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Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

1

Dienstag, 29. April 2008, 16:39

Unterhalts-Neuberechnung + ALG II

Hallo!
Habe mal wieder ein paar Fragen.
Bekomme seit der Scheidung (vor 5 Jahren) von meinem Ex Unterhalt (Ehegattenunterhalt 333 Euro, Kindesunterhalt 3 x 148 Euro zusammen 777 Euro).
Jetzt ist es so, dass seit ca. 1/2 Jahr die Zahlungen sehr unregelmäßig kommen und nach dem neuen Gesetz den Kindern ja eigentlich viel mehr zusteht und der Ehegattenunterhalt ganz wegfällt.
Habe jetzt meine Anwältin gebeten, den Unterhalt zu titulieren. (Nur zur Vorsorge)
Sie will jetzt auch den Unterhalt neu berechnen. Ich denke aber, da mein Ex es sich bei seiner Mutter gemĂĽtlich gemacht hat und er nix arbeitet (Unterhalt kommt seit 3 Monaten vom Konto der Mutter) dass da kein Einkommen da ist, was herangezogen werden kann.
OK. Bin ja zufrieden, wenn das Geld jeden Monat kommt, egal von wem. Aber ich brauche das Geld am Monatsanfang, nicht erst irgendwann Mitte oder Ende des Monats.
Was meint ihr? Habe ich Chancen, dass ich nach der Neuberechnung Unterhalt bekomme? Denn wie gesagt, er arbeitet nicht und ist seit ca 4 Jahren Selbstständig (Versicherungsbranche)

Dann die nächste Frage. Wenn nun der Unterhalt neu berechnet wird und die Kinder ihren UH nach DD-Tabelle bekämen. wären die Kinder ja nicht mehr Hilfebedürftig. Sie hätten dann zusammen mit Kindergeld genug Einkommen.
Fallen die dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus?
Hm. Vielleicht alles ein wenig kompliziert.
Liebe GrĂĽĂźe
Bettina
I[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 29. April 2008, 19:00

RE: Unterhalts-Neuberechnung + ALG II

Zitat von »Papagena«


Dann die nächste Frage. Wenn nun der Unterhalt neu berechnet wird und die Kinder ihren UH nach DD-Tabelle bekämen. wären die Kinder ja nicht mehr Hilfebedürftig. Sie hätten dann zusammen mit Kindergeld genug Einkommen.
Fallen die dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus?
Hm. Vielleicht alles ein wenig kompliziert.
Liebe GrĂĽĂźe
Bettina
I


Hallo Bettina.

Ich erhalte für meine jüngste Tochter KU und Kindergeld. Dieses Einkommen reicht noch nicht für den gesamten Bedarf (weil ja auch Wohnkosten mit abgedeckt werden müssen). Zusätzlich erhält sie Wohngeld, und dadurch ist der Bedarf meiner Tochter abgedeckt.

Trotzdem bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft, und sie muĂź mit einem kleinen Teil ihres Einkommens (KG) meinen Bedarf abfangen.

Bissi kompliziert ;-)

[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

3

Dienstag, 29. April 2008, 22:00

RE: Unterhalts-Neuberechnung + ALG II

Hallo Aninjha!

Wenn ich nach der DD-Tabelle gehe, bekäme ein Kind 322 ¤ KU abzüglich hälftiges Kindergeld (77 ¤) bleiben 245 ¤.
Zu den 245 ¤ kommt dann bei der Berechnung für ALG II noch das Kindergeld in Höhe von 154 ¤. Macht zusammen 399 ¤.
Der Bedarf von einem Kind ist 207 ¤ plus anteilige Miete (480 ¤ / 4 Personen = 120 ¤) macht also 327 ¤ Gesamtbedarf.
Das Einkommen übersteigt somit den Bedarf um 72 ¤, das Kind ist nicht mehr Hilfebedürftig.
So hab ich das jedenfalls beim ALG II Rechner rausgelesen.
Im Endeffekt hätte ich nach der Neuberechnung MEHR Einkommen als bisher, da ja der Ehegattenunterhalt wegfällt und somit mein Einkommen sehr viel geringer ist.
Die Frage ist halt nur, was mein Ex an EInkommen hat? Denn wie gesagt, er tut nix und Mutter zahlt!
Na gut. Warte jetzt mal ab, was die Anwältin macht.
Sie hat mir jedenfalls dringend geraten, den KU neu zu berechnen.
Liebe GrĂĽĂźe
Papagena[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 29. April 2008, 22:53

RE: Unterhalts-Neuberechnung + ALG II

Zitat von »Papagena«


Der Bedarf von einem Kind ist 207 ¤ plus anteilige Miete (480 ¤ / 4 Personen = 120 ¤) macht also 327 ¤ Gesamtbedarf.
Das Einkommen übersteigt somit den Bedarf um 72 ¤, das Kind ist nicht mehr Hilfebedürftig.

Papagena


Die Nebenkosten mĂĽssen auch anteilig abgezogen werden.

Und was das Kind dann über hat an Einkommen, ist Überschuss(ohne Freibeträge, da nicht aus erwerbsfähiger Tätigkeit), und wird auch Deine Kinder müssen Dich unterstützen aus ihrem Einkommen. Wobei da der GG sagt, nur das Kindergeld dar in dem Fall als Einkommen gewertet werden. Ist also nur Verlagerung der Geldzahlenden Stellen.

Mehr wirst Du deshalb kaum wirklich zur VerfĂĽgung haben. Ausser kleiner Unterschied: Deine Kinder dĂĽrfen Babysitten etc, und das erzielte Einkommen darf nicht auf Deinen Bedarf umgelegt werden. Nur ĂĽberschĂĽssiges Kindergeld.[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

5

Dienstag, 29. April 2008, 23:04

RE: Unterhalts-Neuberechnung + ALG II


[/quote]Die Nebenkosten mĂĽssen auch anteilig abgezogen werden.[/quote]

Die 480 ¤ sind warmmiete.

Habe vorhin ja den ALG II Rechner in Gang gesetzt, und da kam ein Betrag von rund 100¤ mehr als Auszahlungsbetrag raus.
Da stand auch in dem Musterbescheid "Kind ist NICHT HilfebedĂĽrftig"
hm. muĂź jetzt leider ins betti.
werde mich morgen noch mal schlau machen.
Vielen lieben Dank erstmal fĂĽr Deine AusfĂĽhrungen
Liebe GrĂĽĂźe
Bettina[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

6

Dienstag, 27. Mai 2008, 22:10

RE: Unterhalts-Neuberechnung + ALG II


Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 28. Mai 2008, 01:05

RE: Unterhalts-Neuberechnung + ALG II

Zitat von »Papagena«


Ach ja. Das mit der Verrechnung beim ALG II hat sich jetzt geklärt, Die Kinder sind zwar nicht mehr Hilfebedürftig, Aber es wird der "Einkommensüberschuss" angerechnet. 3 x 72 Euro


Hallo Papagena, das hatte ich Dir oben ja schon erklärt. Das sie mit ihrem Einkommensüberschuss aus Kindsunterhalt und Kindergeld quasi Dich "unterstützen" müssen.

In Eurem Fall also wirklich nur Verlagerung der Gelder.

Ob es der Aufwand und Ärger wert ist? Okay.....wenn Vater besser damit klar kommt, nur für die Kinder zahlen zu müssen, und nicht mehr für Dich (auch wenn es nur augenscheinlich so ist) dann soll es so sein. Dann lass ihn in den glauben, er zahle ausschließlich für die Kinder. Wenn es ihm dann besser geht, soll es so sein ;-)

Für Euch ändert sich eh nix an der Summer, solange Ihr ALG erhaltet.[addsig]

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