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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Tina99

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Raum Ludwigsburg

Beruf: kaufm. Angestellte

1

Montag, 28. April 2008, 15:23

Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!

Wir sind im Moment in der Trennungsphase.
Ich versuche mich kurz und sachlich zu fassen. Wäre ganz ganz lieb wenn Ihr mir weierhelfen könntet. Ich habe zwar schon viel gelesen, aber trotzdem auch noch viele Fragen.
Ich bin 39, 2 Kinder mit 8 und 11 Jahren. Meine Mann ist 63.

- KV hat einen EV abgegeben und klar geäußert, daß er keinen Cent für mich oder die Kinder bezahlen wird. Rente bekommt er nur ein paar Cent da er selbstständig war und nichts einbezahlt hat!

-Wir wohnen in einem Doppelhaus das aber noch nicht abbezahlt ist.
- Werden es jetzt versuchen zu verkaufen.
- Ich bin berufstätig und verdiene 1400 ¤ brutto.
- Macht mit Kindergeld netto 1.300 ¤. Reicht aber für Miete ect und
leben nicht aus.

Was steht mir zu, bzw. steht mir überhaupt etwas zu?

Ich habe soo Angst vor der finanziellen Situation die auf mich zukommt!!!![addsig]

bärlin

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

2

Montag, 28. April 2008, 16:35

RE: Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!

hallo ! wenn dein einkommen nicht ausreicht kriegst du alh2 dazu.
raten fürs haus werden aber nicht übernommen.
du solltest zu einer beratungsstelle oder zu einem anwalt gehen.
finanzielle dinge und regelungen sind gerade für außenstehende schwer einzusehen.
alles gute !
matti[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 186

Danksagungen: 2020

3

Montag, 28. April 2008, 17:04

RE: Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!

Für das Haus kann man evt. Lastenausgleich beantragen, evt. hilft es. Ist der Wohnungsberechtigungsschein für Hausbesitzer. Aber da habe ich keinerlein Ahnung, wie, wann warum.[addsig]

Tina99

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Raum Ludwigsburg

Beruf: kaufm. Angestellte

4

Montag, 28. April 2008, 18:26

RE: Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!

Ich danke Euch, auch wenn ich jetzt nicht schlauer bin. [addsig]

Aventis

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: 3245...

5

Montag, 28. April 2008, 19:38

RE: Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!

Hallo Tina99

Ich bin 39, 2 Kinder mit 8 und 11 Jahren. Meine Mann ist 63

Da hast Du Dich doch verschrieben oder?

Zur Unterhaltgeschichte selbst würde ich sagen Wenn der Vater nicht zahlen kann, kann das Jugendamt nur gemäß § 59 SGB VIII und § 60 SGB VIII tätig werden. Also die Titulierung vornehmen sofern der Unterhaltspflichtige zahlungsfähig ist. Ist er es, wie in diesem Fall nicht, dann besteht die Möglichkeit
im vereinfachten Verfahren gemäß § 645 ff ZPO einen Unterhaltstitel erwirken.
Ein Unterhaltstitel ist eine vollstreckbare Urkunde, was soviel bedeutet, dass man dann den Unterhalt vollstrecken lassen kann. Nun wird man sagen, wo nichts ist da kann man nicht holen. Richtig. Aber durch die Vollstreckung des Unterhaltstitel erwirkt man eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Folglich läuft der festgelegte Unterhaltsbetrag als Schuld auf. Denn wenn ein Unterhaltstitel nicht vollstreckt wird, dann beläuft sich die Verjährungsfrist gemäß §197 Abs. 2 BGB auf 3 Jahre.

Bei euch muss aber auch noch einiges in finanzieller Sicht gelöst werden, .es sei denn es ist vor der Ehe abgeklärt worden.( Ehevertrag)
Desweiteren glaube ich soltest Du Dir Gedanken machen über ein kleineres Wohnumfeld mit 2 Kindern,was euch drei auf Dauer gesehen nicht so belastet.

Gruß
Aventis

Ps. Vergiß nicht er ist der Vater der Kinder trotz alledem. Es gibt schon genug auf den Kopf gestellte Väter die nur noch als amtierende Zahler ihr Leben genießen dürfen.


[addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 28. April 2008, 20:20

RE: Viele Fragen! Größtes Problem: KV hat einen EV abgegeben!

Hallo Avantis.
Warum sollte Tina sich beim Alter des KV verschrieben haben? Er bekommt doch Rente.
Hallo Tina.
Seid ihr schon ausgezogen und habt eine eigene Wohnung?
Wer wird die Raten des Hauses übernehmen? Du oder dein Ex? Wenn du die Raten zahlen mußt, spreche ganz offen mit deiner Bank, dass du momentan nicht zahlungsfähig bist. Und dann empfehle ich dir den Gang zur Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung. Die Schuldnerberatung hilft dir evt. mit der Bank.
Auch empfehle ich dir, einen Anwalt zu nehmen, um eure finanzielle Lage zu klären. Ich glaube nicht, dass eine EV auch für den Kindesunterhalt gilt. Aber das weiß ich nicht. Frage doch da nach.
Auch würde ich ganz schnell zum Jugendamt und zur Arge zu gehen, um dir finanzielle Hilfe zu holen. Oder zum Wohnungsamt. Vielleicht kommst du mit Wohngeld aus.
Du wirst es schaffen,
Glückspilz.[addsig]

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