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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

sternchen01

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 29. August 2007, 12:31

Was ist demnächst mit KV u.ä.

Hallo zusammen,
nach langen Suchen bin ich auf diese Seite hier gestossen und hoffe hier ein paar Tips, Hilfen o.ä. zu bekommen.
Ich bin im 6. Monat schwanger und lebe mit dem KV zusammen. Heirat ist derzeit wohl ausgeschlossen, da seine "Noch" eine Scheidung durch alle möglichen Anträge verzögert. Ich zwar schon ein paar Unklarheiten die die Zukunft herausgefunden aber...
- wie bin ich KV wenn das Kind da ist? Kann das über den KV als Familienversicherung laufen oder muss ich selber zahlen.
- Was ist mit weiteren Sozialabgaben? Gibt es da etwas und wie wird das gezahlt?

Ich weiß nicht ob es wichtig ist aber... im ersten Jahr möchte ich wenn eben möglcih auf 400,- weiter arbeiten.

Vielen Dank im Voraus! Bin wirklich langsam verzweifelt da mir nicht mal diverse Behörden weiter helfen konnten!

LG[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Mittwoch, 29. August 2007, 18:30

RE: Was ist demnächst mit KV u.ä.

Hallo Sternchen 01,

während des Bezugs von Elterngeld müsstest Du eigentlich beitragsfrei weiter bei deiner KV versichert bleiben, erkundige Dich mal da, entscheidend ist aber auch ob du überhaupt noch Anspruch auf ALG 1 hast, bis zur Geburt.

Solltest du keinen Anspruch haben , mußt du dich selbst versichern, in dem Fall unbedingt daran denken, dass auch die Entbindung abgedeckt wird (gilt nur, falls du keinen Anspruch mehr hast).
Es sei denn ihr erhaltet aufgrund der Höhe des Einkommens deines Lebenspartners ergänzend ALG 2 als Bedarfsgemeinschaft, dann bist du wieder pflichtversichert über die Arge.

Eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich, während des Bezugs. Bei einem 400 Euro Job gibts durch den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers nur sehr geringe zusätzliche Ansprüche, alle anderen Sozialabgaben entfallen. Aber auch da gibts wieder die Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber mitmacht: wenn die Arbeitszeit geringfügig erhöht wird, so dass der Lohn z.B. bei 410 Euro liegt, gilt die Gleitzone mit ermäßigten Beiträgen. Du hättest dann ca. 40 Euro SV-Abzüge, bist aber dann in allen Zweigen sozialversichert, hastalsoauch wieder ne eigene KV.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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