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andreabj

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Mittwoch, 19. Januar 2005, 13:52

Stiefvater / stiefkinder/Bedarfsgemeinschaft / Stieffamilien

Stiefvater/stiefkinder-Problematik
Gast
unregistrierter Benutzer
verfasst:
11.Jan 2005 - 14:03 Uhr
*Sehr geehrter Herr Clement,

heute habe ich den Antrag für ALGII zugeschickt bekommen von der für meine Kinder zuständigen Behörde.

Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe,deren Vater in England lebt und seit 11 Jahren keinen Unterhalt zahlt.Er besitzt die britische Staatsangehörigkeit.
Ich bin wieder verheiratet und habe noch eine kleine Tochter(L. 30.07.1998),zudem besitze ich das alleinige Sorgerecht für meine beiden ältesten Kinder.

Nun stosse ich auf folgendes Problem....Niemand ist seit 4 Monaten in der Lage ,mir vernünftig Auskunft zu geben.

Meine Kinder K:(Schülerin,17 Jahre) und J.(Schüler,14 Jahre) beziehen Sozialhilfe,nicht ich.

Der leibliche Vater zahlt nicht,und da immernoch kein Rechtsabkommen besteht zwischen Deutschland und Großbritannien(warum eigentlich nicht?),wurde bereits zweimal eine vom Jugendamt unterstützte Unterhaltsklage abgewiesen.Der Kostenaufwand wäre nicht tragbar.

Ich habe immer die aktuelle Adresse des leiblichen Vaters angegeben.Nie wurde er angeschrieben von irgendwelchen Behörden,außer dem Jugendamt.

Mein jetziger Mann(in Anstellung,auch nicht arbeitslos oder -suchend) ist nicht unterhaltspflichtig gegenüber meiner Kinder aus erster Ehe.Ich bin nicht arbeitssuchend,nicht arbeitslos,sondern schlicht und ergreifend Hausfrau und Mutter

Folgende Fragen hätte ich an Sie:


1. Wer stellt den Antrag für ALGII ?

2. Fällt mein Mann als Stiefvater mit in die Bedarfsgemeinschaft,da er ansonsten ja nicht unterhaltspflichtig gegenüber K. und J. ist und Arbeit hat?



Ich wäre Ihnen dankbar,wenn sie mir antworten würden.



Mit freundlichem Gruß,.A B.-J.*


Meine Email an die RTL-Redaktion und ARD....

Antwort der Praxis ist,

anstatt 126,04� Wohngeld und Sozialhilfe für meine Kinder K und J 308,13� bekommen wir nun 203.- � Kinderzuschlag,der meinem Mann mit drei leiblichen Kindern auch zugestanden hätte.Fakt ist aber nunmal,daß meine beiden Ältesten nicht seine Kinder sind,weder leiblich noch adoptiert,sie können ihn nicht beerben ,er sie ebenso wenig.

Durch Wegfall der Sozialhilfe bzw. Unterhaltsersatz entbinde ich meinen geschiedenen Mann seiner Unterhaltspflicht,da ich noch nicht mal klagen kann.

Mittlerweile habe ich eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gefaxt,den Wortlaut können Sie dem Anhang entnehmen.

Diese Problematik trifft viele Stieffamilien.

Unterhaltspflichtige leibliche Väter haben unter anderem einen Eigenbehalt von 900.-�,während ein Stiefvater bei der ALG2 -Berechnung nur einen Eigenbehalt von 345.-�.

Sprich,mein Mann geht vollzeit arbeiten,aber ihm verbleibt nach Aufschlüsselung nur der gleiche Satz,der einem ALG2-Empfängers (arbeitslos) vom Staat ausgezahlt wird.

Im Anhang finden sie auch einen Widerpruch,den wir vorsorglich aufgesetzt hatten.Auch liegt uns eine Berechnung vor seitens der Agentur der Arbeit für unsere Stieffamilie,die mittlerweile hinfällig ist,da wir Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Sollten sie noch Fragen haben,stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Telnummer:

Mit freundlichen Grüßen,

A.B.-J.





[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 15. Februar 2005, 13:16

RE: Stiefvater / stiefkinder/Bedarfsgemeinschaft / Stieffamilien

hallo,

wir habe hier auch das Stiefvater- Problem. Ich würde gern mal diese Petition lesen und wahrscheinlich unterstützen, komme aber an den Anhang nicht ran.
Wie geht das ?

mfg bk

refa

unregistriert

3

Dienstag, 15. Februar 2005, 14:45

RE: Stiefvater / stiefkinder/Bedarfsgemeinschaft / Stieffamilien

hi andrea,
schae mal in deinen postkasten, da habe ich dir eine nachricht eingestellt die dir nuetzlich ist.
Ansonsten sind patchwork familien die großen verlierer unter harz IV. Dein mann ist voll und ganz den kindern unterhaltspflichtig geworden, obwohl die offiziellen stellen das negieren. Ihr werdet solange du nicht arbeiten gehen kannst/darfst nicht mehr vom existenzminimum wegkommen.
Der einzige ausweg der euch derzeit bleibt ich ist euch wirtschaftlich zu trennen.

gruss refa
I[addsig]

refa

unregistriert

4

Dienstag, 15. Februar 2005, 15:18

RE: Stiefvater / stiefkinder/Bedarfsgemeinschaft / Stieffamilien

Hi,
noch ein nachtrag aus einer veroeffentlichung
gruss refa

Stiefeltern zu kasse gebeten

Ein Beispiel: Herr Bernadi hat eine Frau mit zwei Kindern geheiratet. Seine Frau ist arbeitslos, und die Kinder bekommen keinen Unterhalt vom leiblichen Vater. Da sein Einkommen nach Paragraph 16 des Bundessozialhilfegesetzes unter den Freibeträgen lag, musste er den Unterhalt für seine Stiefkinder nicht selbst aufzubringen. In solchen Fällen sprang das Sozialamt ein. Diese Unterstützung fällt nun weg. Nach Hartz IV werden alle Stiefeltern für den Unterhalt ihrer nicht leiblichen Kinder herangezogen. Sie können die Zahlungen nicht mehr verweigern.



Bisher und jetzt - ein Vergleich
Ein grundlegender Unterschied zwischen Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II ist, dass der Partner mit Einkommen früher nur selten in die Pflicht genommen wurde. Die Arbeitslosenhilfe war eine lohnbezogene Leistung, die sich nach dem Arbeitsentgeld des letzten Beschäftigungsjahres richtete. Mit Kind gab es 57 Prozent und ohne 53 Prozent des Nettogehaltes. Der Verdienst des Partners wurde nur zu einem recht geringen Prozentsatz angerechnet, weil diverse Kosten geltend gemacht werden konnten.

Im Rahmen von Hartz IV wurde der Freibetrag nun erheblich reduziert: auf rund 250 Euro. Das Einkommen des Partners - inklusive Kindergeld - wird also fast komplett angerechnet. Außerdem berechnet sich das Arbeitslosengeld II nicht mehr nach dem letzten Lohn, sondern nach dem Bedarf der Familie. In einer so genannten Bedarfsgemeinschaft werden 311 Euro pro Erwachsenem angesetzt, für Kinder unter 15 Jahren 207 Euro und ab 15 Jahren 276 Euro. Dazu kommen Miete und Heizung. Die Summe wird mit dem Einkommen des Ehegatten abgeglichen. Liegt sein Einkommen darüber, gibt es keinen Zuschuss mehr.

Mehr dazu Orig Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/31/0,1872,2252255,00.html[addsig]

emi

unregistriert

5

Dienstag, 15. Februar 2005, 16:42

RE: Stiefvater / stiefkinder/Bedarfsgemeinschaft / Stieffamilien

Das ist nicht die einzige ungereimte Asozialität der angeblichen "Reform" Namens Agenda 2010 . Wird Zeit dass sich mehr Leute ernsthaft wehren.
Mehr dazu unter
www.genugistgenug.net[addsig]

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