euch kostenlos zukommen lassen kann, worin dieses expliziet steht.

Wenn Interesse besteht Mailt mir, ich werde eine Kopie via e-mail euch zu kommen lassen

Kostenlos für alle.
[addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 18. März 2007, 20:40

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Hallo Peugeot,

das ist doch nicht Dein ernst, oder?

Hier offiziell aufzurufen, sich hinter Kinder zu verstecken, und für das süße nixtun Geld kassieren?


Würde es aber trotzdem gerne mal lesen.

muensterland@alleinerziehend.net

Danke
[addsig]

monthy

Anfänger

Beiträge:

3

Sonntag, 18. März 2007, 20:56

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Um Gottes willen geht nicht arbeiten. Lebt Euren Kindern vor wie schön es sich von Stütze lebt.

Du bist ja völlig Panne![addsig]

monthy

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 18. März 2007, 20:59

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

PS: Es ist _nicht_ unsittlich, für seinen Lebensunterhalt arbeiten zu gehen.[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Sonntag, 18. März 2007, 21:03

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Hallo peugeot,

vom Gesetzgeber her ist Mitarbeit ab 3 Jahren erwünscht. Viell liegt bei Dir ein besonderer Fall vor??
Persönlich meine ich, jeder der kann sollte auch froh sein wieder arbeiten gehen zu können. Kann nichts schaden ;-) .
Finds auch sehr bedenklich, solche Äußerungen hier zu machen.
Hab dir PN geschickt, wegen Textvorgabe.

Liebe Grüße
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

peugeot307cc

Anfänger

Beiträge:

6

Sonntag, 18. März 2007, 22:17

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Ja es liegt mir Persönlich.
Ich muss nun vom Kindesunterhalt Ihr Ehegattenunterhalt zahlen .
Die Arbeitsgemeinschaft Pfändet nun . [addsig]

Gast

unregistriert

7

Sonntag, 18. März 2007, 22:21

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Kannst Du das bitte mal etwas deutlicher erklären?

Du bist ae Vater? Ex zahlt KU (wovon), geht und muß nicht arbeiten? Und Du mußt ihr EU zahlen?[addsig]

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 18. März 2007, 22:24

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Sorry, grad deine mail bekommen.

Ihr ward verheiratet, und richtig.

Nach dem derzeitigen Unterhaltsrecht ist sie nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen, bis das jüngste Kind 8 Jahre alt ist.

Kommt die neue Unterhaltsreform durch, sieht es besser für Dich aus, denn dann wird auch sie arbeiten gehen müssen, da die Kinder betreut sind.

Du solltest also dann am Ball bleiben, wenn sich das Unterhaltsgesetz ändert.[addsig]

Gast

unregistriert

9

Sonntag, 18. März 2007, 22:35

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

@peugeot307cc

habe deine Mail ebenfalls bekommen, ist sehr interessant zu lesen, da ich aus demselben Kreis komme und dasselbe Fam.-Gericht zuständig ist...

Aber ich bin eine AE ohne EU, da selber berufstätig und erhalte nur KU für 2 Kids...

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

10

Montag, 19. März 2007, 14:31

RE: Keine Arbeitspflicht für Alg 2 trotz Ganztagsbetreuung der Kinder

Hallo,
kannst du mir mal das Schriftstück zumailen.

L.g.Michaela

werner_michaelat-online.de

vielen lieben Dank

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