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25.05.2012
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Donnerstag, 19. Juni 2008, 13:38

Keine Abzüg mehr bei stationären Aufenthalten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das BSG hat gestern ein weitreichendes Urteil gefällt, dass tausende ALG II Empfänger betrifft.

Bisher war es gängige Praxis, dass ARGEn und Optionskommunen Verpflegung, die ALG II Bezieher während eines stationären Aufenthaltes erhielten, als Einkommen angerechnet bzw. als bedarfsmindernd berücksichtigt wurde.
In seiner gestrigen Entscheidung (Az. B 14 AS 22/07 R) hat das Bundessozialgericht die Anrechnung von Verpflegung, die ein ALG II Empfänger während eines stationären Aufenthalts erhält, für rechtswidrig erklärt.

Alle seit dem 01.01.2005 bis 31.12.2007 Betroffenen sollten unverzüglich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und die Nachzahlung des ihnen rechtswidrig gekürzten ALG II fordern.
Einen Beispielantrag finden sie weiter unten.

Auch wenn das Urteil nur die Rechtslage vor in Kraft treten der aktuellen ALG II-V bis 31.12.2007 betrifft, so haben die Verfassungsrichter bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der, in der seit 01.01.2008 geltenden ALG II-V enthaltenen, Anrechnung von Verpflegung bei stationärem Aufenthalt geäußert, da der Arbeitsminister und dessen Ministerium keierlei Rechtsgrundlage dafür haben, festzulegen, was Einkommen ist. Das darf nur der Bundestag in Form einer Gesetzgebung.
Dies haben bereits mehrere Gerichte bemängelt und Betroffenen Recht gegeben, die sich seit 01.01.2008 gegen diese Anrechnung gewehrt haben.
So u.a.:
- SG Berlin vom 24.01.08, Az: S 116 AS 17528/07
- LSG NSB vom 25.02.2008, Az: L 9 AS 839/07 ER
- VG Bremen, Beschluss vom 22.05.2008, Az: S3 V 1393/08

Auch hier sollten Betroffene unter Berufung auf diese Urteile und das des BSG Widerspruch oder, bei abgelaufener Widerspruchsfrist, Überprüfungsantrag stellen.

Wenn ihr also selbst betroffen seid: wehrt euch!
Ihr kennt Betroffene? Gebt denen diese Mail weiter und fordert sie auf, sich zu wehren!




Beipiel für Antrag und Widerspruch:

===

Datum

Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger


Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (Überschrift bei Widerspruch ersetzen durch: Widerspruch )


Werte Damen und Herren,

mit ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx haben sie mir für die Zeit meines stationären Aufenthaltes vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx meine Regelleistung gekürzt, indem sie mir die dort zur Verfügung gestellte Verpflegung bedarfsmindernd angerechnet haben.

Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18.06.2008, Az: B 14 AS 22/07 R, entschieden hat, ist diese Anrechnung rechtswidrig.

(Für Zeiträume ab 01.01.2008 folgenden Absatz einfügen:
Auch wenn das Urteil nur die Rechtslage vor in Kraft treten der aktuellen ALG II-V bis 31.12.2007 betrifft, so haben die Verfassungsrichter bereits erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des in der seit 01.01.2008 geltenden ALG II-V enthaltenen Anrechnung von Verpflegung bei stationärem Aufenthalt geäußert, da der Arbeitsminister und dessen Ministerium keierlei Rechtsgrundlage dafür haben, festzulegen, was Einkommen ist. Das darf nur der Bundestag in Form einer Gesetzgebung.
Dies haben bereits mehrere Gerichte bemängelt und Betroffenen Recht gegeben, die sich seit 01.01.2008 gegen diese Anrechnung gewehrt haben. So u.a.:
- SG Berlin vom 24.01.08, Az: S 116 AS 17528/07
- LSG NSB vom 25.02.2008, Az: L 9 AS 839/07 ER
- VG Bremen, Beschluss vom 22.05.2008, Az: S3 V 1393/08.)

Ich fordere sie auf, unter Anwendung dieses Urteils den o.g. Bescheid und meine Leistungen für den o.g. Zeitraum zu überprüfen und mir das zu Unrecht gekürzte ALG II unverzüglich nachzuzahlen.
( Letzten Satz bei Widerspruch ersetzen durch:
Ich fordere sie auf, unter Anwendung der o.g. Urteile den hiermit angefochtenen Bescheid zurück zu nehmen und mir meine Leistungen ungekürzt zu zahlen.)


MfG
[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:45

RE: Keine Abzüg mehr bei stationären Aufenthalten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

ABER !!!!

....Ab dem 1. Januar 2008 wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass nunmehr eine Verpflegung stets mit 35 % auf die Regelleistung als Einkommen angerechnet wird, wobei es eine Bagatellgrenze gibt, bis zu der eine Anrechnung nicht vorgenommen wird.

Die Bagatellgrenze entspricht etwa einem Krankenhausaufenthalt von bis zu 21 Tagen.

Hier zum gesamtem Text : http://www.123recht.net/article.asp?a=30858[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

3

Donnerstag, 19. Juni 2008, 18:27

RE: Keine Abzüg mehr bei stationären Aufenthalten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo!
Was soll ich denn jetzt tun?
Hatte von 2005 - 2007 3 längere stat. Aufenthalte. (jeweils länger als 21 Tage)
Ob jedes mal gekürzt wurde, müßte ich jetzt nachschauen.
Im Dez. 07 wurde die leistung sicher gekürzt.

Soll ich nun einen Überprüfungsantrag stellen?

Danke

Papagena[addsig]

pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

4

Donnerstag, 19. Juni 2008, 19:29

RE: Keine Abzüg mehr bei stationären Aufenthalten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

@papagena

...lt. BSG gab es bis zum 01.01.08 keine rechtliche Grundlage für die Kürzungen, also Antrag auf Überprüfung stellen

Entscheidungen BSG

LG
Waltraud
[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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