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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Nick

Anfänger

Beiträge: 0

1

Montag, 20. August 2007, 15:04

Hartz4 und erben

Wie sieht es aus, wenn man als alleinerziehende Mutter und Hartz4-Empfängerin etwas erbt? Ich weiß noch nicht, wieviel Geld es sein wird, aber soweit ich weiß, gibt es da doch Grenzen und alles was drüber ist, muss man dann für seinen Lebensunterhalt verwenden.

MuĂź ich dann eigentlich auch die Krankenkasse und Rentenversicherung selbst bezahlen (auch in der Elternzeit?)?

Wird es dem Amt eigentlich mitgeteilt, wenn man erbt oder wie läuft das?

Ich habe da so gar keine Ahnung von und freue mich ĂĽber jede Info.

Danke, Nick[addsig]

pimboli

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2

Montag, 20. August 2007, 20:24

RE: Hartz4 und erben

Hallo Nick,

es gibt einen Grundfreibetrag bis zu 150 Euro je Lebensjahr. Bis maximal 9.750 Euro sind geschütztes Vermögen,es sei denn Du bist vordem 1. Januar 1948 geboren, dann sinds 520 Euro ;-)

Dem Amt wird offiziell nichts mitgeteilt, aber du solltest Dir darĂĽber klar sein,dass mittlerweile auch mit den Banken Daten abgeglichen werden und Du jederzeit dazu aufgefordert werden kannst, deine AuszĂĽge vorzulegen.

Und außerdem bist Du verpflichtet jede Änderung in deinen persönlichen Verhältnissen anzuzeigen.

LG
Waltraud :-) [addsig]
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Rick

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3

Montag, 20. August 2007, 21:08

RE: Hartz4 und erben

hi nick,

naja so ist es leider nicht ganz, pimbo.

was nicht vertauscht werden darf, ist vermögen und einkommen.

vermögen wird bis zu einer freigrenze geschont, bevor der ALG II - Fall eintritt.

bei laufenden bezug von ALG II ist erbe = einkommen, und muĂź bis zur freigrenze aufgebraucht werden, um wieder in den "genuss" der vorgenannten leistungen zu kommen.

die genauen freigrenzen liegen mir derzeit nicht vor.

aber so isses nu mal, was ja auch logisch, weil frau/mann entweder bedĂĽrfig oder eben nicht bedĂĽrftig ist.

abschließend: einkommen/vermögen zu verschweigen ist erstens nicht fair gegenüber den beitragszahlern, und wird auch behördlicherseits geahndet, wenns rauskommt, was auch gut so ist.

wenn du magst, kann ich morgen die freigrenzen nachliefern,

lg

rick [addsig]
die ehe ist der hauptgrund fĂĽr scheidungen

pimboli

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4

Montag, 20. August 2007, 21:18

RE: Hartz4 und erben

@rick
Frauen haben immer recht :-P
http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav…/vermoegen.html

LG

[addsig]
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Petra67

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5

Montag, 20. August 2007, 21:22

RE: Hartz4 und erben

Hallo Pimboli Hallo Rick ...grins

Ich habe auch mal gegoogelt
Ich glaube Rick hat Recht :( schnief... dabei war das mit Frauen haben immer Recht nach meinem geschmack :D
http://www.formblitz.de/artikel/rechtstipp/2007/kein-hartz-iv-bei-erbschaft.html <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Petra67, 20.08.2007, 21:28 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

pimboli

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6

Montag, 20. August 2007, 21:31

RE: Hartz4 und erben

@petra

mir gefällt der Spruch auch :evil: aber lt. www.123recht.net wird der Anteil des Vermögens freigestellt, nun lese ich aber grad dies auf http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav…did=153876.html und das heisst,ich werd ihm wohl recht geben mĂĽssen :-(

@rick ich sehe es ein und werd dich in mein Gebet mit einschliessen


LG[addsig]
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Beiträge:

7

Montag, 20. August 2007, 21:32

RE: Hartz4 und erben


Hallo Nick,

Alles was du während des Bezuges von ALG II (ERBE) erhalten hast, zählt als Einkommen. Es wird in dem Monat berücksichtigt und auf den ALG II Anspruch angerechnet, in dem es der Empfänger bekommt. Übersteigt der Betrag die Höhe des monatlichen Regelsatzes, wird die Leistung so lange unterbrochen, bis die Einkünfte für den Lebensunterhalt aufgebraucht sind. Nur was du zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der hohen Kante hattest zählt als Vermögen.

Übrigens versteht die ARGE in solchen Dingen keinen Spaß, und könnte dein Verhalten (Mitwirkungspflicht) im Sinne einer Veränderung der finanziellen Situation, als Straftat deuten und Dir zu unrecht bezogene Leistungen vorwerfen.

Torsten[addsig]

Rick

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8

Montag, 20. August 2007, 21:35

RE: Hartz4 und erben

hi pimbo,

bei laufenden bezug von alg II liegt der freibetrag bei ca. 1.700 euro, ist mir so haften geblieben, kann es morgen genau duch unsere experten bestätigen lassen.

wär doch quatsch, wenn jemand, sagen wir mal 20.000 euro oder mehr erbt, und dann noch alg II bezieht - oder? bedürftig?

anders verhält es sich vor den bezug von alg II, da gibts andere freibeträge.


also, schön einkommen von vermögen unterscheiden.

@ nick: lass dich ganau beraten; es gibt soviele ausnahnen, z.B. wenn du ein haus erbst, dass du sofort beziehen willst, u.ä.

lg rick [addsig]
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Petra67

unregistriert

9

Montag, 20. August 2007, 21:42

RE: Hartz4 und erben

:-D
Pimboli .....grins sagen wir mal es war Zufall das Rick recht hatte..???? :-D
:oops: @ Rick....räusper :-D [addsig]

bantam

Profi

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10

Montag, 20. August 2007, 22:04

RE: Hartz4 und erben

Auch wenn nicht gern gesehen, gibt es im Vorwege eine Möglichkeit :

http://www.123recht.net/article.asp?a=18753

Kann der Zugriff der Bundesagentur durch Testament verhindert werden?

Der geschickte Anordnungen im Testament kann erreicht werden, dass die Bundesagentur die Erbschaft nicht verwerten kann und diese somit auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden kann.

So können z.B. die Kinder des Hartz IV &#8211; Empfängers als Nacherben eingesetzt werden. Der Hartz IV &#8211; Empfänger wird in diesem Fall nur als (nicht befreiter) Vorerbe eingesetzt. Durch § 2115, 773 ZPO, 83 Abs. 2 InsO wird der gesamte der Nacherbenbindung unterliegende Nachlass vor der Verwertung durch die Bundesarbeitsagentur geschützt.

Um den direkten pfändbaren Zugriff des Arbeitslosengeld II &#8211; Empfängers auf den Nachlass zu verhindern, müssen die Senioren, die ein Testament errichten, außerdem einen Testamentsvollstrecker einsetzen (z.B. eine Schwester / ein Bruder), der nach seinem Ermessen Zahlungen an den Arbeitslosengeld II &#8211; Empfänger leistet. Nach § 12 Abs. 1 SGB II ist das vom Testamentsvollstrecker verwaltete Vermögen nicht verwertbar und daher nicht auf das ALG II anzurechnen (vgl. Urteil des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes vom 17.03.2006; Az. : 3 R 2/05 zum Behindertentestament und Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf 17.03.2005 Az. : S 35 SO 66/05 ER zu ALG II). Da bisher kein höchstrichterlichen Urteile zur Anrechnung und Wirksamkeit solcher &#8222;Bedürftigentestamente&#8220; vorliegen, muss allerdings bei der Formulierung des Testaments besondere Sorgfalt angewendet werden.

GruĂź bantam<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: bantam, 20.08.2007, 22:06 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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