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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

inesk

unregistriert

1

Dienstag, 17. Juli 2007, 13:06

Neu ab 01.07.2007

Hallo an Alle!

Ich wollte es letztens bei einem anderem Forum nicht glauben, aber es ist jetzt Wirklichkeit.

Bei einem Widerspruch gegen einem Bewilligungs- bzw. Änderungsbescheid muss jetzt jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einen Widerspruch schreiben. Bei Minderjährigen muss das der gesetzliche Vertreter tun.
Bei Volljährigen kann das auch jemand aus der Bedarfsgemeinschaft tun, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Hatte eben einen neuen Bescheid und hab da gleich geguckt, ob es auch drauf steht. Hier in Berlin so zwischendrin und ganz unscheinbar.


Liebe Grüße Ines :roll: [addsig]

inesk

unregistriert

2

Mittwoch, 18. Juli 2007, 22:56

RE: Neu ab 01.07.2007

Hoch, damit alle es lesen, die leider auf Hartz IV angewiesen sind. :roll:

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 19. Juli 2007, 00:50

RE: Neu ab 01.07.2007

Hallo Ines,

kannst Du die Quelle benennen, mit dem Urteil?

War es eine einzelfallentscheidung(wie ja 10000 täglich getroffen werden) oder eine für alle?

[addsig]

inesk

unregistriert

4

Donnerstag, 19. Juli 2007, 07:16

RE: Neu ab 01.07.2007

Hallo Aninjha!

Ich hoffe der link läßt sich öffnen.

http://www.hartz4-forum.de/thread.php?threadid=5639

Bei mir stand es jetzt auch auf dem letzten Bescheid, aber so unscheinbar, dass man es schnell überlesen könnte. Hatte nur wegen diesem Posting da, den Seitenlangen Bewilligungsbescheid sehr genau gelesn. Denn ehrlich gesagt, bei 11 - 13 Seiten lese ich nicht immer jede Zeile genau. Da interessieren die Summen und die Berechnungen.

Dir einen schönen Tag.


Liebe Grüße Ines :roll:

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