RE: Wird Umzug aus WG-Zimmer in Wohnung vor oder nach Geburt des Kindes genehmigt?
hallo leila25,
ersteinmal willkommen hier :-)
wie du siehst, ist es ein offenes forum, und da kommen schon mal solche antworten, wie die von werner auch vor - auf sein posting näher einzugehen, entbehrt m.E. jeder grundlage, aber er hat nun mal auch das recht auf seine meinung, und das ist gut so :roll:
grundsätzlich kannst du die die wohnung selbst aussuchen, wenn sie den vorgaben des amtes entspricht. die vorgaben sind aber so verschieden, dass es am besten wäre, direkt dort anzufragen bzw. die beratungsstellen der wohlfahrstverbände (caritas, diakonie) etc. aufzusuchen. auf jeden fall solltest du keinen vertrag ohne abstimmung mit dem amt unterzeichnen.
ja, und die vermieter? normalerweise auch kein problem, da sie sich sicher sein können, die miete zu bekommen:-D
die wohlfahrtsverbände vergeben auch mittel aus stiftungen für schwangere (erstausstattung), die nicht als einkommen im sinne des SGBII gelten.
@werner: auch wenns dir schwerfällt, gerade bei so jungen menschen, die zum ersten mal hier fragen aus einer notlage heraus einstellen, ist auch von dir ein respektvoller umgang zu erwarten.
@leila25wenn du weitere fragen hast, fühl dich herzlich eingeladen,
lg
rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen