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Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) Gast695(Gast) jea(User) leonies_mum2(User) pimboli(Admin) robeki(User) Steffen40(Gast)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 16. Februar 2005, 21:30

1001 Frage! Hilfe!!!

Hallo zusammen!
Ich werde ab Juli alleinerziehend sein und habe natürlich nun eine paar Fragen bzgl. meiner dann eintretenden finanziellen Situation. Also: Ich bin Beamtin und habe vor, nach der Geburt 6 Monate Mutterschaftsurlaub/Elternzeit zu nehmen und nach diesen Monaten dann Teilzeit zu arbeiten. Was kann ich während der Elternzeit beantragen bzw. wer ist dann für mich zuständig? Vom Erziehungsgeld/Unterhalt und Kindergeld kann man wohl nicht so gut seinen Lebensunterhalt bestreiten :-((( Kommt für mich auch das ALG2 in Betracht? Falls ja, vielleicht nur darlehensweise?!?! Habe auch mal etwas von einem "Überbrückungsgeld" gehört... Würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß!
Vielen Dank schonmal!!!

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Donnerstag, 17. Februar 2005, 08:17

RE: 1001 Frage! Hilfe!!!

Hallo du,

wir haben uns ja schon ein bisschen im Chat unterhalten drum fürs erste hier noch ein paar Hinweise.

Wenn du weißt dass der Vater die Vaterschaft leugnen wird kannst du beim Jugendamt vorab anfragen wie es aussieht zur Feststellung der Vaterschaft Blut aus der Nabelschnur zu entnehmen (habe einmal gelesen, dass dies so praktiziert wurde). Das würde das leidvolle Blutabnehmen bei dem dann Säugling ersparen.

Nun zum finaziellen: Du solltest den Vater, bevor du ggf. einen Fachanwalt für Familienrecht mandatierst "in Verzug setzen". Dann mußt du bei einem Vergleich nicht deine Anwaltskosten selbst zahlen. Den Kindesunterhalt kann das Jugendamt machen, es besteht aber auch die Möglichkeit die Beistandschaft abzulehnen und auch dies über einen Anwalt laufen zu lassen.

Zunächst hast du auf alle Fälle einen Anspruch auf eine Säuglingserstlingsausstattung und dann bei Leistungsfähigkeit des Vaters einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, derzeit befristet bis zum vollendeten 3ten Lebensjahr des Kindes. Auch hier würde ich dir raten vorab eine Rechtsberatung in einer Familien oder schwangerenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Ach ja, ich möchte dich auch noch darauf hinweisen, dass auch ein Differenzbetrag zu deinem dann Gehalt eventuell vom Kindsvater zu zahlen ist und dass derzeit eine Verfassungsklage läuft, dass die Befristung des Betreuungsunterhaltes auf 3 Jahre bei nicht ehelichen Kindern ausgeweitet wird.

Anspruch auf ALG2 (eher sozialgeld) hast du dann, wenn du nicht vermögend bist. Die Arge wird allerdings auch den Kindsvater in Verzug setzen und wenn die Vaterschaft festgestellt ist die erbrachten Leistungen zurückfordern.

Ich wünsch euch (bald 2en) alles liebe

Saskia[addsig]

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