RE: ebay-Verkäufe = Einkommen?
Hallo Conny,
ebay Verkäufe und deren Einnahmen sind ein Thema beim ALG2, was so ganz zwiespältig ist.
Sagen wir mal so:
Es gibt SB´s, die werfen eh nie ein genaues Auge auf den Kontoauszug, dann gibt es welche, die checken die Auszüge alle halbe Jahr durch.
Auch Einmalzahlungen (z.b. Geburtstagsgeld überwiesen vom Vater) in höhe von über 50 ¤ können da als Einkommen angerechnet werden (meiner Tochter wurden sogar 10¤ Taschengeldzahlung auf ihr konto als regelmäßiges Einkommen angerechnet, und bei ALG 2 in abzug gebracht).
Andererseits gibt es gerade bei Dingen wie ebay die "Vermögensumschichtung".
Bereits vorhandenes (Hosen,Jacken etc.) werden verkauft, und dafür wird neues(größeres) wieder eingekauft.
Alles in allem...sehr schwammig, und sicherlich auch eine Interpretation (bzw. wie engagiert ist der zuständige SB) des jeweiligen Amtes....
Um Dir Ärger, laufereien, und arbeit zu ersparen, überdenke einfach Moni´s Tip.
Sicherlich nicht wirklich legal...aber....wer frei von unschuld ist, darf den ersten Stein werfen ;-)
(Meine Meinung, und Tipp, aber auch nur, wenn Du das ganze nicht wirklich ausnützt...., weil sonst würde ich so auch nicht hinter meiner Aussage stehen[addsig]