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thomas0123
11.02.2012
um 11:44 Uhr
Ein schönes we euch allen @pimboli was machen die erkundungsfahrten?
 
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Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
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von Sunriel

Gast

unregistriert

1

Freitag, 28. Januar 2005, 12:12

Nach Umzug Geld vom Staat für Möbel??

Hallo,

ich mit 2 Kindern, 5 und 6 Jahre jung, möchte meinen Mann verlassen. Scheidung kommt aber später, deshalb vorerst getrenntlebend. Der Umzug steht nun bevor.
Deshalb meine Frage ob es noch die Leistung wie Möbelgeld und ähnliches noch gibt oder ob es abgeschaft wurde, da ich nicht wirklich mit vielem ausziehe. Und wo ich es denn beantragen könnte oder welche Voraussetzung dafür wäre.


Lieben Danke schon mal 8-)

Mani

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 28. Januar 2005, 13:15

RE: Nach Umzug Geld vom Staat für Möbel??

Hallo Mani,

wovon lebt ihr denn jetzt und wer bezahlt den Umzug?

Spontan bin ich der Meinung, dass du schon die Möbel der Kinder mitnehmen mußt, sie haben ja sicher welche. Ausserdem wäre es für die Kinder sicher leichter in ihren "alten" gewohnten Sachen zu leben.

Ansonsten mußt du solche Anträge alle beim Sozialamt stellen. Dort gibt es auch ggf. die Gebührenbefreiung für GEZ und den Sozialtarif fürs Telefon.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

nike771

unregistriert

3

Freitag, 28. Januar 2005, 13:35

RE: Nach Umzug Geld vom Staat für Möbel??

hi Mani,

hier bei uns in der gegend gibt es sog. möbelkammern, dort kann man kostenlos oder halt für sehr wenig geld gut erhaltene, gebrauchte möbel bekommen. z.B. der Caritas verfügt über ein solchen angebot. müsstest dich mal informieren, ob es das bei dir in der nähe auch gibt.

allerdings würde ich dir raten, schon beim auszug den gesamten hausrat zu teilen. ruhig schon eine endgültige aufteilung. bestimmte dinge würde, falls es soweit kommt, dir sowieso jeder richter zusprechen (waschmaschine, küchengeräte usw.), da du die kinder hast.

ich habe meinem ex auch den gesamten hausrat seinerzeit gelassen, mit ausnahme der kinderzimmer. und leider erst zu spät gemerkt, dass ich halt auch einiges benötige. mach diesen fehler bitte nicht auch. das geld, das dir zu verfügung steht wirst du sicherlich noch anderweitig benötigen.

lieben gruß und alles gute

anke[addsig]

Gast

unregistriert

4

Freitag, 28. Januar 2005, 16:25

RE: Nach Umzug Geld vom Staat für Möbel??

Hallo Mani,

soviel ich weiß, bekommt man vom Sozi monatlich einen Pauschalbetrag, von dem Du Deine Möbel kaufen mußt. Ich habe vor kurzem erst Möbel (u.a. auch einen Fernseher - gehört zur Grundausstattung dazu-) beim Sozi "bestellt". Der Antrag wurde abgewiesen, mit der Begründung, ich bekäme die Pauschale für solche Zwecke.
Versuche es aber dennoch mit der Begründung, Du brauchst eine
WOHNUNGS - ERSTAUSSTATTUNG
Vielleicht, hast Du damit Erfolg!

Alles Gute und viel Glück,

Melanie :-)

gela

Anfänger

Beiträge:

5

Samstag, 29. Januar 2005, 07:50

RE: Nach Umzug Geld vom Staat für Möbel??

Hallo Mani,

geh doch mal zum Caritasverband, da frag mal nach wer Dir helfen kann bei einer Trennung. Die Caritas vergibt bei Familien in Not Gelder, wenn ein Kind das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.Da bist Du auch während der Trennung gut aufgehoben.

Grüße Gela[addsig]

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 196

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

6

Samstag, 29. Januar 2005, 15:37

RE: Nach Umzug Geld vom Staat für Möbel??

Hallo Mani,

es gibt immer noch bestimmte einmalige Leistungen, die Du erhalten kannst. Dazu gehören Erstausstattung für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräte, Erstausstattung für Bekleidung, Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt und für Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Solche einmaligen Leistungen sind selbst dann möglich, wenn ein eventueller Antrag auf ALG II abgelehnt wurde. Aber diese Leistungen gibts natürlich nur dann, wenn Du sie aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kannst. Dabei wird nicht nur Dein aktuelles Einkommen, sondern das der nächsten 6 Monate berücksichtigt. Dies wiederum ist sogar bei ALG II Empfängern so, denn wie Melanie schon schrieb: im monatlichen Satz Arbeitslosengeld II ist bereits ein Pauschalbetrag für solche Leistungen mit drin. Lediglich die übersteigende Differenz aus der Summe der in den nächsten 6 Monaten anzurechnenden Pauschbeträge würde als einmalige Beihilfe ausgezahlt.

Grüße

Frank [addsig]

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