RE: Was ist demnächst mit KV u.ä.
Hallo Sternchen 01,
während des Bezugs von Elterngeld müsstest Du eigentlich beitragsfrei weiter bei deiner KV versichert bleiben, erkundige Dich mal da, entscheidend ist aber auch ob du überhaupt noch Anspruch auf ALG 1 hast, bis zur Geburt.
Solltest du keinen Anspruch haben , mußt du dich selbst versichern, in dem Fall unbedingt daran denken, dass auch die Entbindung abgedeckt wird (gilt nur, falls du keinen Anspruch mehr hast).
Es sei denn ihr erhaltet aufgrund der Höhe des Einkommens deines Lebenspartners ergänzend ALG 2 als Bedarfsgemeinschaft, dann bist du wieder pflichtversichert über die Arge.
Eine Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich, während des Bezugs. Bei einem 400 Euro Job gibts durch den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers nur sehr geringe zusätzliche Ansprüche, alle anderen Sozialabgaben entfallen. Aber auch da gibts wieder die Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber mitmacht: wenn die Arbeitszeit geringfügig erhöht wird, so dass der Lohn z.B. bei 410 Euro liegt, gilt die Gleitzone mit ermäßigten Beiträgen. Du hättest dann ca. 40 Euro SV-Abzüge, bist aber dann in allen Zweigen sozialversichert, hastalsoauch wieder ne eigene KV.
LG
Waltraud[addsig]

... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ...
... nur 50% der Eltern sind Mütter ...