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von mona84

Malo

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 28. Mai 2007, 21:11

Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Hallo,

meine Frau und ich wollen uns trennen. Da sie nicht berufstätig ist, wird sie erstmal zur ARGE gehen müssen, um Alg II zu beantragen. Wir haben uns in den letzten Jahren ein bißchen Vermögen angespart. Wie geht nun die ARGE damit um, wieviel Vermögen wird meiner Frau zugerechnet? Die meisten Verträge laufen auf meinen Namen. Wir haben eine Zugewinngemeinschaft.

viele Grüße Malo<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Malo, 28.05.2007, 09:41 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Minniemaus29

unregistriert

2

Montag, 28. Mai 2007, 22:27

RE: Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Hallo Malo,

du bist neu hier im Forum, darum erst mal herzlich willkommen als "Neuling".....

So wie dein Posting klingt, scheinst du zu denken, dass ihr euch trennt, deine Frau soll ALGII beantragen, und das angesparte Vermögen "sollte" nach Möglichkeit in deine Hände fließen, da die meisten Verträge auf deinen Namen laufen, richtig so?

Tja, so einfach ist das nicht....zunächst lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft, d.h. zunächst einmal, dass ALLES was mit Beginn eurer Ehe und während dieser Zeit angeschafft oder angespart und auch geerbt wurde euch zu gleichen Teilen gehört.
Wenn du berufstätig bist und deine Frau nicht, dann steht ihr im Trennungsjahr der sog. Trennungsunterhalt zu, für vorhandene Kinder muss Kindesunterhalt an den betreuenden Elternteil bezahlt werden. Erst wenn dieser Trennungsunterhalt nicht zur Grundsicherung ausreicht, dann kann deine Frau ergänzend ALGII beantragen, sofern sie nicht das ihr zustehende Vermögen bis zu einem bestimmten Satz erst mal aufbrauchen muss.

Es gelten ab 1. August 2006 folgende Freibeträge: Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro. Für Arbeitsuchende, die zum Stichtag bereits Arbeitslosengeld II erhalten, findet eine Prüfung der Vermögensverhältnisse erst dann statt, wenn der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wird. Falls das Schonvermögen den Freibetrag nach der neuen Rechtslage übersteigt, wird dem Leistungsempfänger die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erklären, ob das Vermögen der Alterssicherung zugeführt wird.

Nicht selbst genutzte Immobilien gehen in die Vermögensanrechnung ein und müssen verkauft werden, wenn der Verlust beim Verkauf nicht größer als 10 Prozent des Verkehrswertes ist. Die Zumutbarkeit der Verlustgrenze von 10 Prozent gilt auch für anderes Vermögen. So ist eine Lebensversicherung nur vorzeitig aufzulösen, wenn die vorzeitige Auflösung (Kündigung) zu nicht mehr als 10 Prozent Verlust der eingezahlten Beiträge führt. Erhaltene Schenkungen in den letzten 10 Jahren sind offen zu legen. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es naturgemäß "Grauzonen", d.h. was angemessen ist, wird jeder Sachbearbeiter im Zweifel etwas anders interpretieren.


Vielleicht kommst du mit diesen Auskünften weiter....

LG
die Minniemaus

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 28.05.2007, 22:30 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Malo

Anfänger

Beiträge:

3

Montag, 28. Mai 2007, 22:50

RE: Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Zitat von »Minniemaus29«

Hallo Malo,

du bist neu hier im Forum, darum erst mal herzlich willkommen als "Neuling".....


Danke erst mal für den Willkommensgruß!

Zitat

So wie dein Posting klingt, scheinst du zu denken, dass ihr euch trennt, deine Frau soll ALGII beantragen, und das angesparte Vermögen "sollte" nach Möglichkeit in deine Hände fließen, da die meisten Verträge auf deinen Namen laufen, richtig so?


Das wäre natürlich ideal. Das dies aber so nicht geht weiß ich.

Zitat

Tja, so einfach ist das nicht....zunächst lebt ihr in einer Zugewinngemeinschaft, d.h. zunächst einmal, dass ALLES was mit Beginn eurer Ehe und während dieser Zeit angeschafft oder angespart und auch geerbt wurde euch zu gleichen Teilen gehört.


Das heißt also, wenn wir jetzt ein Gesamtvermögen 50.000 ¤ (fiktiv) hätten, müsste meine Frau bei der ARGE ein Vermögen von 25.000 ¤ angeben?

Viele Grüße Malo

[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 28. Mai 2007, 22:59

RE: Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Hallo malo

und auch von mir ein herzliches Willkommen hier.

Ja, Deine Frau müße die Hälfte des Vermögens angeben. Aber: Bevor sie sich bei der Arge melden kann, müssen eh erstmal die Unterhaltsansprüche an Dich geklärt werden, bzw. werden die dann an die Arge übergeleitet.

Also vielleicht bist Du ja zahlungsfähig, so das sie die Leistungen der Arge nicht mal beanspruchen muß?

[addsig]

Malo

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 3. Juli 2007, 21:28

RE: Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Hallo,

ich habe jetzt noch weitere Fragen zum Vermögen und Hartz IV und zur mietobergrenze.

Ich werde aus der Wohnung ausziehen, meine Frau und die Kinder werden hier wohnen bleiben. Die Mietobergrenze liegt bei uns bei 505 ¤, die Wohnung hat 3,5 Zimmer und 90 m² und kostet derzeit 600 incl. NK ohne Hz. Eigentlich ist die Wohnung erstens zu groß und 95 ¤ zu teuer. wie ich es verstehe wird die ARGE meine frau irgendwann auffordern die mietkosten zu senken. Was passiert, wenn sie nicht ausziehen möchte, werden dann irgendwann nur noch die 505 ¤ gezahlt oder kann die ARGE sie zwingen auszuziehen?

Jetzt noch die Frage zum Vermögen. Wie muss sie das vorhandene Vermögen nachweisen? Reicht der letzte Kontoauszug oder muss sie auch ältere Auszüge einreichen?

viele Grüße Malo[addsig]

Malo

Anfänger

Beiträge:

6

Dienstag, 21. August 2007, 22:50

RE: Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Hallo,

jetzt kann ich meine eigene Fragen beantworten. die Trennung ist vollzogen, meine Frau hat alg II beantragt und bekommt es. Nun zum Verfahren mit dem Vermögen. Hier ist nichts mit zugewinngemeinschaft usw. Meine Frau musste alles Vermögen angeben, wo sie mit unterschrieben hat. Die Verträge und Sparkonten die nur auf meinen Namen laufen werden mir zugeschrieben und sind für die ARGE nicht relevant. Das das so simpel ist, hätte ich nicht gedacht. Anders ist es bestimmt, wenn wir uns scheiden lassen und das Vermögen nach der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt wird. Dann muß sie alles angeben, was ihr zusteht.

viele Grüße Malo[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

7

Mittwoch, 22. August 2007, 07:53

RE: Gemeinsames Vermögen bei Trennung und Alg II

Guten Morgen,
tja, für mich wieder mal so eine Grauzone, die ich nicht okay finde.
Deine Frau hat Anrecht auf die Hälfte des Vermögens der Zugewinngemeinschaft. Dies wird sie auch erhalten. Warum also gilt dies nicht schon jetzt.
Mein Fall lag damals ähnlich, wir besaßen eine belastetes Haus und etwas Barvermögen (Rücklagen) teilweise lief dies auch auf den Namen meines Exmannes. Zusätzlich stand mir Ehe- bzw. Trennungsunterhalt zu. Eigenes Einkommen hatte ich anfangs nicht, aber mit diesem Hintergrund mir Geld vom Staat zu wollen, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen.

Gruß Moni[addsig]

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