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von mona84

asiensperle

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 7. August 2007, 23:20

KV versicherung vater unbekannt

Hallo nach solch einem Forum habe ich gesucht ........ich hoffe ihr könt mir helfen
Folgendes........

Also ich muss jetzt einen Harzt 4 antrag stellen und da ich noch keine 25 bin möchte das amt mich über meinen Vater verischern........ als ich dann frage was mit meinem sohn sei, sagte der mann dieser würde dann über seinen vater verischert werden aber leider ist der vater unbekannt. weiss jemand wie das dann mit der versicherung meines kindes ist? und wieso kann er nicht weiter über mich verschert bleiben so wie bisher?



[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 7. August 2007, 23:35

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hallo asienperle,

herzlich Willkommen hier.

Du mußtest nun einen Hatz 4 Antrag stellen?
Warum?

Du bist unter 25?
Hast wieviele Kinder? Wie alt?

Was war bis jetzt?

Vielleicht schreibst mal ein bisschen mehr?

Weil Deine Aussagen, daraus kann man nicht mal einen einigermaßen zusammenhang ziehen[addsig]

Petra67

unregistriert

3

Dienstag, 7. August 2007, 23:55

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hallo asiensperle :)

Erfrage mal zunächst bei der Krankenkasse deines Vaters wo du ja mitversichert werden sollst ob dein Sohn NICHT und wenn NichT WARUM nicht! mit dir zusammen mitversichert werden kann.
Wenn du jedoch schon Hartz IV Leistungen bezogen haben solltest?! dann ist es unverständlich wenn du bereits selber versichert warst warum das auf einmal anders sein soll?!
Wie Aninjha schon sagt grade bei solchen Dingen braucht man etwas mehr Hintergrundwissen denn eine kleine scheinbar unbedutende Kleinigkeit kann dafür sorgen das sonst eine falsche Antwort kommt.
Richtig ist das vom Prinzip her auch erwachsene Kinder unter der Familienversicherung der oder eines der Elternteile mitversichert werden können.
Aber der Zusammenhang WARUM du in die Situation geraten bist das das Amt (erstantrag? bei HatzIV ?) fordert das du die (mir nicht bekannte) bisherige Krankenversicherung nicht beibehalten sollst/darfst wird nicht ersichtlich.

Lieben gruß
Petra[addsig]

Petra67

unregistriert

4

Mittwoch, 8. August 2007, 08:45

RE: KV versicherung vater unbekannt

Na Bravo :-O !

Das Kind ist aber nicht unbekannt und um dieses geht es hier !!! Oder braucht es weil Vater unbekannt ist nun KEINE Krankenversicherung???

SO ne SPRÜCHE machen mir Bauchweh!!! Ich bin geboren in einer Ehe!!! aber ich bin ein Fremdgängerkind............ ich weiß wie verletztend und DUMM solche Texte sind. Denn letztlich treffen diese nicht die Mutter sondern das Kind!
Ziemlich unsachlich :( denn das Kind ist jetzt DA woran "Nummern(bezeichnung)" und Kostenübernahmeerklärungen deinerseits nix ändern werden.
Finde das sehr verletzend da nicht der Hauch !!! von Sachlickeit und irgendetwas Themenbeitragendes dabei ist.
Nurmalsoanmerk :-( [addsig]

UteH

Moderator

Beiträge: 11

Danksagungen: 23

Wohnort: Bremerhaven

Beruf: Multitasking den ganzen Tag

5

Mittwoch, 8. August 2007, 11:22

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hallo,
den Beitrag von Aventis habe ich gelöscht,Beleidigungen haben hier nichts zu suchen!
Petra kann deine Aufregung verstehen,nur weil der Vater unbekannt ist muss man nicht beleidigend werden.

Grüsse

Ute[addsig]

asiensperle

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 8. August 2007, 15:37

RE: KV versicherung vater unbekannt

hi danke für eure antworten.....

also meine derzeitige situation ergab sich so :
Bis zur entbindung war ich arbeiten und darüber pflichtverischert. Ich bin noch keine 25

und ich musste einen neuantrag auf harz 4 stellen da mein arbeitgeber und ich uns absolut nich teinige nkonnten auf die elternzeit. na ja und so kam sogar eine kündigung ins haus.

[addsig]

Petra67

unregistriert

7

Mittwoch, 8. August 2007, 17:41

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hallo asiensperle :)
Also wenn du bereits Pflichtversichert durch deine Tätigkeit warst verstehe ich es sogar noch weniger.
Wie ist denn die derzeitige Situation? Der Antrag ist nicht abgegeben? Dann trage in die entsprechende Spalte deine jetzige !!! Krankenversicherung ein. Wenn du den Antrag persönlich abgeben würdest und jemand " dieser Mann"? sagt das geht nicht dann bitte ihn das schriftlich zu Begründen und schreibe einen kurzen Vermerk das der Vater des Kindes unbekannt ist und dein Sohn bei DIR Familienversichert werden soll. Und du dringenst darum bittest um die Krankenversicherung für deinen Sohn zu sichern das man dir erklären soll wie ein unbekannter Vater sein Kind versichern soll.
Lieben Gruß
Petra
:-) :-) [addsig]

asiensperle

Anfänger

Beiträge:

8

Mittwoch, 8. August 2007, 20:01

RE: KV versicherung vater unbekannt

Hey Petra
Jou der Antrag is noch nicht abgegeben. Also dieser sachbearbeiter meinte so würde man sparen.
wenn ich denn antrag dann abgebe , lass ich mir das nochmal genauer erklären bzw schriflich geben
ich kann das nicht verstehen ist doch alles total kompliziert.
wie du schon sagst die verishcerung meines klein muss doch gesichert bleiben.
es muss doch die möglichkeit da sein das er über mich versichert bleibt ich meine ich bin doch sicher nicht die erste die , nich weiss wer der vater ist, und einen hartz vier antrag abgeben will. ich meine man hat ja echt viele rennereien und die machen nur noch mehr .

kann man sich eigentlich irgendwo eine art urkunde besorgen die belegt das der vater unbekannt ist? denn der herr meinte mit dieser aussage von mir würde er sich nicht zufrieden geben .

ich habe schon vom amt eine urkunde die besagt das ich das alleinige sorgerecht habe. diese brauchte ich für die elterngeldstelle.

kann man sich sowas beglaubigen lassen?
lg [addsig]

Gast

unregistriert

9

Mittwoch, 8. August 2007, 20:04

RE: KV versicherung vater unbekannt

Zitat von »asiensperle«

hi danke für eure antworten.....

also meine derzeitige situation ergab sich so :
Bis zur entbindung war ich arbeiten und darüber pflichtverischert. Ich bin noch keine 25




Hallo asienperle,

und wie war das nach der Entbindung bis jetzt?

Du weißt aber schon, das Dein AG Dich während der Schwangerschaft (und späteren Elternzeit) nicht hätte kündigen dürfen?

Hat zwar an sich mit dem Thema nicht zu tun, aber ohne Kündigung bestünde zumindest zur Zeit das Problem der Krankenversicherung nicht.

Hast Du für das Kind auch Sozialgeld beantragt? Oder Unterhaltsvorschuss?[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

10

Mittwoch, 8. August 2007, 22:19

RE: KV versicherung vater unbekannt

@ asienperle

Vater unbekannt?

Bist du vergewaltigt worden, Strafantrag/Anzeige ist bei derStaatsanwaltschaft gestellt, Du wurdest als Opfer und Zeuge befragt, ein Anwalt als Beistand dir zugeordnet?[addsig]

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