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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 10. Februar 2005, 16:49

Fernbeziehung, Wohngeld etc.

Hallo Allerseits !

Ich lebe in einer Fernbeziehung (Inland)und meine Freundin bekommt ein Kind. Jetzt stellt sich die Frage welcher Gelder Ihr zustehen bzw. was ich alles bezahlen muss.

Bekommt sie Wohngeld während der ersten 3 Jahre nach der Geburt oder wird das mit aller Gewalt bei mir geholt ?

Ich hab ja die aussergewöhnliche Belastung dass ich hier meine Wohnung zahlen muss und auch immer mindestens 250 Euro Fahrtkosten zu Ihr und dem Kind ausgeben muss.

Kennt sich da jemand aus ?

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Donnerstag, 10. Februar 2005, 19:20

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

Hallo,

schwehr zu beantworten bei den Infos.

Zunächst bist du ja bei Leistungsfähigkeit zuerst dem Kind, dann der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Ob deine Freundin Wohngeld bekommt, hängt von ihrem Einkommen usw. ab. Im Gegenzug würdest du bei ALG2 Höhe/Bezug Kosten zum Umgang ersetzt bekommen als Sozialleistung......

Ich denke ihr solltet euch umfassend beraten lassen und vor allem korrekt den Unterhalt titulieren. Für den KU macht das das JA kostenlos. Also Fakt ist dass wenn deine Freundin Sozialleistungen beantragt wirst du in Verzug gesetzt und der Betreuungsunterhalt bei Leistungsfähigkeit eingefordert.

Trotzdem: Alles gut euch 3en

Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 10. Februar 2005, 19:54

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

Danke erstmal.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde ich zumindest die Fahrtkosten zum Umgang usw ersetzt bekommen ?

Ich nenn Dir erstmal ein paar Zahlen:
- Nettolohn von mir ca. 1800 Euro (variiert ein bisschen)
- meine Miete 530 Euro warm
- Fahrtkosten zu Freundin und Kind ca. 250 Euro
- leider noch nen Kredit abzuzahlen 350 Euro

Bei ihr ists eben so dass sie 300 Euro
Erziehungsgeld bekommt, KU von mir ca.190 Euro
und KG 154 Euro

Das reicht natürlich nicht für Wohnung und leben, ich könnte
natürlich noch den einen oder anderen Euro für meine Freundin
bezahlen, aber natürlich nicht Mieten von 2 Wohnungen +
Fahrtkosten usw.

Hm, vielleicht fällt Dir anhand der Zahlen ja noch was ein.
Ansonsten muss ich wohl zum Anwalt.

Gast

unregistriert

4

Freitag, 11. Februar 2005, 21:36

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

@Frank Du wolltest hier noch was zu posten. Wär mir echt wichtig.

Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 11. Februar 2005, 21:50

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

Huhu,
____
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würde ich zumindest die Fahrtkosten zum Umgang usw ersetzt bekommen ?
_____

Nur wenn du sozialgelc beansprcuchst und alles tituliert ist.

____
Ich nenn Dir erstmal ein paar Zahlen:
- Nettolohn von mir ca. 1800 Euro (variiert ein bisschen)
- meine Miete 530 Euro warm
- Fahrtkosten zu Freundin und Kind ca. 250 Euro
- leider noch nen Kredit abzuzahlen 350 Euro
_____

Also, es bleibt dir laut DD-Tabelle ein selbstbehalt von 840??? Euro plus extras wegen Arbeit. Dann kommt der KU dann der Betreuungsunterhalt. Die Frage ist in wieweit der Kredit anrechenbar ist - also wofür der Kredit ist. Wenn du dann auf ALG2 Niveau lebst kannst du die Fahrtkosten zum Umgang bekommen, weil es deine Pflicht ist Umgang zum Kind zu pflegen.........

____
Bei ihr ists eben so dass sie 300 Euro
Erziehungsgeld bekommt, KU von mir ca.190 Euro
und KG 154 Euro
_____

Da wird alles bis auf Erziehungsgeld als Einkommen gerechnet und auf Sozialgeld aufgestockt..... Die Wohnung darf allerdings auch nicht zu groß sein.

_____
Das reicht natürlich nicht für Wohnung und leben, ich könnte
natürlich noch den einen oder anderen Euro für meine Freundin
bezahlen, aber natürlich nicht Mieten von 2 Wohnungen +
Fahrtkosten usw.
______

Euch beiden wird wohl nur der ALG2 Satz bleiben - wenn ich das richtig einschätze - man mag mich korrigieren.

_______
Hm, vielleicht fällt Dir anhand der Zahlen ja noch was ein.
Ansonsten muss ich wohl zum Anwalt.[/quote]
_______

Da ist es dann besser wenn deine Freundin versucht einen Beratungsschein zu gekommen und zu einem Familienrechtsfachanwalt geht. KU könnt ihr bei JA kostenlos beurkunden.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

refa

unregistriert

6

Freitag, 11. Februar 2005, 23:07

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

Hi,
das die umgangskosten bei alg II getragen werden ist mir neu.
Bekannt ist mir vielmehr des es derzeit einigen klagen eingereicht wurden, weil dies eben nicht gemacht wird.
Zwar wird es in absehbarer zeit eine anrechnung von umgangskosten geben, da sind sich derzeit auch die verantwortlichen im ministerium bewusst, dies wird aber nicht mit der bevorstehenden reform des unterhaltsrechtes geschehen und auch nicht freiwillig -wegen der kosten - eingefuehrt.
Hier muss also vorsorglich der klageweg bestritten werden.

Auch das mit dem titulierten unterhalt wird irgendwie miss interpretiert. Dies betrift unterhaltszahlungen des partners an seine nicht im haushalt lebenden kinder innerhalb einer bedarfsgemeinschaft
derzeit werden die gelder nur dann beruecksichtigt wenn der unterhalt tituliert UND gepfaendet wird. Diese praxis wird aber wohl bald durch die gerichte gestoppt wrden, da einige sozialgerichte dies vorgehensweise schon als sehr bedenklich eingstuft haben..
gruss refa[addsig]

Gast

unregistriert

7

Samstag, 12. Februar 2005, 13:08

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

@Saskia

Wo muss meine Freundin so einen Beratungsschein holen ? Können wir da nicht gleich zu 2. hin ?

Die ganze Situation ist echt paradox, wenn ich aufhöre zu arbeiten stehen wir fast genauso da.

Um nochmal konkret zu fragen:
Welche Schritte würdet ihr jetzt nacheinander machen ? Bei den 840 Euro die mir bleiben, geht dann erst noch die Miete, Schulden, Fahrtkosten usw. weg ?

Das könnte dann ja überhaupt nicht funktionieren.

Saskia

Anfänger

Beiträge:

8

Samstag, 12. Februar 2005, 13:38

RE: Fernbeziehung, Wohngeld etc.

Ja du,

es ist halt so dass die Eltern die Kosten zu tragen haben. Du wirst keinen Beratungsschein bekommen, weil du zu viel verdienst, deine Freundin müßte den beim Gericht bekommen, mehr dazu steht in der Leiste auf der Startseite.

Ihr könnt auch schun ob es vor Ort eine Familienberatungsstelle gibt die auch eine Rechtsberatung hat, die sind meist günstig.

Und ja, bei den 840 Euro gehen noch Miete usw. ab, es bleiben aber zusätzlich Pauschalen wenn du arbeitest. Es ist z.B. so dass bei ALG2 Beziehern Umgangskosten getragen werden müssen - hierzu müßtest du allerdings wieder Anspruch auf ALG2 haben....... Es wird so sein wie bei vielen AEs hier, dass nur noch das Existenzminimum bleibt.

Du solltest - denke ich - nicht zu sehr darauf bauen, dass der Staat alles finanziert. Wäre halt doch besser näher beieinander zu wohnen.

Viele Grüße
Saskia[addsig]

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