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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

vanille

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Kempten

Beruf: Altenpflegerin

1

Dienstag, 9. Oktober 2007, 10:10

Von Hartz4 zur Arbeit

ein freundliches hallo in die runde :-)

lange zeit waren wir, also ich mit 2 Kinder von 8 und 17 J., in Hartz4. Seit anfang September arbeite ich und verdiene Brutto ca 1200, mein Sohn hat nun auch Arbeit für ein Jahr als Praktikant und verdient 1100 Brutto und kann dann nach einem Jahr dort seine Ausbildung anfangen. Seine Arbeitsstelle ist ca 500 km von uns entfernt und er kommt nur alle 2 Wochenenden nach Hause. Er zahlt also bereits Miete am Arbeitsort, ist aber nach wie vor bei mir gemeldet. Sein Arbeitgeber hat wechselnde Einsatzorte und er lebt dort in einem Bau-Wohncontainer, das nur zur Erklärung, weil er noch bei mir angemeldet ist.

Meine Frage ist nun, bekomme ich ergänzend finanzielle Beihilfen, wenn mein Sohn mit 17 über ein eigenes Einkommen verfügt, oder wird er zur Bedarfsgemeinschaft noch hinzugezählt.

Wenn möglich möchte ich vermeiden, dass er für "uns" aufkommen muss. Welche Möglichkeiten bieten sich mir?

Liebe Grüße

Vanille[addsig]

KonniS

Anfänger

Beiträge:

2

Dienstag, 9. Oktober 2007, 11:48

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Hallo vanille,
wenn er sich denn selbst unterhalten kann, wird er nicht mehr zu eurer Bedarfsgemeinschaft gezählt.
Problematischer wird da schon eher, dass vermutlich 1/3 eurer Miete ihm zugerechnet werden.
Ob sich dann noch ein Anspruch errechnet?
Hm, kurze Berechnung:

Dein Nettolohn ca
900 ¤ (STkl 2+1 Kind) ergibt bereinigt ca 620 ¤
+ 154 ¤ Kindergeld = 774 ¤ Einkommen

ALG II Bedarf
347 ¤ + 208 ¤ + 2/3 der Warmmiete

= Alles was über 219 ¤ anteilige Miete (2/3 Miete) geht ist euer Bedarf.
Vermutlich ist das nimmer allzu viel.
Mit etwas Glück wird der verdienende Sohn aber auch ganz aus der Berechnung verschwinden.
Einfach mal ausprobieren.
LG,
Konni[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 9. Oktober 2007, 12:36

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Hallo Vanille. Hallo Konni.
Wenn der Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft fällt, kann das evt. zu Problemen führen. Es kann sein, dass die Arge dann sagt, dass sie dann in einer zu großen Wohnung wohnt und sie dann umziehen soll. Oder die Arge bezahlt dann nur die Miete für eine vergleichsweise kleinere Wohnung. Das steht mir gerade bevor.
Glückspilz[addsig]

vanille

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Kempten

Beruf: Altenpflegerin

4

Dienstag, 9. Oktober 2007, 14:34

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Vielen Dank für eure Gedanken

Aber können die echt von mir fordern umzuziehen??? Das wäre ja der Hammer. Da geh ich schon arbeiten, verdiene 300 Euro unter Tarif und als Dank soll ich umziehen? Anstatt die Arbeitgeber "abzumahnen", wird der Arbeitende noch weiter belastet, die Kinder aus dem sozialen Umfeld gerissen und ich würde dann zudem ohne Tagesmutter dastehen, die gleich nebenan wohnt. Bei meinen Schichten, auch nachts, wäre es sonst unmöglich ohne Tagesmutter zu arbeiten.

Ok, dann ziehe ich um und muss aufhören zu arbeiten und rutsche wieder in Hartz4

Toll!

Vanille

[addsig]

KonniS

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 9. Oktober 2007, 14:45

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Hallo Glückspilz,
eine Pflicht zum Umzug gibts ja zum Glück nicht.
Aber du hast natürlich recht, wenn nach einem Auszug die Wohnungsmiete über der Angemessenheit für den 2-Personenhaushalt liegt, dann wird nach einer bestimmten Frist (in der Regel 6 Monate, § 22 Abs 1 Satz 3)), während der man sich um günstigeren Wohnraum umsehen muss, nur noch die angemessene Miete bezahlt.
LG
Konni
[addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 9. Oktober 2007, 14:47

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Halt, warte mal. Nicht so eilig.
Ich habe gesagt, es könnte ein Problem werden, nicht, das es eins ist.
Ich habe bisher bei der Arge meine volle Miete erhalten, aufgrund der Tatsache, dass es meiner Tochter nicht zuzumuten ist, aus ihrem Umfeld weg zu ziehen. Wegen der Trennung hatte sie enorme psychische Probleme. Sie war bei der AWO in einer Trennungsgruppe, Feststellung von ADHS, schulische Probleme, usw. Ich bekam immer vom Kinderarzt dafür ein Attest. Dann mußte meine Tochter immer wieder zur Gesundheitsuntersuchung der Arge. USW. Dieser Termin steht jetzt wieder Ende Oktober bevor. Aber diesmal kann es Probleme geben, das haben sie mir beim letzten Mal schon gesagt. Wenn sie das Attest jetzt nicht mehr anerkennen, dann muß ich wohl hier raus.
Glückspilz
[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 9. Oktober 2007, 14:55

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Hallo Vanille

und herzlich Willkommen hier im Forum.

Es heißt ja nicht, das Du ausziehen müsstet.

Aber es ist wahrscheinlich, das Dir das nahegelegt wird.

Und Du könntest aber doch dann auch bereitwillig die Differenz zu einer angemessenen Wohnungsmiete selber übernehmen.

Also ich lebe auch in einer unangemessen großen und teureren Wohnung. Alles was darüber unangemessen ist, trage ich selber.

Und vielleicht würdest Du ja auch finanziell besser dastehen, wenn Du Wohngeld beantragst, statt ergänzend ALG2. Dann spielt die Größe eh keine Rolle mehr.[addsig]

vanille

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Kempten

Beruf: Altenpflegerin

8

Dienstag, 9. Oktober 2007, 17:15

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Danke :-)

Ich würde eh niemals ausziehen, abgesehen davon.

Das mit dem Wohngeld ist eine gute Idee, ich dachte, das kann ich garnicht beantragen und ich müsste ergänzende Hillfe beantragen.

Morgen geb ich alle Unterlagen ab und wenn ich dann......irgendwann..... etwas weiß, geb ich gerne hier Bescheid.

Grüsse

Vanille[addsig]

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 9. Oktober 2007, 17:18

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Hallo Vanille,

es geht tasäächlich nur eines, entweder oder.....

Aber, wenn ich mal davon ausgehe, Du lebst mit einem Kind zusammen, verdienst 1200¤ brutto, so dürfte es grob geschätzt noch zu einem ALG2 Anteil von unter 100¤ kommen. Wohngeld wäre da sicherlich angebrachter, denke ich. Jedenfalls ein Versuch wert ;-)[addsig]

Feuervogel

Senior Mitglied

Beiträge: 15

Danksagungen: 17

10

Dienstag, 9. Oktober 2007, 19:54

RE: Von Hartz4 zur Arbeit

Hallo Aninjha,
also das mit dem Wohngeld, na ich weiß nicht.
Ich habe mich mal erkundigt beim Wohngeldamt hier. Erstmal begrenzen die sehr wohl die Wohnungsgröße, resp. die für zwei Personen angemessene Miete (allerdings steht es einem tatsächlich frei, den evtl. darüber liegenden Betrag aus eigener Tasche draufzuzahlen).
Nun habe ich mir mal ausrechnen lassen, wie hoch das Wohngeld in meinem Fall denn ausfallen würde. Also bei einem Einkommen von 940 ¤ (ALG1 plus Kindesunterhalt) und der mir zustehende Höchstmiete von 360 ¤ kalt: ganze 40 ¤!
Wow, das reißt mich jetzt aber echt raus...! :-x
Gruß
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wächst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

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