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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Nicole25

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 22. Juni 2007, 22:58

HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Hallo zusammen,
ich habe mir grade hier mal die ganzen Beitraege ueber Unterhaltsvorschusszahlen, Kindergeld, Erziehungsgeld usw. durchgelesen, und ich bin wirklich kurz vorm Verzweifeln!
Das hoert sich ja alles wieder mal so an, als ob bei den Aemtern wieder die eine Hand nicht weiss, was die andere tut.
Zu meiner Situation: Ich bin jetzt im 3. Monat schwanger und der Vater dieses Kindes lebt in den USA. Er moechte dieses Kind nicht, und ich akzeptiere das. Deshalb moechte ich ihn auch in Deutschland nicht als Vater bekanntgeben. Weil ich nicht weiss, ob die deutschen Behoerden Forderungen gegenueber den USA geltend machen werden.
Ich werde naechsten Monat ALG2 beantragen muessen, weil ich in keinem Arbeitsverhaeltnis mehr stehe. Was und wieviel genau steht mir denn als alleinerziehende Mutter zu? Wenn ich beim Jugendamt angebe, dass der Vater unbekannt ist, bekomme ich dann von keiner Stelle her finanzielle Unterstueztung? Weder vom JA noch von der Hartz4 Stelle? Oder wird mir dann einfach nur der Unterrhaltsvorschuss nicht gewaehrt? Das sind doch so um die 120 Euro, oder?
Ich kenne mich mit dem Ganzen hier ueberhaupt nicht aus und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.

Danke schonmal im Voraus!
Lieben Gruss
Nicole[addsig]

Gast

unregistriert

2

Freitag, 22. Juni 2007, 23:12

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Hallo Nicole,

ich hatte gerade ungefähr zeitgleich mit Deinem Posting hier auf das andere von Dir geantwortet.

Für das Kind wäre in erster Linie erst einmal der Unterhaltsvorschuss zuständig. Das ALG 2 Amt sagt, hol Dir den, wir zahlen das nicht.

Die UHV Kasse macht bei Vater unbekannt auch nicht einfach so mit.

Und Du schreibst: Dann verzichte ich halt auf die rund 120¤

Also: Es ist Geld, welches dem Kind zusteht. Auf Kindsunterhalt darf man streng genommen gar nicht verzichten.

Zudem, wirst Du merken, auch diese nur 120¤ werden fehlen an allen Ecken und Kanten.

Es ist, wie ich im anderen Posting schon erwähnte einfacher, an Unterhaltszahlungen von Usa/Kanada zu kommen, als in einigen EU Ländern (Spanien, Griechenland etc.)

Und:

Wieso sollten die Behörden keine Forderungen an ihn stellen?

Wieso soll wieder mal die Allgemeinheit (Steuerzahler) fĂĽr ein Kind mehr aufkommen, und die Kassen noch mehr geleert werden, als sie eh schon sind, nur um Daddy zu schonen?

Andere ĂĽberdenkbare Dinge zwecks unbekannter Vater habe ich Dir in Deinem anderen Post auch noch gegeben.

Und: Denk mal Kind ist 3, Du stehst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung....findest einen Job, der Dich grenzend aus ALG2 rausfallen läßt....dann bekommst nix mehr.

Arbeitest, lebst am Rande wie alle ALG2, und kannst nicht mal dem Kind den ihm zustehenden KU zu gute kommen lassen .......und und und

nachdenkliche GrĂĽĂźe[addsig]

Nicole25

Anfänger

Beiträge:

3

Samstag, 23. Juni 2007, 16:01

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Danke fuer deine ausfuehrliche Antwort bzw. Antworten!

Mhhh...ich denke, ich habe in dem ganzen Wirrwarr ueberhaupt keinen Ueberblick und bin momentan einfach nur ueberfordert.
Ich weiss, dass mein Freund bzw. Ex - Freund dieses Kind ueberhaupt nicht will. Es war ein Unfall und es haette einfach nicht passieren duerfen. Er kann auch gar nicht verstehen, wieso ich das Kind in so einer Situation kriegen kann. Er hat Angst und ich kann ihn auch irgendwo vollkommen verstehen. Und ich hab ihm gesagt, dass ich das Kind bekomme, weil ich mit einer Abtreibung nicht klar komme. Und dass ich nichts von ihm erwarten werde. Wenn er sich irgendwie kuemmert, freu ich mich, wenn nicht, dann akzeptier ich das auch. Und dann hab ich gedacht, ich koennte einfach unbekannt angeben, damit er nicht zahlen muss. Ich hatte aber auch keine Ahnung wie schwierig das sein wird, und dass es strafbar ist. Obwohl es ja eigentlich logisch ist!
Ich hab jetzt von einem Fall gehoert, wo die Mutter auch Vater unbekannt angegeben hat, weil sie es wirklich nicht weiss. Es wurden auch zwei Vaterschaftstest gemacht, aber die waren beide negativ. Und nun bekommt sie von nirgendwo Unterstuetzung. Nichts fuer das Kind und auch nicht fuer sich selber/ Ist das moeglich? Ich meine, man muss doch Mietzuschuss und wenigstens Kindergeld kriegen, wenn man arbeitslos ist, oder? Man muss doch von Hartz 4 unterstuetzt werden. Oder koennen die einem wirklich komplett den Hahn zudrehen, und dann bekommt man gar nichts mehr?
Das ist alles so schwierig!
Wann muss ich denn eigentlich die Vaterschaft bekannt geben? Wenn das Kind geboren ist, oder wenn ich Hartz 4 beantrage?

Danke nochmal![addsig]

pimboli

Administrator

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4

Samstag, 23. Juni 2007, 18:33

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Zitat

ich bin mir vollkommen darueber bewusst, dass ich mit der Pille Mist gebaut habe, und fuehle mich 100 %ig fuer die Schwangerschaft verantwortlich.

...wenn du das wusstest, warum sorgst ihr dann nicht fĂĽr anderen Schutz???

dies schreibst du in deinem anderen Posting, was sich für mich anders anhört als folgende Formulierung

Zitat

Es war ein Unfall und es haette einfach nicht passieren duerfen..


für mich, persönliche Meinung, wenn ich beide Postings lese, liest es sich so, als ob du nach Deinem ersten USA Aufenthalt eine Möglichkeit gesucht hast, ihn an Dich zu binden, dies ist aber leider nach hinten losgegangen

Unabhängig davon, dass du deinem Kind nun alle Rechte nehmen möchtest, ich verstehe immer noch nicht, warum du den den Vater, der mit Dir sein Vergnügen hatte und nun auch dementsprechend Verpflichtungen, nicht angeben möchtest? Ihr wart immerhin beide beteiligt und die Möglichkeit schwanger zu werden, sollte auch ihm klar sein. Möchtest Du ihm alles ersparen, oder meinst du der Staat hat eh mehr Geld, soll der doch einspringen?
Wenn der Vater eh nix hat oder das JA keinen Weg findet, einen Titel zu erwirken, da hast du doch nichts zu verlieren.
Den Luxus, den Vater nicht anzugeben, kannst du dir nun mal nur leisten, wenn du die finanziellen Möglichkeiten hast, um den Unterhalt fürs Kind und dich sicher zu stellen.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Nicole25

Anfänger

Beiträge:

5

Samstag, 23. Juni 2007, 20:13

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

@pimboli
ich habe ja gesagt, dass ich mit der Pille Mist gebaut habe...trotzdem habe ich gedacht, dass schon nix passieren kann. Ich nehme die Pille jetzt schon mehr als 10 Jahre - nicht immer 100%ig korrekt - und bisher ist nie was passiert. Ich weiss es war dumm. Aber ich stehe ja nunmal dazu. Ich haette euch hier genauso gut was vom Pferd erzaehlen koennen, wie einige andere es sicher tun - von wegen Kondom geplatzt, Antibiotika genommen, etc. Es war ein Unfall, und ich fuehle mich dafuer verantwortlich. Ja!
Und ich hatte bestimmt nicht vor meinen Freund irgendwie an mich zu binden. Ich wusste, dass er keine Kinder willl! Und es ist bestimmt unverantwortlich ein Kind mit Absicht in eine solch schwierige und momentan aussichtslose Situation zu bringen. Wo einfach vorne und hinten nichts stimmt! Ich haette besser aufpassen muessen, aber es war bestimmt keine geplante Sache. Sonst wuerde ich ja bestimmt auch nicht sagen, dass ich auf seinen Unterhalt verzichten wuerde, wenn es geht!
Und ich moechte gerne wissen, was mir und dem Kind zusteht, wenn der Vater nicht zahlt, oder wenn kein Titel erwirkt werden kann. Und ich habe nicht vor jetzt mein Leben lang auf Kosten des Staates zu leben. Das hab ich bis jetzt auch nicht getan.[addsig]

charlotte81

Anfänger

Beiträge:

6

Samstag, 23. Juni 2007, 21:17

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

ich habe ja gesagt, dass ich mit der Pille Mist gebaut habe...trotzdem habe ich gedacht, dass schon nix passieren kann. Ich nehme die Pille jetzt schon mehr als 10 Jahre - nicht immer 100%ig korrekt - und bisher ist nie was passiert. .[/quote]

Ganz ehrlich klingt sehr nach leichtsinnigem Denken. Aber mal jetzt Spass bei Seite ich glaube Aninjha hat dir Schritte und möglichkeiten erklärt.
Du bist noch bei deinem Freund?? Setz dich doch lieber nocheinmal mit ihm auseinander. Nutz die Zeit die dir noch verbleibt.
Ich habe das GefĂĽhl, dass du ihn schon abgeschrieben hast als Vater und als Freund.
Meinst du nicht, dass er nach dem Schock auch erstmal Zeit brauch??

und das mit dem ich will dem Staat nicht auf der Tasche liegen das musste ich bisher auch nicht, finde ich meiner Meinung nach sehr hochnäsig.
Ich glaube nicht das du so eine Aussage hier machen solltest!

Nutz die Zeit denk an die Ratschläge und nimm dir auch mal etwas Kritik an


Alles Gute Charlotte[addsig]

SuppengrĂĽn

Anfänger

Beiträge:

7

Samstag, 23. Juni 2007, 22:56

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Hallo Nicole,

also ich steige da jetzt nicht so ganz durch.

Wenn Du bis jetzt gearbeitet hast, bekommst Du doch erstmal Arbeitslosengeld I.

Sollte das zum Leben nicht reichen, bekommst Du ergänzend Arbeitslosengeld II. Wenn Du AG II beziehst, bekommst Du erstmal einen Mehrbedarf wegen Deiner Schwangerschaft (ich habe jetzt die Prozentzahl nicht im Kopf). Nach der Geburt bekommt Du doch dann Erziehungsgeld:

Zur Berechnung des Bundeserziehungsgeldes im ersten Lebensjahr des Kindes wird das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt herangezogen.
Berechnungsgrundlage des Bundeserziehungsgeldes fĂĽr das zweite Lebensjahr des Kindes ist das Einkommen des Kalenderjahres der Geburt.

Sollte das nicht reichen bekommst Du ergänzend AG II und einen Alleinerziehendenzuschlag . Das Kindergeld und der ja Unterhaltsvorschuss wird natürlich abgezogen, egal ob Du ihn nun bekommst oder nicht.

Solltest Du nach der Geburt nur AG II bekommen, steht Dir zusätzlich noch Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro für 2 Jahre zu, das nicht abgezogen werden darf. Du könntest Dich natürlich auch dazu entschließen nur 1 Jahr Erziehungsgeld zu beziehen, was dann etwas 500 (habs wieder nicht im Kopf) beträgt.

So ganz alleine gelassen wirst Du nicht.

GruĂź Geli[addsig]

pimboli

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8

Samstag, 23. Juni 2007, 23:36

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Hallo Nicole,

nun nochmal zu dem. was du erhalten kannst:

dein Regelsatz würde 345 Euro betragen, du erhält 17 % davon als Mehrbedarf während der Schwangerschaft- also 58 Euro, nach der Geburt des Kindes erhälst du einen Mehrbedarf von 124 Euro, plus 207 Euro fürs Kind, Unterhaltsvorschuss musst du beantragen, sonst werden dir die 120 Euro wieder abgezogen, zusätzlich erhälst du die Miete in angemessenem Rahmen, Kindergeld und UHV werden dir wieder als Einkommen abgerechnet.

@suppengrĂĽn und Nicole
die Auskunft über die Höhe des Erziehungsgeldes ist nicht korrekt:

Was gilt für Alleinerziehende oder in anderen Ausnahmefällen?
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Dabei wird daran angeknüpft, dass das Kind allein bei dem einem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder der eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist. Auch hier gilt jedoch für die zwei Zusatzmonate, dass diese nur gewährt werden, wenn eine vorher ausgeübte Erwerbstätigkeit reduziert wird.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Nicole25

Anfänger

Beiträge:

9

Donnerstag, 28. Juni 2007, 23:03

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!


pimboli

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10

Donnerstag, 28. Juni 2007, 23:22

RE: HartzIV, finanzielle Moeglichkeiten - ich dreh noch durch!

Hallo Nicole,

das heutige Elterngld ersetzt das frĂĽhere Erziehungsgeld, also kann man nicht beides bekommen, Erziehungsgeld gibt es nicht mehr.
Wie ich Dir schon gepostet hatte erhalten auch AEs Elterngeld, aber nicht mehr 2 Jahre sondern 12 (14) Monate, in Höhe von 300 Euro.
Die Anrechnung der Qm-Zahl ist wohl unterschiedlich bei den Kommunen, vom Gesetz her gibt es aber keine Einschränkung, warum die Anrechnung nicht erfolgen sollte, denn die Qm rechnen sich nach Personen.

LG
Waltraud[addsig]
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