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von mona84

wurzel

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 6. August 2007, 18:24

KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden


Minniemaus29

unregistriert

2

Montag, 6. August 2007, 21:18

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

Hallo Wurzel,

willkommen hier im Forum...

Frage an dich: was sagt denn deine Krankenkasse?........

Ist er beitragsfrei mitversichert? Wenn ja, dann kann es dir doch im Prinzip egal sein, denn du zahlst dadurch nicht mehr....

Die Rente wäre da viel eher im Auge zu behalten, denn solange ihr verheiratet seid, wird er wohl Anspruch auf ein paar deiner Rentenpunkte haben....

Soweit ich jedoch weiĂź, kannst du aber nach 3 Jahren Getrenntlebend die Scheidung einreichen ohne dass du auf seine Zustimmung warten musst, da es dann offensichtlich scheint, dass eure Ehe als zerrĂĽttet gilt....
Befrage diesbezĂĽglich mal nen Anwalt oder schau auf www.scheidung-online.de ......

LG
die Minniemaus[addsig]

Petra67

unregistriert

3

Dienstag, 7. August 2007, 12:55

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

Hallo Wurzel :)

Bei mir war es so das mein EX Mann sowohl den Versorgungsausgleich als auch die Unterlagen fĂĽr die Unterhaltsberechnung( unwichtig denn er zahlt eh keinen cent) verschleppt hat.
Meine Anwältin hat dann trotzdem nach Ablauf des Trennungsjahres den Termin für die Scheidung bekommen. Krankenversichert war ich nicht zu dem Zeitpunkt da er die Angaben für amilieversicherte auch verschlappt hat!!!
Folge war das der Richter ihm eine Frist von 3 Wochen setzte ansonsten hätte er in Erzwingungshaft bekommen!
Wichtig ist der Termin auf Gericht .... wie Miniemaus schon sagte... eine gewisse Zeit lang kann er es vieleicht rauszögern aber danach begibt er sich auf dünnes Eis denn sein Wille zur Scheidung ist dann piepegal! Rede mit deinem Anwalt!
Lieben GruĂź Petra

[addsig]

wurzel

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 7. August 2007, 12:55

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

danke fĂĽr die Hinweise aber die Situation ist eben so wie ich sie beschrieben habe und eben anders als du es verstanden hast:

Ich will Druck auf ihn machen damit er einer raschen Scheidung zustimmt und dabei auch kooperativ ist: da hängen noch Sachen wie Haus usw dahinter.

Da ist fĂĽr mich die Versicherung der Hebel und daher meine Frage.

mfg

Wurzel[addsig]

bsmaster

Senior Mitglied

Beiträge: 18

Danksagungen: 60

Wohnort: Braunschweig

5

Dienstag, 7. August 2007, 13:19

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

Also nach drei Jahren kann sowieso geschieden werden, auch ohne seine Zustimmung. Bis dahin kann er mitversichert bleiben.

Hmmm, Du willst ihn also unter Druck setzen?!
Du solltest vielleicht einen Privatdetektiv beschäftigen, der ihm hinterherspioniert, und Dir "Material" liefert.

Viele GrĂĽĂźe
Thomas

[addsig]

Petra67

unregistriert

6

Dienstag, 7. August 2007, 13:32

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

Hallo Thomas
Da steckt ne Menge Ironie dahinter ?!
Warum?! Nach 3 Jahren finde ich es verständlich wenn solcherlei Dinge getrennt laufen!
Und da die Scheidung sich so hinschleppt.... hilft so was ? tut das irgendjemanden gut ?
Ich denke sie wird ihre Gründe haben das diese Frage gestellt wurde.... und Druck? Für erfolglose Selbstständigkeit kann sie nichts und aus dem grunde das man Krankenversicherung dann weil selbständig privat abschließen muss (ist doch so??) eine Ehe aufrechthalten die lange keine mehr ist??
Mit freundlichem GruĂź
Petra[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

7

Dienstag, 7. August 2007, 22:54

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

Zitat von »wurzel«

danke fĂĽr die Hinweise aber die Situation ist eben so wie ich sie beschrieben habe und eben anders als du es verstanden hast:

Ich will Druck auf ihn machen damit er einer raschen Scheidung zustimmt und dabei auch kooperativ ist: da hängen noch Sachen wie Haus usw dahinter.

Da ist fĂĽr mich die Versicherung der Hebel und daher meine Frage.

mfg

Wurzel


Hallo Wurzel,

grundsätzlich ist es so, dass man normalerweise nach einem Trennungsjahr die Scheidung einreicht, welcher der andere Partner zustimmen soll.....

Tut er es nicht, so kann man in der Regel mit bis zu 3 Jahren damit rechnen, bis es zum Scheidungstermin auch ohne seine Einwilligung kommt und du rechtskräftig geschieden werden kannst....

Wenn es so ist, dass du keinen Unterhalt von ihm erhältst und Hilfe zum Lebensunterhalt bekommst, dann kann du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen..Lass dir dafür vom Sozialamt einen Berechtigungsschein ausstellen...

Eine KV als kooperatives Druckmittel im Hinblick auf eine Zustimmung zur Scheidung ist mit einer Seifenblase vergleichbar....es verpufft, ohne das sich etwas ändert...
(@Petra
Selbständige können müssen sich aber nicht privat krankenversichern....sie können auch freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert sein...Mindestbeitrag mit KG ab 7.Kalenderwoche ca. 300+/- ¤)

In Bezug auf das Haus welches von Wurzel erwähnt, geht es vielmehr zu klären wem das Haus gehört, ob es zum Zugewinn gehört oder ob es einem der (Ex-)Partner alleine gehört...bzw. mit in die Ehe gebracht wurde....
Auch geht aus deinem Posting nicht hervor, wer es zur Zeit bewohnt...

Wurzel, wenn du irgendwie kannst, dann versuch die Sache mit dem Haus außergerichtlich zu klären, denn sobald es mit in den Streitwert aufgenommen wird, steigen auch die Anwaltskosten... :roll:

Ach und noch was:
Ein Scheidungstermin wird sowieso erst nach Aktenvorlage der scheidungsrelevanten Unterlagen beim Familiengericht festgesetzt...aber vorher muss ein Scheidungsantrag gelaufen sein...

Mein Scheidungstermin war gut ein halbes Jahr nach Antragsstellung vor ca. 3 Jahren, aber wir hatten nichts woran ein Anwalt hätte "verdienen" können...weil wir alles notariell geregelt hatten... ;-)

LG
die Minniemaus[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

8

Dienstag, 7. August 2007, 23:07

RE: KV-Mitversicherung bei getrennt Lebenden

@Wurzel

sorry, hatte dein Posting zu eurem Haus erst jetzt bemerkt....

LG
die Minniemaus[addsig]

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