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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Sonntag, 13. Februar 2005, 00:20

Kinderzuschlag und Vermögensfreibeträge

Hallo,

bin geschieden, habe 3 Kinder (10, 13, 16 Jahre) die alle bei mir leben und mein Ex-Mann bekommt ab März ALG-II => ich keinen Unterhalt mehr für die Kinder. Ich arbeite stundenweise in einer Tankstelle und einer Ki-Ta; könnte davon meinen eigenen Unterhalt bestreiten aber nicht den der Kinder. Für den Jüngsten müsste ich den Kinderzuschlag Beantragen (weil der vorrangig vor ALG II ist). Weiss jemand, ob bei der Berechnung für den Kinderzuschlag die gleichen Vermögensfreibeträge gelten, wie bei ALG-II? Also 4100.- EUR "Vermögensschonung" und die 750,- EUR für Anschaffungen für dieses Kind bzw. für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft? (weil doch das Vermögen des Kindes mit angerechnet wird, bevor Kinderzuschlag bewilligt wird).



frank

Projektinitiator

Beiträge: 806

Danksagungen: 201

Wohnort: Herborn

Beruf: Medizinpädagoge

2

Sonntag, 13. Februar 2005, 10:17

RE: Kinderzuschlag und Vermögensfreibeträge

Hallo,
der Kinderzuschlag soll ja Kinder vor dem eventuellen Bezug von Sozialgeld bewahren, sofern die Eltern über ein eigenes Einkommen verfügen, dass ihnen ermöglicht den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei der Prüfung für auf den eventuell möglichen Kinderzuschlag wird zum Vergleich deshalb unter anderem der Betrag an ALG II/Sozialgeld ermittelt, den Ihr erhalten würdet, denn es gibt entweder ALG II oder Kinderzuschlag und eventuell zusätzliches Wohngeld. Deshalb gelten bei der Berechnung hier die Vermögensfreibeträge, die bei ALG II gelten. Kindesunterhalt und Vermögen des Kindes sind Einkommen und mindern den maximal möglichen Höchstbetrag von 140 Euro.

Grüße

Frank [addsig]

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