Rechtens?
Hallo zusammen,
habe am WE ein Kopie-Schreiben der ARGE zur Kenntnisnahme erhalten wonach mein Ex-Mann sein Einkommen sowie alle weiteren Geldquellen offenlegen soll.
Als Grund hierfür wird die Gewährung von Grundsicherung für die gemeinsamen Kiddies (10 + 11) durch die ARGE angegeben.
Nun verhält es sich so, dass er regelmässig seinen KU leistet, wenn auch weniger als Stufe I nach DD-Tabelle aufgrund von Mangefall. Trotzdem übersteigt der von ihm gezahlte KU den Betrag den das Sozialamt als Betrag für die Grundsicherung für die Kinder einsetzt, erheblich.
Bisher war es so, dass dieser Überschuss auf mein ALGII angerechnet bzw. abgezogen wurde.
Ich selber erhalte lt. notariellem Vertrag aus der Scheidung von 2004 keinen nachehelichen Unterhalt.
Die ARGE beruft sich in ihrem Schreiben auf § 33 I SGBII....
Hat jemand solches auch schon hinter sich? Ist das überhaupt rechtens? Für mich ist KU für die Kinder gedacht und nicht für mich!! Mein Ex geht deswegen auf die Barrikaden.... :-(
Gruß
Minniemaus[addsig]