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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Wunderlampe-

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schleswig Holstein

Beruf: Erwerbsunfähig

1

Freitag, 2. Mai 2008, 18:25

Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo zusammen !!!!

Habe da mal eine Frage ,
ich verstehe das alles NICHT mit der Rechnung von der Arge .
Bin Erwerbsunfähig ,bis auf absehbarer zeit !!!!

Ich bekomme 495,-Euro für die Miete ,die wird direkt an meinen Vermieter überwiesen

Unterhalt 195,34
Kindergeld 154.-Euro
ARGE 169,-Euro
---------
518,0 Euro (rest )
Bin Alleinerziehend mit einem Kind 13 Jahre alt ..

Wollte mal fragen ob das richtig ist ?

Lieben Gruß Heidi
[addsig]

chilea

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 2. Mai 2008, 19:47

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

hallo

die stehen 347 euro und deiner tochter stehen 208 zu.

kindergeld und unterhalt wird angerechnete die musst duz abziehen bei den 208 euro habt ihr also nen einkommensüberhang da.

so desweiteren muessen dir 125 euro alleinerziehenden zuschlag zustehen.

und 495 euro miete hat die wohnung 60qm? mehr würde euch ja nicht zustehen falls es mehr ist tragt ihr die übrigen kosten ja selber. schau mal nach

den 347 du 208 tochter und 125 alleinerziehend zuschlag sind 618 sprich 100 euro unterschied die evt. in die miete übergehen.

ich bekomme auch miete bezahlt

bekomme überwiesen 222 euro
308 kindergeld
350 unterhalt
125 alleinerziehndzuschlag4

würde mal gucken was die an miete abziehen lieben gruß[addsig]

Leseratte08

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Ostfriesland

Beruf: Erzieherin

3

Freitag, 2. Mai 2008, 20:07

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo Chilea!
Normalerweise bekommen Kinder von alleinerziehenden Müttern seit Juli `07 keine Bezüge mehr von der Arge, sondern Wohngeld - Du müsstest also nochmal mit Deinen Unterlagen zum Wohngeldamt. Solltest Du doch irgendwann wieder arbeiten können, hast Du wahrscheinlich trotzdem weiterhin selbst Anspruch auf Wohngeld, da die Bemessungsgrenzen für Alleinerziehende dort recht hoch sind.
Mehrbedarfszuschlag für AE gibt es meines Wissens für Kinder über 7 nur in Höhe von 12% des Regelsatzes (41,40¤?), außerdem hast Du Anspruch auf eine Versicherungspauschale von monatlich 30 ¤, unabhängig davon, ob Du eine abgeschlossen hast oder nicht (z.B. Haftpflicht, Hausrat o.ä.). Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Dein Bescheid richtig ist, solltest Du Dich an eine Beratungsstelle für ALG-2-Kunden wenden - gibts fast überall und kostenlos. Beihilfen gibts nur noch für Klassenfahrten, soweit ich weiß. Denk dran, immer erst die Beihilfe zu beantragen, bevor Du selber zahlst, sonst sagt die Arge, Du hattest ja genug Geld, also besteht auch kein Bedarf mehr.
Teilweise kann man aber z.B. von der Diakonie Extra-Beihilfen bekommen, die die Arge auch nicht anrechnen darf (Schulbücher, Schulranzen...). Liebe Grüße![addsig]

Wunderlampe-

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schleswig Holstein

Beruf: Erwerbsunfähig

4

Freitag, 2. Mai 2008, 20:51

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???


Na ,denn bin ich ja ein bisschen schlauer als vorher :O)**Lächel**
Unsere Wohnung hat 58 km ,wir sind hier erst eingezogen ...

Ich musste eine Abtretungserklärung unterschreiben ,
das die Kaution beim Auszug an den Vermieter geht ,
50 ,- Euro wird einbehalten ...muss die Kaution abzahlen ,
obwohl sie am ende nicht meine ist .:O(
vielen dank für eure Antworten

lg Heidi
[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

5

Freitag, 2. Mai 2008, 21:50

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo Wunderlampe,
auch hier im Forum gibt es einen ALGII-Rechner, der eigentlich bis auf ein paar kleine Euronen im Großen und Ganzen stimmt.....zumindest bei mir

Schau mal in die linke Spalte unter ALGII / Hartz IV......direkt darunter zu finden ;-)

LG
Minniemaus[addsig]

Dajole

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Rhede

Beruf: Angerstellte

6

Montag, 5. Mai 2008, 11:36

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo Wunderlampe,

Abtretungserklärung für Kaution an Vermieter? Was ist das denn? Normalerweise bekommt man die zurück, wenn man die Wohnung bei Auszug ohne Mängel verlässt!

LG Dajole[addsig]

Wunderlampe-

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schleswig Holstein

Beruf: Erwerbsunfähig

7

Donnerstag, 15. Mai 2008, 07:04

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo !!!!!!

Ich bekam die Abtretungserklärung .und musste auch mit der Tilgungs- Vereinbarung einverstanden sein ,ansonsten hätte ich keine Kaution bekomm. mir blieb nichts anderes übrig als damit einverstanden zu sein ,
Und, die Abtretungserklärung besagt ja ,das das der Vermieter das Geld an die Arge zurück zahlt ,(bei Auszug)
Von daher verstehe ich nicht ,das eine Kaution abzahlen muss ,die am ende gar nicht meine ist ,das ist Meinermeinung nicht rechtswidrig
die Kaution /Darlehen wird einbehalten ..
auch eine Rückzahlung aus dem Regelsatz, in Raten mit 50.- ¤ für unzumutbar,da dadurch das Gesetzlich absicherte Extestensminimum Gefährdet ist, was bei uns Moment der fall ist .
Abtretungserklärung gibt es schon länger ....
Ich bekam die Abtretungserklärung .und musste auch mit der Tilgungs- Vereinbarung einverstanden sein ,ansonsten hätte ich keine Kaution bekomm. mir blieb nichts anderes übrig als damit einverstanden zu sein ,
Und, die Abtretungserklärung besagt ja ,das das der Vermieter das Geld an die Arge zurück zahlt ,(bei Auszug)
Von daher verstehe ich nicht ,das eine Kaution abzahlen muss ,die am ende gar nicht meine ist ,das ist Meinermeinung nicht rechtswidrig
die Kaution /Darlehen wird einbehalten ..
auch eine Rückzahlung aus dem Regelsatz, in Raten mit 50.- ¤ für unzumutbar,da dadurch das Gesetzlich absicherte Extestensminimum Gefährdet ist, was bei uns Moment der fall ist .

auch die Monatlichen Zahlungen von der ARGE ,stimmen nicht überein mit dem
was ich erhalten müsste .
Ich dachte immer das man vom Regelsatz nichts einbehalten darf ?Man sagt doch
..Mutter 347,- Euro
Kind 208,- Euro
Alleinerziehendengeld 42,- Euro
Zusammen 597,- Euro ...
----------------
Kindergeld minus 154,0
Unterhalt minus 195,28
Wäre ein Rest von 247,72
Was die ARGE doch auf mein Konto überweisen müsste – oder ?

Lieben Gruß Heidi

Ein Brief an die ARGE habe ich schon am 3.05 2008 per einschreiben geschickt ,
habe aber noch keine Antwort erhalten :O(schnief
[addsig]

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 15. Mai 2008, 07:28

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo Wunderlampe,

genehmigte Darlehn sind i.d.R. mit bis zu 10 % vom Regelsatz abzuzahlen.

Ich persönlich habe bei Arbeitsaufnahme damals ein Überbrückungsdarlehn erhalten (wegen der Zahlungsverschiebung, Lohn kam erst am 30. nicht am 1.), und mußte dies mit 100¤ monatlich zurückzahlen. Hatte auch nur die Wahl: Entweder 100¤ oder kein Darlehn (also 1. Monat nix zu essen :-O ).

Was Dein erhaltener Betrag angeht.

Frage: Ist die zu zahlende Miete inkl. Nebenkosten angemessen? Oder wird da schon was vom Regelsatz mit einbehalten (mir erscheint die 495 sehr hoch, aber ist ja örtlich unterschiedlich)


Wenn ich nun mal grob zusammenrechne:
495 Miete
50 abgezogene Kaution

sind schon mal 545¤ an Zahl, die Du überwiesen bekämest, wenn Du Miete selber überweisen würdest (was bei uns so üblich ist).

Dann die 195 Unterhalt (kind vermute ich), 154¤ Kindergeld und 169 Arge macht eine Gesamtsumme von: 1063.

Das ist der komplette Bedarf von 2 Personen in NRW bei einer angemessenen Wohnung in Mietspiegel III

Also ich kann da derzeit keine wirkliche Unterzahlung entdecken (natürlich nur anmutend, da die Wohnkosten und angemessenen Wohnkosten unbekannt sind)

Wie sich das mit Kaution/Darlehn verhält???

Sind darin vielleicht auch Umzugs-/Renovierungskosten enthalten???

[addsig]

Wunderlampe-

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schleswig Holstein

Beruf: Erwerbsunfähig

9

Donnerstag, 15. Mai 2008, 08:46

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???


Hallo !!!!
Die Miete geht direkt an meinen Vermieter ...
Grundmiete 360,- Euro
Nebenkosten 58,- Euro
Zusammen 418 kalt .....warm 495,- Euro
Im Bescheid steht ,das dass Mietangebot angemessen für zwei Person ist ...
Und vorher ,hatten meine Tochter und ich eine noch günstigere Miete
Grund Miete 226 ,- Kalt
Nebenkosten 65,-
Heizkosten 86,-
Warm Miete 377,28
Aber der Regelsatz hatte ich da auch nicht voll zur Verfügung ,
wenn die Miete angemessen ist ,denn muss man doch den vollen satz erhalten ...
(siehe Tabelle ..)
die Tabelle übereinstimmt ,mit Müttern die ich kenne ..
die bekommen voll ihr Geld ...

Danach ergeben sich z. B. für eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus
einer volljährigen Person 347 ¤
einer alleinerziehenden Person u. 1 minderj. Kind bis 6 Jahren 680 ¤
einer alleinerziehenden Person u. 1 minderj. Kind zw. 7 u. 13 Jahren 597 ¤
einer alleinerziehenden Person u. 2 minderj. Kinder bis 13 Jahren 888 ¤
Ehepaar, ohne Kind (beide Personen je 90 Prozent) 624 ¤
Ehepaar, mit 1 Kind unter 14 Jahren 832 ¤
Ehepaar, mit 2 Kindern unter 14 Jahren 1.040 ¤
Ehepaar, mit 2 Kindern über 14 Jahren 1.180 ¤
Ehepaar (Großfamilie), mit je 3 Kindern über und unter 14 Jahren 2.082 ¤
Die Regelleistung ist pauschaliert und umfasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie „in vertretbarem Umfang“ auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (§ 20

Da ich Alleinerziehend bin ,müsste ich von der Arge
mehr bekommen ,so das ich mit Kindergeld und Unterhalt auf 597 ¤
komme ,aber das ist hier nicht der fall ....


lieben gruß Heidi[addsig]

pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

10

Donnerstag, 15. Mai 2008, 09:28

RE: Betrifft..ist das soooo RICHTIG ???

Hallo Heidi,

hier nochmal ne hoffentlich etwas übersichtlichere Berechnung

Regelsatz für Dich 347,-
fürs Kind 208,-
AE-Zuschlag 41,-
ergibt 596,- ¤

davon werden Dir Kindergeld und Unterhalt abgezogen, so dass eine Auszahlungssumme in Höhe von 246,66 übrig bleibt, diese wird nun noch mit Deiner Kautionsrückzahlung verrechnet, also nochmal abzgl. 50 Euro, ergo verbliebe ein Auszahlungsbetrag von 196,66 ¤., falls alle Kosten angemessen sind. Auch wenn der Mietpreis angemessen ist, so kann es sein, dass die Nebenkosten oder Heizkosten zu hoch sind. Die Höhe kannst Du nur bei Deiner Arge erfragen. Nach dem Auszahlungsbetrag den Du erhälst und meiner Berechnung ist ja nur eine Differenz von rund 28 ¤.

Hoffe, dies hilft Dir weiter

LG
Waltraud ;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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