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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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8%

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2%

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von mona84

leila25

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 3. Februar 2008, 23:24

Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Hallo!
Ich bin in der 8.SSW und werde alleinerziehend sein. Da ich leider nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der im Juni auslaufen wird, werde ich ALG2 beziehen müssen. Bisher wohne ich in einer WG, dies wird aber mit Kind nicht mehr möglich sein. Weiß jemand von euch wie das mit dem ALG2 und Umzug läuft? Kann ich mir schon vor der Geburt meines Kindes eine Wohnung suchen und umziehen, oder wird diese dann nicht finanziert? ich hätte den Umzug gerne bei der Geburt schon hinter mir und möchte eigentlich nicht die ersten Wochen in der WG mit Säugling verbringen und dann den ganzen Stress mit Umzug etc. haben. Genehmigen die einem sowas vor der Geburt oder zahlen die eine 2-Zimmer-Wohnung wirklich erst, wenn das Kind da ist? Und kann ich mir die Wohnung und Wohngegend selbst aussuchen wenn sie im Preisrahmen liegt oder muss es so eine art "Sozialwohnung" sein, die irgendwie dafür eingetragen ist oder so? Ist es schwer als ALG2-Empfängerin eine Wohnung zu bekommen? ich meine, Vermieter fragen ja schon gerne nach der Tätigkeit...
So, viele Fragen, aber das wär`s erstmal. Würd mich freuen, wenn mir wer weiterhelfen kann!

[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

2

Montag, 4. Februar 2008, 19:19

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Fragen:
1. Sind deine WG-Mitbewohner so kinderfeindlich dass du dort nicht wohnen bleiben kannst?
2. Zimmergröße kann es kaum sein, zumindestens die ersten 1 - 2 Jahre. Meien Eltern wohnten nach Ostflucht mit uns DREI KIndern ( 2, 4 7 ) in 2 Dackammern je 12m² inkl. Schrägen. Zugegebnen, mein Vater war Wochenendpendler.

3. 7 Monate voraus wissend dass du alleienrerziehend sein wirst oder willst du das gern sein und deshalb die Schwangerschaft?

P.S.
Es gibt Männer die gerne Stiefvater sein wollen...., 7 Monate ist lange hin.[addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

3

Montag, 4. Februar 2008, 20:52

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

hallo leila25,

ersteinmal willkommen hier :-)

wie du siehst, ist es ein offenes forum, und da kommen schon mal solche antworten, wie die von werner auch vor - auf sein posting näher einzugehen, entbehrt m.E. jeder grundlage, aber er hat nun mal auch das recht auf seine meinung, und das ist gut so :roll:

grundsätzlich kannst du die die wohnung selbst aussuchen, wenn sie den vorgaben des amtes entspricht. die vorgaben sind aber so verschieden, dass es am besten wäre, direkt dort anzufragen bzw. die beratungsstellen der wohlfahrstverbände (caritas, diakonie) etc. aufzusuchen. auf jeden fall solltest du keinen vertrag ohne abstimmung mit dem amt unterzeichnen.

ja, und die vermieter? normalerweise auch kein problem, da sie sich sicher sein können, die miete zu bekommen:-D

die wohlfahrtsverbände vergeben auch mittel aus stiftungen für schwangere (erstausstattung), die nicht als einkommen im sinne des SGBII gelten.

@werner: auch wenns dir schwerfällt, gerade bei so jungen menschen, die zum ersten mal hier fragen aus einer notlage heraus einstellen, ist auch von dir ein respektvoller umgang zu erwarten.

@leila25wenn du weitere fragen hast, fühl dich herzlich eingeladen,

lg

rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

4

Montag, 4. Februar 2008, 21:08

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Ist meine Bemerkung wirklich abwegig? Das Wissen über und die Verfügbarkeit der "Pille" oder andere Verhütungsmethoden und über die biologischen Rhythmen betreff Kinderbekommen dürfte doch auch für jüngere Frauen und Männer heute Allgemeinbildung sein.
Von daher ist die Frage nach einseitigem Kinderwunsch als Grund für eine Schwangerschaft meiner Meinung nach berechtigt und auch nicht respektlos.
Und wen bereits nach 8 Wochen eine Beziehung zerbrochen ist, dann glaube ich nicht das ein GEMEINSAMER Wunsch nach einem Kind vorlag.

werner
[addsig]

Gast

unregistriert

5

Montag, 4. Februar 2008, 21:55

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Hallo Leila,

auch von mir herzlich Willkommen hier :-)

Meine Frage wäre erstmal:

Was ist mit dem Vater?

Er wird Dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet werden. Diese Ansprüche ihm gegenüber hast Du zuerst geltend zu machen.

Heißt: Vielleicht bist Du gar nicht auf ALG2 angewiesen dann :-)[addsig]

leila25

Anfänger

Beiträge:

6

Montag, 4. Februar 2008, 22:02

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Hallo Werner!
Auch ich finde deine Fragen teilweise ein wenig dreist!
Es gibt immer wieder Frauen, die trotz Verhütung ungewollt schwanger werden und ich finde es nicht in Ordnung, diesen Umstand oder sogar ihre Allgemeinbildung anzuzweifeln. Vor allem wenn ein Mann mir weismachen will, er kenne sich besser mit der "Pille" aus als eine Frau...!
Aber wenn du es unbedingt wissen willst, nein, die Schwangerschaft war nicht geplant, mit meinem Freund war ich 3Jahre zusammen, aber er will das Kind nicht und somit werde ich alleinerziehend sein.
Auf die Idee, einen Stiefvater zu suchen, war ich noch nicht gekommen. Ich bezweifle, dass es in meinem Alter und der heutigen Zeit viele Männer gibt, die Lust darauf haben. Zudem habe ich nicht vor, mir noch schnell wen anzulachen einzig aus dem Grunde, ihn als Vater, Geldbeschaffer oder Unterstützer zu instrumentalisieren...
Aber darum ging es in meinem Beitrag ja auch gar nicht.
Meine Mitbewohner sind durchaus kinderfreundlich, aber ich denke als junge Mutter habe ich doch wohl ein Recht darauf, in ruhigerer Umgebung zu wohnen,oder? Stelle es mir nicht gerade gut vor, mit einem Neugeborenem in einer 6er WG... Ich hoffe auch mal, dass es heutzutage andere Maßstäbe über die Wohnfläche mit Kind gibt als zu deiner Zeit!


Darum würde ich gerne wissen, ab wann ich mir eine Wohnung suchen und umziehen kann. Finaziell habe ich mich schon bei Pro Familia beraten lassen, über den Umzug hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht nachgedacht. Vielleicht weiß ja noch irgendwer genaueres darüber?

Leila[addsig]

leila25

Anfänger

Beiträge:

7

Montag, 4. Februar 2008, 22:07

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Hallo Aninjha!
Deine Nachricht hatte ich erst übersehen, darum jetzt zu deiner Frage:
Der Vater ist Student und verdient nichts. Dass er zu Unterhalt verpflichtet ist, bzw. ich erst den Unterhaltsvorschuss bekommen werde, das weiß ich, aber soweit wie mir das erklärt wurde wird das nicht reichen. Zu blöd, dass mein Vertrag ausläuft!
Aber so ist es nunmal jetzt, das ändert auch nichts mehr.
lieben Gruß, Leila[addsig]

Gast

unregistriert

8

Montag, 4. Februar 2008, 22:29

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

Hallo Leila,

ne, nur mit Unterhaltsvorschuss (UHV) kommst Du nicht weit, ist richtig.

Ich frage mich nur gerade, ob zumindest bis zur Geburt überhaupt eine Bedürftigkeit vorliegt.

Du wirst doch vermutlich ersteinmal Arbeitslosengeld erhalten. Und wenn dieses für Deinen Bedarf ausreicht, brauchst Du auch kein Amt um Zustimmung für eine Wohnung bitten.

Dann kannst Du hinziehen, wohin Du willst ;-)

Wäre sicherlich sehr klug, sich am Amt nach den Vorgaben (Preise/Größe) zu erkundigen, damit es dann bei ALG 2 Bezug zu keine größeren Querelen kommt (von wegen Wohnung zu teuer:ergo erneuter Umzug).[addsig]

werner

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

9

Dienstag, 5. Februar 2008, 04:55

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?

@leila25

Gut, eien Antwort, und wenne s so jemand sehen will, dann dreist: 3 1/2 Jahre mit einem Mann der NICHT Vater eines gmeinsamen Kindes sein möchte ist wohl der falsche Partner für das Betthobby!

Nicht Vater sein wollen ist aber etwas anderes als eien Vaterschaft nicht fest und gar möglich bald zu planen oder sie falls es dazu kommt als Geschenk des Lebens zu akzeptieren und trotz der aktuellen Lebenspalnung unpassend zu erscheinen sich darüber zu freuen.

werner

Man(n) begibt sich mit eienr Frau im Bett auf dünnes Eis, ein gemeinsamer Handlungsablauf für den Fall des Einbruchs sollte beiden klar sein, aber nicht der allein wegzulaufen. Und das abzusprechen sollten wohl 3 1/2 Jahre reichen.
[addsig]

Franziska

Anfänger

Beiträge:

Beruf: Lehrerin

10

Dienstag, 5. Februar 2008, 14:21

RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?


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