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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Wolke

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 25. September 2007, 13:05

ALG II und Umzug

Hallo!

Ich habe nochmal eine Frage bezüglich Umzug. Ich möchte in einen anderen Landkreis ziehen, damit ich näher bei meiner Familie wohne. Damit ich besser unterstützt werden kann und auch später für die Betreuung für meinen Sohn ist das wichtig für mich.

Der Landkreis, in den ich ziehen möchte macht keine Schwierigkeiten, die wollen nur ein ok von der Arge hier. Die sieht aber keine Notwendigkeit und will noch eine ausführliche Begründung. (Die Begründungen von mehr Unterstützung und bessere Kindesversorgung durch meine Familie haben sie nicht akzeptiert)

Nun meine Frage: Geht das so einfach? Hat man nicht freies Wohnrecht? Was würde passieren, wenn ich einfach ohne ok umziehen würde? Eigentlich müßte mir doch nur die Arge in dem anderen Landkreis die Wohnung genehmigen, oder nicht? :-?

Wolke[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Dienstag, 25. September 2007, 13:25

RE: ALG II und Umzug

Hallo Wolke,

LEIDER muß deine jetzige ARGE zustimmen, ansonsten kann es sein das du nach dem Umzug kein Hartz4 mehr erhälst, dazu von :
http://www.sozialticker.com/umzug-aber-nicht-fuer-hartz-iv-empfaenger_20070322.html

Sie sind ALG II Empfänger? Dann haben Sie schlechte Karten, wenn Sie glauben - z.B. in München - durch bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz einfach umziehen zu können, oder eventuell in Frankfurt sich nieder zu lassen … oder überall und nirgends. Leider gestattet das Sozialgesetz keinem ALG II Empfänger, einfach seinen Wohnort zu wechseln....

§ 22 SGB II - Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen....

Diese Erfahrung mussten schon viele “Wandervögel” machen, als nach dem erfolgten Umzug - der Gang zum Amt, ein Gang in die Obdachlosigkeit war - wo der Versuch die Kosten zur Unterkunft zu beantragen fehlschlug und diese nicht einmal ein “Lächeln” bekamen. Sie gingen leer aus und bekamen fortan keine Unterkunftskosten mehr....

Die meisten ARGEN, stimmen dem Umzug nicht mal im Ansatz positiv entgegen, jedoch die ARGE, welcher man den Rücken kehrt - ist begeistert über die sinkende Fallzahl und der Statistikbereinigung....

Gruß bantam[addsig]

Wolke

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 25. September 2007, 13:38

RE: ALG II und Umzug

:-O :-?

Hmm,das gibts doch echt nicht! Da will man sich frühzeitig für eine gute Kinderbetreuung kümmern und dann das. Irgendwann werden die meckern warum ich keine Vollzeitstelle annehmen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, da ich im kaufmänischen Bereich arbeite, diesbezüglich auch bis Abends arbeiten müßte, bin ich auf die Hilfe und Betreuung meiner Familie angewiesen... Ach, das ist doch keine Notwendigkeit, aber wir fordern Sie auf sich eine geeignete Arbeit zu suchen... :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-? :-?

Kann das jemadn verstehen?

Sorry, kann nur mit dem Kopf schütteln :-O [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 25. September 2007, 13:58

RE: ALG II und Umzug

Hallo Wolke,

weiß die ARGE, das der neue Landkreis Dich aufnehmen würde?
Die sollten doch froh sein, Dich nicht mehr finanzieren zu müssen ;-), und Euch auf einen anderen kommunalen Träger abschieben können.

Also mir wurde damals auch ein Umzug in meine Heimat nicht genehmigt, allerdings von der dort zuständigen ARGE (wortlaut:bleiben sie da, wo sie sind).
Wenn das so rum bei Dir wäre, könnte ich es ja noch verstehen, aber andersrum???

Willst Du denn auch Umzugskosten o.ä. von der Arge erstattet bekommen?

[addsig]

Wolke

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 25. September 2007, 14:11

RE: ALG II und Umzug

Hallo Aninjha!

Nein, davon bin ich noch nicht mal ausgegangen. Ich hatte im anderen Landkreis angerufen um vorab zu klären,ob die mich nehmen. Das würden sie und das ist alles kein Problem. Nur die Arge, die mom für mich zustädig ist, will nicht ihr ok geben. Ich hatte denen eine schriftliche Erklärung geschickt mit den Begründungen, sehr höflich und mit der Bitte um einen positiven Bescheid. Auch mit den Erklärungen alleinerziehnd zu sein und halt einen Beruf zu haben, in dem man sehr flexibel sein muss. Wie soll ich den je wieder Vollzeit arbeiten können, wenn ich eine Kinderbetreuung bis 20 ja sogar bis 22h brauche? Ok, natürlich jetzt noch nicht, dafür ist mein Sohn noch zu klein aber perspektivisch. Aber wenn ich einen Betrieb finde, in dem ich ne Weile Teilzeit arbeiten kann und dann Vollzeit weitermachen kann... Sorry, ich bin momentan einfach geschockt! Einmal hartz 4 immer hartz 4?!?!? :-(

Wolke[addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 25. September 2007, 14:18

RE: ALG II und Umzug

Also am einfachsten wäre es, wenn Du dort einen Job vorweisen könntest. Dann müssen sie zustimmen, und dann sogar den Umzug zahlen

8-)

Also ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, und alles nochmals versuchen.

Bei mir hat das damals gezogen, das ich sagte, wegen der gesicherten Kinderbetreuung (Oma und Opa an Ort). Aber auch nur nach 25 Telefonaten, und dann einem Gespräch mit dem Kreisamtsleiter.

Also wenn es auch nicht einfach wird......versuche jeden Weg.

Ich gehe mal davon aus, das der Vater einverstanden ist, wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt? Nicht das er Euch (bzw. das Kind) anschließend "zurückpfeift".[addsig]

Wolke

Anfänger

Beiträge:

7

Dienstag, 25. September 2007, 14:33

RE: ALG II und Umzug

Jepp,werd mich weiter dahinter klemmen...
Hab zwar gemeinsames Sorgerecht, aber das ABR liegt bei mir. Da kann er doch gar nichts sagen,oder? Die Entfernung ist auch nicht allzu groß. ca 25km. Die kann der Vater locker mit seinem Auto fahren, wenn er dann mal kommt. Da ist ja Null Unterstützung. Deswegen wende ich ich mich ja auch an meine Eltern. Ich habe kein Auto und meine Eltern sind berufstätig. Ihnen zusätzlich zur eigenen Arbeit, Betreung ihres Enkels dann noch täglich 50km aufzubrummen geht gar nicht. Ich kann meine Zukunft ja nicht vom ´Vater abhängig machen,der vielleicht einmal im Monat für 2std kommt. also mit alleinigem abr ist das doch kein Problem,oder?[addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 25. September 2007, 14:39

RE: ALG II und Umzug

Nein. Da es eh nur 25 km sind, könnte er auch keine Schwierigkeiten machen, wenn das ABR auch bei beiden läge.

Also von daher kann da nix passieren.

Sei hartnäckig auf den Ämtern. Lass Dich nicht abwimmeln. Viel Glück[addsig]

Wolke

Anfänger

Beiträge:

9

Dienstag, 25. September 2007, 14:57

RE: ALG II und Umzug

ok. vielen, vielen Dank erstmal.

werd dann mal berichten,wenns was neues gibt.

Liebe Grüße!

Wolke[addsig]

Wolke

Anfänger

Beiträge:

10

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 20:00

RE: ALG II und Umzug

Hallo zusammen!

Ich wollte mal kurz mitteilen, wie es bis jetzt weiter gelaufen ist. Und zwar war ich mit dem Mietangebot bei der Arge im zukünftigen Landkreis. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich natürlich dahin ziehen kann. Sie mußten mir zwar ein Formular ausstellen, dass die Wohnung ein bißchen zu groß ist und deswegen keine Umzugskosten und Renovierungskosten übernommen werden können. Aber der Sachbearbeiter war sehr freundlich und hat auch noch mal erklärt, dass es mir frei stehe wohin ich ziehen möchte. Sein Wortlaut: " Sie leben ja nun nicht im Gefängnis!" Mein jetztiges Amt ist auch bei denen schon bekannt. Kommentar vor SB: Erst wollen die die Leute nicht haben und dann wollen sie die nicht weglassen... Er meinte, dass die gerne mal Panik machen, wegen kein Geld mehr, wenn man ohne deren "zustimmung" umzieht. Ich sollte mich von denen nicht irritieren lassen....Also morgen Mietvertrag unterschreiben und losgehts! :-P

Schönen abend wünscht die nun besser gelaunte Wolke :lol: [addsig]

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