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moosroose

Anfänger

Beiträge:

1

Samstag, 7. Juli 2007, 16:39

Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen

so- bisher klappt alles..zum 1.11 zieh ich um, bis dahin bekomme ich ergänzend ALG2

die neue wohnung übersteigt das erlaube um 100 euro, da ich aber in etwa mit dem arge-satz gleichliege, werd ich wohngeld beantragen und sonst keine leistungen erhalten.

der neue vertrag geht über 3 jahre- bin gebunden und komme vorher nicht raus.
was wenn in der zeit doch irgendwas nicht klappt..
die arge würde mir ja nahelegen, was billigeres zu suchen
nur geht das ja gar nicht, weil der vermieter ja auf 3 jahre pocht.

also gesetz dem fall, er lässt mich nicht raus- was passiert dann mit der arge?

danke[addsig]

Beiträge:

2

Samstag, 7. Juli 2007, 16:51

RE: Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen


Hallo,

Du hast also im Juli 07 einen Mietvertrag zum 1.11.07 unterschrieben, an den du 3 Jahre gebunden bist, klingt so als setzt du alles auf eine Karte........?

Hat die Arge dem zugestimmt und hast du es schriftlich, beschreib doch einmal genauer die Zusammenhänge, denn die ARGE kann Dir sogar einen ganz großen Strich durch die Rechnung machen.

MFG[addsig]

moosroose

Anfänger

Beiträge:

3

Samstag, 7. Juli 2007, 17:34

RE: Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen

ich habe den mietvertrag ohne zustimmung unterschrieben, weil ich ja ab umzug aus der jetzgen wohnung eh aus der leistung rausfalle.

nur sollte iiiirgendwas schiefgehen..ist halt die frage, was die arge dann macht- wenn man gebunden ist.[addsig]

Gast

unregistriert

4

Samstag, 7. Juli 2007, 17:42

RE: Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen

Zitat von »moosroose«

weil ich ja ab umzug aus der jetzgen wohnung eh aus der leistung rausfalle.

.


Wieso das? Ändert sich Deine Einkommenssituation so immens?

[addsig]

moosroose

Anfänger

Beiträge:

5

Samstag, 7. Juli 2007, 17:52

RE: Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen

jein..jetzt ist die miete für mich viel zu hoch.
in der neuen wohnung komme ich mit job, kindergeld und unterhalt sehr gut hin..
sollte mein chef mich aber feuern oder ich keinen unterhalt mehr bekommen- klagen dauert ja leider - was dann?[addsig]

Gast

unregistriert

6

Samstag, 7. Juli 2007, 18:00

RE: Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen

Ja aber Du schreibst doch, die Wohnung übersteigt den erlaubten Satz. Sorry, aber mir wird nicht klar, wieso Du dann aus ALG2 herausfällst?

Hast Du mal alles über einen Rechner abecheckt, ob Du tatsächlich dann Wohngeldberechtigt bist statt ALG2 zu erhalten?

[addsig]

Beiträge:

7

Samstag, 7. Juli 2007, 18:09

RE: Muss nochmal wegen ARge und Mitekosten fragen


Also ziehst du wegen der überhöhten Miete der alten Wohnung (ALG II) und auf anraten der ARGE, in ein neue Wohnung mit überhöhter Miete aus Sicht der ARGE, und bist aber dann nicht mehr von ALG II abhängig weil du das so hin bekommst.

Ich hoffe es soweit verstanden zu haben, aber >> wenn du Zurzeit ALG II beziehst, egal in welcher Form, unterliegst du einer Mitwirkungspflicht gegenüber der ARGE und wenn du dieser im Sinne der vorgegebenen Richtlinien nicht nach kommst, kann die Leistung teilweise oder ganz versagt werden.

In deinem Fall wäre das so das der neue Mietvertrag keine Zstimmung findet, und Dir vieleicht die Leistung von ALG II auch ergänzende später einmal versagt werden könnte. So eine Vorgehensweise schafft meistens nur Probleme, und dient nicht einer familiären zukunfts oientierten Lösung.

MFG[addsig]

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