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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Minniemaus29

unregistriert

1

Sonntag, 20. Januar 2008, 21:48

Rechtens?

Hallo zusammen,

habe am WE ein Kopie-Schreiben der ARGE zur Kenntnisnahme erhalten wonach mein Ex-Mann sein Einkommen sowie alle weiteren Geldquellen offenlegen soll.

Als Grund hierfür wird die Gewährung von Grundsicherung für die gemeinsamen Kiddies (10 + 11) durch die ARGE angegeben.

Nun verhält es sich so, dass er regelmässig seinen KU leistet, wenn auch weniger als Stufe I nach DD-Tabelle aufgrund von Mangefall. Trotzdem übersteigt der von ihm gezahlte KU den Betrag den das Sozialamt als Betrag für die Grundsicherung für die Kinder einsetzt, erheblich.

Bisher war es so, dass dieser Überschuss auf mein ALGII angerechnet bzw. abgezogen wurde.
Ich selber erhalte lt. notariellem Vertrag aus der Scheidung von 2004 keinen nachehelichen Unterhalt.

Die ARGE beruft sich in ihrem Schreiben auf § 33 I SGBII....

Hat jemand solches auch schon hinter sich? Ist das überhaupt rechtens? Für mich ist KU für die Kinder gedacht und nicht für mich!! Mein Ex geht deswegen auf die Barrikaden.... :-(

Gruß
Minniemaus[addsig]

dannisanne

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 20. Januar 2008, 23:35

RE: Rechtens?

Hallo,

Wirst Du kaum was gegen machen können. Der Staat prüft immer (und hat auch das Recht dazu) ob nicht irgendwer anders den Lebenunterhalt sicher stellen könnte bzw. muss.
Ist in etlichen Fällen wo die Unterhaltspflichtigen behaupten sie hätten sooooo wenig Einkommen oft auch ganz sinnvoll.
Oder läßt Du jedes Jahr selber prüfen ob Dein Ex vielleicht nicht inzwischen doch ein höheres Einkommen hat und somit mehr zahlen müßte???

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm

Viele Grüße
DanniSanne[addsig]

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