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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Mirko1973

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Gehrden

1

Mittwoch, 10. September 2008, 00:34

Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo zusammen

Bin alleinerziehender eines 3 jährigen Jungens und habe noch eine Tochter von 14j welche jedoch nicht bei mir lebt.
Nun zahle ich schon immer für meine Tochter regelmässigen Unterhalt, wie in der Düsseldorfer Tabelle vorggeben ist. Die vom Amt sagen das wäre mein Problem und findet keine Berücksichtigung bei ALG 2. Ist das denn Richtig so ?????

Da ich dann mit ALG2 kein Unterhalt mehr zahlen kann, baue ich doch Unterhalts-Schulden auf !! Das kann doch nicht im Sinne von meiner Tochter sein?

l.g. Mirko[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 10. September 2008, 07:23

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo Mirko,

Du erhälst also nun (aufgrund der Betreuung des bei Dir lebenden Kindes?) ALG2?
Besteht ein Titel zur Zahlung des Unterhaltes?

Wie stehen Deine Chancen, wieder berufstätig zu sein (teilzeit?), und genug Geld zu verdienen, um wieder leistungsfähig zu werden?

Grundsätzlich ist es schon so, das bei Bezug von ALG2 der zu zahlende KU nicht berücksichtigt wird.

[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

3

Mittwoch, 10. September 2008, 22:54

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo Mirko,

soweit mir bekannt, kannst du beim Familiengericht eine Abänderungsklage für den KU an deine große Tochter einreichen, damit dir für die Zeit, in der du ALGII beziehst, der KU zumindest ausgesetzt wird, selbiges gilt übrigens auch wenn man sich im ALGI-Bezug befindet...

Ist natürlich keine schöne Situation für alle Beteiligten, aber wenn die Mutter deiner großen Tochter selber nicht viel Geld verdient, dann kann sie ihrerseits für die Tochter Sozialgeld oder Kinderzuschlag beantragen, denn über das Jugendamt wird sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommen, da die Tochter älter als 12 Jahre ist.....

Dir ist zu wünschen, dass du schnell wieder aus dem ALGII-Bezug wieder rauskommst und deinen Kindesunterhaltsverpflichtungen wieder nachkommen kannst......

Bekommst du denn von der Mutter deines Jungen wenigstens Kindesunterhalt? Denn um den solltest du dich dringend kümmern, weil die ARGE diesen wiederum automatisch bei deinem ALGII mitanrechnet...

LG
Minniemaus[addsig]

inesk

unregistriert

4

Donnerstag, 11. September 2008, 16:07

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Wenn du einen Unterhaltstitel hast, dann wird dir der Unterhalt auf dein Hartz IV anerechnet. Aber wie gesagt nur bei einem Titel. Bei "freiwilliem" Zahlen nicht.[addsig]

Mirko1973

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Gehrden

5

Dienstag, 16. September 2008, 19:58

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Danke erstmal für die Antworten.

Frank. Du hast geschrieben, das bei einem Titel dieses auf Harz 4 zugerechnet wird. Nun habe ich einen Titel, kann oder muß das Amt den anerkennen?

Aber jetzt ist es so, das meine Tochter zu mir ziehen will. Die Mutter meiner Tochter hat sie mehr oder weniger vor die Tür gesetzt, bzw ist jetzt damit einverstanden (Außergerichtlich), das sie zu mir zieht.

mfg Mirko

[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

6

Dienstag, 16. September 2008, 21:08

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo Mirko,

kalkuliert euch das genau durch, bevor deine Tochter zu euch zieht..
dadurch wird die Mutter dann unterhaltspflichtig, ihr müsstet das Kindergeld umschreiben lassen und bei dir entfällt der Kindesunterhalt an die Mutter....

Insgesamt wird euch das jedoch alles auf das ALGII angerechnet....

Du solltest dringend hier den ALGII-Rechner benutzen und die von dir geplante Konstellation eintragen um fest zu stellen, wieviel ALGII dir dann noch tatsächlich bleibt...

Mal eben umzugsmässig pendeln zwischen Vater und Mutter ist dann auch nicht bei deiner Tochter, trotz bestem "Pubi"-Alter.....und so mal eben Highlife bei "Papa", weil es da schöner ist, ist auch nicht....deine Tochter wird die HartzIV-Geschichte schon "mittragen" müssen.....

LG
die Minniemaus[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 16. September 2008, 21:23

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Zitat von »Minniemaus29«

Hallo Mirko,

kalkuliert euch das genau durch, bevor deine Tochter zu euch zieht..

LG
die Minniemaus


Hallo Minniemaus,

sorry, aber sowas sollte man finanziell nicht durchkalkulieren.

Wenn das Kind zum anderen Elternteil möchte/soll, dann sollte man es nicht von der finanziellen Lage abhängig machen.

@Mirko

Ich habe das Thema ja auch grad durch (Tochter zog im März wieder zu mir), und sicherlich ist es ein Ämtergerenne, und auch ich habe Monate ohne zusätzliches Kindergeld, oder gar ALG 2 für die große erhalten, weil alles dauerte. Heißt, wir lebten einige Monate weit unter ALG 2 Satz (trotz meines Jobs).....und trotzdem war es nicht eine Sekunde eine Überlegung von mir, meiner großen zu sagen (bzw. dem Vater): Nein, ich nehme sie nicht, das bedeutet nur Streß und ersteinmal finanzielle Einußen ;-)

Und sies Einbußen müssen nicht mal sein, wenn die Mutter dann kooperiert, das Kind rechtzeitig umgemeldet wird, und das KG umgeschrieben wird (das war bei uns leider nicht der Fall. Der Vater hat alles boykottiert, daher die Ämterprobleme bei uns).[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

8

Dienstag, 16. September 2008, 23:09

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo Aninjha,

bitte nimm es mir nicht übel, dass ich so "kalt" kalkuliere......ich selber würde in ähnlicher Situation auch sofort mein Kind zu mir nehmen, aber Kinder sind leider oft sehr spontan, weil sie grade mal zu Hause Stress haben und die weiteren Folgen des "Mal-eben-umziehens" (noch)nicht sehen....und wenn dann ALGII und die Realität "auf der Matte" stehen, dann sieht die Welt oftmals wieder genau "umgekehrt" aus..........und ich finde, dass Eltern nicht zum "Spielball" der Kinder werden dürfen......Konflikte im "Pubi"-Alter sind nun mal keine Seltenheit (hatte früher selber genug Zoff mit meinem Vater) und alle müssen lernen damit umzugehen.....

...und leider wird auch oftmals nicht bedacht wie seitens der Mutter der "Umkehr-Schluss" sprich "sie ist barunterhaltspflichtig" aussieht....


In meinem Bekanntenkreis war es so, dass das Kind von der Mutter weg zum Vater hinzog...immer wieder war die Mutter "heiß" auf den erhaltenen KU, aber als der Umkehrschluss kam, da wollte sie auf einmal nichts zum Unterhalt des Kindes dazu tun... :evil: traurig, aber Realität...:-?


LG
die Minniemaus[addsig]

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 16. September 2008, 23:21

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo Minnie,

ich weiß, was Du sagen willst/wolltest, denke ich.

Und Dein Beispiel im Thread gerade....trifft genau auf meinen Ex zu (nur das er nicht weiblich ist, also genau umgekehrtes Beispiel).

Und auch das unsere Tochter es sich zuerst gar nicht aussuchen durfte, er hat sie "ruasgworfen" (wegen Zickenalarm, wo man nach einigen Monaten nun feststellen kann, das sie gar nicht sooooo zickig ist, aber bei ihm wohl war, also vermutlich innere Rebellion).

@Mirko

Minniemaus hat sicherlich recht. Solche Aktionen sollten gut überlegt werden. UNd Du mußt evtl, bedenken, sobald die Tochter bei Dir lebt, und Mutter zu Unterhalt verpflichtet wird, das sie viell. alles mögliche unternimmt, um Tochter zurückzuholen.

Nehmt Euch während der Vorlaufzeit und der Durchführungszeit bitte professionelle Hilfe an die Hand ( das tatenir durch Eltern Gespräche) und auch unsere Tochter ist heute noch alle 4 Wochen in Gespräche mit Psychologen).

Das alles hört sich leichter an, als es ist. Aber wenn es der richtige Weg für das Kind ist, dann ist und sollte alles andere halt überhaupt keine Überlegung sein.

So meinte ich es eher in meinem vorherigen Posting.

[addsig]

Mirko1973

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Gehrden

10

Mittwoch, 17. September 2008, 16:18

RE: Hilfe !! Unterhaltsverpflichtung und ALG 2

Hallo zusammen

Danke für die Antworten

Erstmal muß ich sagen das meine Tochter schon vor über einem Jahr zu mir wollte. Sie hatte bis dato einen Stiefvater der sie auch so behandelt hat. Dazu kommen noch die 3 leiblichen Kinder (Halbgeschwister meiner Tochter) des Stievaters hinzu, die natürlich das nachmachen was der (Stief) Vater vorlebt. Meine Tochter war sozusagen das fünfte Rad am Wagen, die Mutter hat dieses nicht unterbunden bzw früher Unterstützt. Meine Tochter ist auf eine Sonderschule gegangen und das Jugendamt, wo sie früher gewohnt hat, hat es nicht für gut befunden, das meine Tochter mit mir in Kontakt tritt, um Ihren richtigen Vater (mich) kennen zu lernen. Denn leider war der Kontakt verloren gegangen, weil die Mutter dauernd umgezogen ist. Vom Jugendamt bekommt man ja keine Adresse wenn es ein uneheliches Kind ist. Das Jugendamt hat mich ja nur als den Zahlenden gesehen. Vor 6 Jahren hat die Mutter, der es mit meiner Adresse ebenso erging, mich kontaktiert. Seit dieser Zeit, haben wir regelmässige Kontakte, was Besuchen und Telefonieren angeht. Seit dem haben sich die Schulnoten und das Verhalten so verbessert, das sie auf eine normale Realschule gekommen ist. Leider musste sie, weil die Situation bei ihr zu Hause nicht besser wurde, eine 4 Monatige Therapie (Selbstverletzung und gestörtes Sozialverhalten) machen. Und auf der Therapie wurde sie auf drängen der Ärzte so Therapiert, das sie den Wunsch zu mir zu ziehen, verdrängt hat. Meine Tochter sagt ihre Meinung und ist auch seitdem Selbstbewusster. Nun hat die Mutter einen anderen Mann kennengelernt und wie sie sagt, möchte sie ihre neue Beziehung nicht von Sarah kaputtmachen lassen. meine Tochter soll eigentlich ein separates Zimmer haben (von Therapie-Ärzten empfohlen). Da nun die Mutter mal wieder Umgezogen ist (8 Stadt in 14 Jahren), sollte meine Tochter sich das Zimmer mit ihrer 5 Jahre Jüngeren Schwester teilen.
Was Harz 4 angeht, das kennt meine Tochter von Ihrer Mutter (hat moch nie gearbeitet). Was Unterhalt angeht, das werd ich, wie für meinen 3 Jahrigen Sohn, der bei mir lebt , wohl auch nicht bekommen. Für UV ist sie zu alt.
Dann noch etwas zu Thema Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern, es gibt ein gutes Buch "Alleinerziehend. Männlich. Gut."

Und da mir viel an der Zukunft meiner Kinder liegt. setze ich alles dafür ein. Hab ja auch schon ein Sorgerechtsprozess hinter mit. Und da die Mutter meiner Tochter dieses weiss, ist sie nun an einer friedlichen Lösung interessiert und ist damit einverstanden.

mfg Mirko[addsig]

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