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jea
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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 20. März 2007, 07:23

Wie groß darf die Wohnung sein, die mir zusteht?

Weil ich damals schoneinmal von meinem Mann getrennt war, weiß ich das man nur zur Miete etwas dazu bekomment, wenn die Wohnung den benötigten m² entspricht die das Sozialamt vorgiebt.
Also nun meine Frage:
Wie groß darf meine Wohnung sein wenn ich (55) und meine Tochter (14) alleine dort wohnen damit wir Mietunterstüzung bekommen? :-?
Bitte ganz ganz dringend um Antwort!!
Danke im Vorraus
MfG

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 20. März 2007, 07:31

RE: Wie groß darf die Wohnung sein, die mir zusteht?

Hallo,

in der Regel wird gesagt, 45 qm + 15 qm für jede zusätzliche Person. Also für Euch 2 60qm.

Jedoch ist nicht unbedingt die qm Zahl ausschlaggebend, sondern eher der Preis.

Sprich: Wenn bei Euch pro qm 4 ¤ zulässig sind, wären das bei 60 qm 240¤, und wenn Du eine Wohnung findest, die größer ist, aber nicht mehr kostet, sagt (im Normalfall ) auch keiner etwas gegen.

Die Preise mußt Du bei Eurem Amt erfragen, das ist örtlich unterschiedlich.

Auch muß eine Wohnung, bevor Du den Vertrag unterschreibst, erst genehmigt werden vom Amt.[addsig]

Levi

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 20. März 2007, 07:31

RE: Wie groß darf die Wohnung sein, die mir zusteht?

Guten morgen auch,

also bei mir war es so (Niedersachsen), dass mir 45 m² zugestanden hätte und für jedes Kind nochmals 15 m².

Ich würde an deiner Steller mal zum Amt gehen und nachfragen. Der Mietspiegel in deiner Stadt kann auch ausschlaggebend sein.

LG

Levi[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

4

Dienstag, 20. März 2007, 09:47

RE: Wie groß darf die Wohnung sein, die mir zusteht?

Moin...

Im Hamburger Raum werden nur 55 qm für 2 Personen bewilligt, Miete incl. Betriebs+Wasserkosten bis 409 Euro.

Jedes Bundesland und Stadtteile in den Städten setzen andere Bewilligungen fest.
Das wichtigste ist wirklich ...erst von der ARGE genehmigen lassen, bevor Du den Mietvertrag unterschreibst.

Viel Erfolg bantam[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 17. April 2007, 23:37

RE: Wie groß darf die Wohnung sein, die mir zusteht?


Glace

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 16. Mai 2007, 21:55

RE: Wie groß darf die Wohnung sein, die mir zusteht?

In NRW sind es 4,86 Kalt pro qm.
Im Harz 4 Rechner kann man aber auch nachsehen.


LG Katja[addsig]

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