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jea
25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

scarlette

Anfänger

Beiträge:

1

Samstag, 1. September 2007, 09:17

Welche Leistungen stehen mir denn nun wirklich zu? (lang)

Hallo,

ich bin neu hier und möchte erst mal kurz meine Situation schildern. Ich bin im 5. Monat schwanger. Der Vater (wir kennen uns jetzt 1 Jahr) ist verheiratet, hat schon 2 Kinder (das Jüngste ist 4 Monate) und besitzt eine eigene Firma. Ich selbst habe einen Hauptjob und einen Nebenjob (befristet bis 31.12.2007).

Meine Fragen:
- Habe ich nach der Geburt Anspruch auf ALG II? Meinte Freundin meinte, dass man nur das Elterngeld bekommt. Stimmt das?
- Ich habe kürzlich gelesen, dass, wenn man Elterngeld bezieht und Lohnsteuerklasse I hat, der Lohn in Lohnsteuerklasse II umgerechnet wird und davon 67% erhält. Stimmt das?
- Welche Leistungen stehen mir den noch zu?
- Eine Bekannte meinte zu mir, dass viele Selbständige sich vom Steuerberater arm rechnen lassen, sodass sie weniger Unterhalt zahlen müssen. Stimmt das? Ich weiß, dass seine Firma gut läuft! Er besitzt Aktien, Wertpapiere, ein eigenes Haus (läuft auf den Namen seiner Frau). Dazu kommt, dass er mehrere Franchaisunternehmen in Deutschland gegründet hat.
- Ich wohne in einer 60 qm Wohnung (470,- warm). Wie viel qm stehen mir nach der Geburt zu und wie hoch darf die Miete sein?
- Er meinte ganz am Anfang der Schwangerschaft, dass man sich über einen monatlichen Betrag einigen kann (evtl. 500,00¤), dafür aber dann keine Unterhaltsansprüche stellt. Wenn, soll ich das dann von einem Notar beglaubigen lassen? Wenn ja, ist das dann über Jahre bindend und kann er dann irgendwann sagen: "So, ab nächsten Monat zahle ich nicht mehr." ?
- Ich möchte, dass auch er sich um das Kind kümmert! Wenn das Kleine da ist, kann ich dann Umgangsrecht beim Jugendamt beantragen oder kann ich das schriftlich mit ihm vereinbaren. Ist das Letztere dann bindend?


LG
Scarlette

[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

2

Samstag, 1. September 2007, 10:11

RE: Welche Leistungen stehen mir denn nun wirklich zu? (lang)

Vermutlich steht dir erstmal garnichts von Ämtern zu!

Der Vater deines Kindes ist dir ab nächsten Monat und deinem Kind gegenüber voll zum Unterhalt verpflichtet.

Dabei ist sogarzu prüfen ob der Verkauf der Firma, den erlös einzusetzen und Annahme einer Arbeiter- oder Angestelltenstelle im Zweifelsfalle die Zahlungsfähigkeiti sicherstellt. Stichwort Vermögenseinsetzung um Mangelfall zu veremiden![addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 1. September 2007, 10:18

RE: Welche Leistungen stehen mir denn nun wirklich zu? (lang)

Zitat von »werner«


Dabei ist sogarzu prüfen ob der Verkauf der Firma, den erlös einzusetzen


Guten Morgen Werner,
Unterhalt ist nur aus laufenden Einnahmen zu zahlen. Und nicht aus Vermögen. Also wäre verkaufen der Firma absolut sinnlos[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

4

Samstag, 1. September 2007, 10:30

RE: Welche Leistungen stehen mir denn nun wirklich zu? (lang)

Irrtum, gegenüber minderjährigen Kindern besteht GESTEIGERTE Unterhaltspflicht, danach ist ggf. auch Vermögen einzusetzen!

werner[addsig]

Gast

unregistriert

5

Samstag, 1. September 2007, 10:33

RE: Welche Leistungen stehen mir denn nun wirklich zu? (lang)

Zitat von »werner«

Irrtum, gegenüber minderjährigen Kindern besteht GESTEIGERTE Unterhaltspflicht

werner


Absolut korrekt

Zitat von »werner«

danach ist ggf. auch Vermögen einzusetzen!

werner


Aber nur als evtl. Pfändung, und auch nur, wenn der Pflichtige seinen Zahlungen nicht nachkommt.[addsig]

Gast

unregistriert

6

Samstag, 1. September 2007, 10:58

RE: Welche Leistungen stehen mir denn nun wirklich zu? (lang)

So Scarlette,

und nun zu Dir ;-)

Erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

Also der Vater ist Dir und dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.

Bevor Du staatl. Hilfen in Anspruch nimmst, mußt Du überprüfen lassen (vom Jugendamt oder anwältlich) ob er zahlungsfähig ist.

Über das Elterngeld findest Du [URL=http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html]hier[/URL] nähere Infos.

Das Elterngeld wird auf evtl. ALG2 Zahlungen angerechnet. Heißt also, je nachdem wie viel Du bekommst, hast Du vielleicht keine Ansprüche mehr von staatl. Seite her.

Wenn Du alleine mit Kind lebst, wird die LKST auf 2 geändert, das macht aber nur einen sehr geringen Unterschied zu 1 aus (vielleicht 20¤ oder so)

Wenn Du ALG2 beziehst, wirst Du Dich am Amt erkundigen müssen, wie groß und teuer Deine Wohnung sein darf. Das ist örtlich unterschiedlich.
60 qm dürften aber schon okay sein, wenn die Miete dann noch stimmt.

Ihr könnt Euch z.b. auf den Betrag 500¤ für Dich als Betreuungsunterhalt einigen, aber nur, wenn Du dadurch nicht auf Staatshilfe angewiesen sein wirst. Sobald der Staat zahlen soll, sind alle Vereinbarungen null und nichtig, und es muß alles korrekt berechnet werden.

Mit dem Umgang, wie Ihr das regelt, bleibt Euch überlassen.
Das muß nicht zwingend über Jugendamt vereinbart werden.

Hoffe, ich konnte Dir ein paar Fragen beantworten[addsig]

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