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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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2%

ja

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von mona84

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

1

Montag, 11. Juni 2007, 09:42

Wieviel Stunden muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

Hallo Ihr,

never ending Story die ARGE.mal wieder ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterim gehabt.Sie redet die ganze Vollzeit Umschulung,bin ich dazu verpflichtet 2 Kids 9 und 5 jahre alt?

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Montag, 11. Juni 2007, 09:56

RE: Wieviel Stunden muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

Hallo Ute,

ich weiss nicht wie du deine Kids betreut hast, zutreffend für die Zumutbarkeit ist § 10 SGB 2

1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die Agentur für Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,

2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,

3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,

4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Prüf doch einfach mal inwieweit das auf dich zutrifft.

LG
Waltraud :-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Angelita

unregistriert

3

Montag, 11. Juni 2007, 12:23

RE: Wieviel Stunden muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

Bin voll beeindruckt, Pimboli... wenn ich mir überlege, dass mein RA sagt, ich bräuchte jetzt immer noch nicht Vollzeit arbeiten, was ich ja will, obwohl mein Sohn schon 15 ist....
Da kann man mal sehen...

Eine sehr nachdenkliche Angelita[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 11. Juni 2007, 12:42

RE: Wieviel Stunden muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

@Angelita,

das liegt aber bei Dir daran, weil Du Anspruch auf EU hättest, da Du verheiratet warst.
Würdest Du angenommen gar nicht arbeiten, und zu dem EU zusätzlich vom Staat etwas bekommen, würde das Sozialrecht greifen, und nicht mehr das Familienrecht.

[addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

5

Montag, 11. Juni 2007, 16:21

RE: Wieviel Stunden muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

Hallo ,

@Waltraud danke für die Auskunft

Na da hätte ich man doch den Heiratsantrag annehmen sollen :-D

Liebe Grüsse

Ute[addsig]

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