Hallo Mimii,
herzlich Willkommen hier im Forum.
Im großen und ganzen wurde Dir ja schon alles gesagt.
Ohne Anwalt wirst Du wohl nicht weiter kommen, denke ich.
Dir und den Kindern steht Unterhalt zu. Und so, wir Ihr es bisher laufen habt, ist zwar eine Möglichkeit, die man gewiss eine Weile durchziehen kann, aber nicht dauerhaft.
Hol Dir bei Eurem zuständigen Gericht einen Beratungsschein. Damit kannst Du einen Anwalt Deiner Wahl aufsuchen, und Dich erstmal kostenlos beraten lassen (er darf dann 10¤ Geühr von Dir nehmen).
Evtl. steht Dir füe späteres Verfahren Prozeßkostenhilfe zu.
Wenn ersteinmal ein Anwalt tätig wird, und Deinem Noch klar wird, das Ihr um Verkauf nicht drum rum kommen werdet, wird er vielleicht auch einsichtig.
Bis daß das alles aufgeteilt ist, können ja noch Monate ins Land gehen...
Und bis dahin??!
Du wirst in dem Fall nicht hängengelassen. Da gibt es die Möglichkeit von ALG2 auf Darlehnsbasis. Heißt, wenn dann mal alles verkauft ist, und was übrig bleibt, zahlst Du Deinen Anteil an die Arge.
Auch falls Ex nichts zahlt, weil er sich angenommen weigert, tritt die Arge in Vorkasse. Du wirst ihn dann verklagen müssen, und die Arge holt sich vorausgeleistetes dann von ihm wieder zurück.
Kosten für Schulausflug muss er extra zum Unterhalt zur Hälfte mittragen.
LG Bibi :-) :-)
Nicht korrekt so. Mit Kindsunterhalt sind solche Kosten, die absehbar sind, bereits abgedeckt.[addsig]