Hallo,
Saskia hat mir schon gesagt, dass Du wohl im Chat nachgefragt hast. Es gibt einen Exel Rechner von der Bundesregierung, mit dem kannst Du das bereinigte Einkommen errechnen: [
Download Rechner der Bundeswirtschaftsministeriums]. Ich kann Dir auch noch einen kompletten sehr guten Rechner auf Exel Basis zuschicken, da bräuchte ich aber Deine email, die Du mir ja bei Interesse hinterlassen kannst (
frank@alleinerziehend.net). Für das Haus können übrigens nur Zinsen, jedoch kein Abtrag übernommen werden. Bauernhof, da bin ich aber auch überfragt. Es heisst immer so schön selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum.Könnte mir vorstellen, dass die Frage auch den Mitarbeiter, der Deinen Antrag bearbeiten muss, vor ein Problem stellen wird.
Für ALG II ist übrigens ein Antrag erforderlich, der gestellt werden muss. Das heisst also, dass selbst wenn Dein Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wird, weil Du zu wenig verdienst Du nicht automatisch in den Genuss von ALG II kommst. Dieser Hinweis ist aber wichtig, denn er steht auch ausdrücklich so im SGB II drin. Eine Behörde muss nicht mehr von selbst aktiv werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt (z.B. abgelehnter Kinderzuschlag), dass Du Anspruch auf ALG II hast.
Grüße
Frank[addsig]