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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 5. Februar 2005, 11:54

Kinderzuschlag

Ich hab eine frage zu diese Tehma, wir haben den Antrag gestellt, und vor eine Wochce die restlichen Unterlagen nachgereicht, wie lange dauert ungefähr bis mant Bescheid bekommt ob uns was zusteht oder nicht! ich bedanke mich voraus!
MLG Julia :-)

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Samstag, 5. Februar 2005, 13:19

RE: Kinderzuschlag

Hallo Julia,

das ist recht unterschiedlich, bei manchen dauerts nur 3 Tage........ Haben die nicht gesagt, wie lang es dauert?

GruĂź
Saskia[addsig]

emi

unregistriert

3

Samstag, 5. Februar 2005, 20:41

RE: Kinderzuschlag

hallo Julia, du muĂźt schon mit eher 2 Wochen (oder mehr) rechnen, da die zur Zeit ziemlich ĂĽberlastet sind. Wenn ihr jetzt dringend Geld braucht mĂĽĂźt ihr einen Vorschuss verlangen.
[addsig]

Gast

unregistriert

4

Samstag, 5. Februar 2005, 22:27

RE: Kinderzuschlag

Danke fĂĽr die Antwort, sehr nett von Euch! Ich hab nicht gefragt wie lange es dauert weil mir es etwas peinlich war! Meine freunde haben schon das geld bekommen aber noch kein Bescheid die haben aber den antrag vor Sylvester gestellt! Ich laĂź mich Ăśberaschen was da raus komt mit dem online Rechner kamm raus das es uns zu steht!

MLG Julia :-)

Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Samstag, 5. Februar 2005, 23:49

RE: Kinderzuschlag

Du Julia,

derzeit gehen so viel falsche Bescheide raus....... Prüfe ihn dann sorgfältig, ja?

Liebe GrĂĽĂźe
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 8. Februar 2005, 11:02

RE: Kinderzuschlag

Hallo ihr lieben,
Hab heute den Ablehnungsbescheid bekommen! Mit begründung das wir die Mindesteinkommensgrenze nicht erreichen! Und ich bin damit nicht einverstanden, mein problem ist ichhab Keine Ahnung wie man ein Widerspruch einlegen kann und mit welchen begründung! In dem Besched Ist nichts aufgelistet wie die das gerechnet haben! könnt ihr mir vielleicht Mit Widerspruch helfen !

Mit Liebe grĂĽĂźen
Julia

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 8. Februar 2005, 11:32

RE: Kinderzuschlag

hi,

wenn du die Mindesteinkommensgrenze nicht erreichst, dann hast du demzufolge dann Anspruch auf Hartz iV( sprich Alg). Du musst jetzt also Hartz iV beantragen.

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 8. Februar 2005, 11:41

RE: Kinderzuschlag

hi
Das Problem ist auf hart IV hab ich kein Anspruch und wenn ich es selbst ausrechne erreichen wir die Mindesteinkommensgrenze des halb möchte ich ein Widespruch einlegen!

frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

9

Donnerstag, 10. Februar 2005, 11:34

RE: Kinderzuschlag

Hallo Gast, der Widerspruch einlegen wollte...

Leider ist aus den Ablehnungsbescheiden anscheinend nicht ersichtlich, wie gerechnet wurde. Frage beim Sachbearbeiter nach und lass Dir Zahlen geben. Unabhängig davon musst Du aber Widerspruch einlegen, damit die Frist nicht abläuft. Widerspruch muss übrigens zunächst nicht begründet werden!
Hat Dein Kind wirklich kein Einkommen? Einkommen ist beim Kinderzuschlag alles ausser Kindergeld, also beispielsweise Unterhalt, aber auch Unterhaltsvorschuss. Einkommen des Kindes muss zunächst einmal vom möglichen Maximalbetrag abgezogen werden. Um es mal ganz deutlich zu sagen ein Beispiel:

möglicher Maximalbetrag: 140 Euro
abzgl. Unterhaltsvorschuss: 164 Euro
ergibt einen Anspruch von 0 Euro

Bei der Prüfung auf den möglichen Kinderzuschlag muss ermittelt werden, wie hoch Euer Anspruch auf ALG II wäre, damit ein Vergleichswert besteht. Da passieren die meisten Fehler. Beispielsweise ein vergessener Mehrbedarf für Alleinerziehende kann schnell dazu führen, dass garkein Anspruch besteht (habe es hier im Forum schon mal vorgerechnet). Die für die Ermittlung des oberen und unteren Grenzbetrages zu errechnenden anteiligen Unterkunftskosten sind für denjenigen, der sich noch nie damit beschäftigt hat, kaum nachvollziehbar. Diese werden nach dem aktuellen Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung aufgeteilt; d.h. bei den Eltern ergibt sich ein prozentual höherer UK-Anteil. Im Onlinerechner hier auf der Seite werden die Rechenschritte erläutert. Jedenfalls sind diese Werte (oberer und unterer Grenzbetrag) wichtig, wenn man die hätte, könnte man aufgrund Deiner Einkommensverhältnisse ganz gezielt überprüfen und den eventuellen Widerspruch auch begründen.

GrĂĽĂźe aus Herborn

Frank

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 10. Februar 2005, 12:26

RE: Kinderzuschlag

Hallo, du braucst im Wiederspruch keine BegrĂĽndung anzugeben. Sondern nur die Bitte um eine erneute PrĂĽfung mit ngabe deiner Nummer und an die Wiederspruchstelle. Kann durchaus 4-6 Wochen dauern
LG Enibas :-O

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