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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

moosroose

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 16. April 2008, 19:08

Nebenverdienst

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand sagen, wieviel ich von einem 400-euro-job behalten darf?
bin AE mit 2 kindern
danke schonmal :)[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

2

Mittwoch, 16. April 2008, 19:36

RE: Nebenverdienst

Wie wird das Einkommen aus Nebenjobs auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?
Grundsätzlich gilt: Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei.

Außerdem wird für Erwerbstätige ein Freibetrag bei Erwerbstätigkeit abgesetzt. Über 100 Euro monatlich hinausgehendes Bruttoeinkommen bis 800 Euro monatlich ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Weiteres Bruttoeinkommen bis 1.200 Euro monatlich wird noch zu 10 Prozent anrechnungsfrei gestellt. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.

Daraus ergeben sich zum Beispiel folgende Freibeträge:

Bruttoverdienst anrechnungsfreier Betrag
100 Euro 100 Euro
200 Euro 120 Euro
400 Euro 160 Euro
800 Euro 240 Euro
1.200 Euro 280 Euro
1.200 Euro 310 Euro

Zusätzlich können bei Einkommen über 400 Euro nach § 11 Abs. 2 SGB II verschiedene Beträge abgesetzt werden, wenn sie 100 Euro übersteigen. Durch die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (AlgIIV) werden einige dieser Absetzbeträge pauschaliert.

Demnach sind vom Einkommen absetzbar:

die auf das Einkommen entrichteten Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in voller Höhe
die Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen oder privaten Versicherungen (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
die Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber nach Grund und Höhe angemessen sind (Pauschbetrag von 30 Euro monatlich),
geförderte Altersvorsorgebeiträge (Beiträge zur "Riester-Rente") nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbetrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten sowie
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben ("Werbungskosten"). Derzeit ist monatlich pauschal ein Betrag von 15,33 Euro (Ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale) absetzbar. Höhere Ausgaben können berücksichtigt werden.
Zusätzlich sind die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbar. Beim eigenen Auto/Motorrad ist ein Betrag in Höhe von 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Verbindung absetzbar. Das gilt nicht, wenn Bus oder Bahn deutlich billiger sind.

(Quelle: http://www.bmas.de)[addsig]

Maliyaa

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 17. April 2008, 08:16

RE: Nebenverdienst

um deine Frage zu beantworten: 160 ¤ darfst du behalten.


MfG
Malli[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 17. April 2008, 23:16

RE: Nebenverdienst

Zitat von »Maliyaa«

um deine Frage zu beantworten: 160 ¤ darfst du behalten.


MfG
Malli


Stimmt.....aber nur wenn Du auch 400¤ verdienst. 400 ¤ Job heißt ja nun nicht zwingend, auch 400¤ zu verdienen.

An Minniemaus ihrer tabellarischen Auflistung kannst Du Dir an Deinem Verdienst dann errechnen, was Dir mehr bleibt.

Und nicht zu vergessen: Jeder selbst erwirtschaftete ¤ (ob Anrechnungsfrei oder nicht) ist ein Schritt weiter in die Unabhängigkeit :-) [addsig]

Maliyaa

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 18. April 2008, 07:55

RE: Nebenverdienst

die TE fragte nach 400 ¤. man sollte es nicht immer so kompliziert machen...das leben ist kompliziert genug.[addsig]

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