Hallo Ronja,
erstmal Herzlich Willkommen, Pflegegeld wird meines Wissens nicht angerechnet, wenn es Pflegegeld nach SGB XI ist...
...zum Rest, wird nun lustig sein, das mit Zahlen zu erklären
... Kindergeld müsstest Du bei
5 Kids 888,- Euro erhalten, davon geht der Anteil des Kindergeldes Deines Sohnes in Ausbildung ab, das steht ihm zu, also rund
170 weniger...
...Unterhalt sind zusammengerechnet
840,- Euro, bekommt Dein 18-jähriger nix mehr dazu???
...ALG
220,- Euro für Dich
... mit Deinem Sohn in der Ausbildung bildest Du eine Haushaltsgemeinschaft, er kann sich selbst finanzieren, muss aber normalerweise einen Teil in den Haushalt einbringen, bei
710 brutto sind das 222 Euro Freibeträge, also 550 netto, abzgl.den 222 Euro Freibeträgen bleiben 328 Euro anrechenbares Einkommen plus Kindergeld - er hat ein anrechenbares Einkommen von rund 500 Euro, in dem Fall solltet ihr folgendermaßen verfahren - gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, z.B. durch eine gegenteilige schriftliche Erklärung der Verwandten oder Verschwägerten. Nach § 1 Abs. 2 ALG II VO greift die Unterhaltsvermutung nur dann, wenn - nach Abzug der Freibeträge - Dein Sohn noch so ein hohes Einkommen hätte, dass dieses mehr als 50% höher ist, als der doppelte Regelsatz + anteilige KdU. Das ist bei ihm nicht der Fall.
Wenn ich ihn denn komplett außen vor lasse, dann habt ihr ein Einkommen von
1780 Euro, einen Bedarfssatz von
1184 Euro (Regelsätze) plus
375 EuroMietanteil für Dich und die 4 Kinder, die Bedarf haben, denn ihr wohnt mit 6 Personen und Dein 18jähriger Sohn muss seinen eigenen Mietanteil tragen - also habt Du einen Bedarf von 1
602 Euro incl. Mehrbedarf (43 Euro für 1 Kind unter 16), dagegen stehen
1780 Euro Einkommen, also nix mehr ALG 2 zusätzlich...
...die zusätzlichen Kosten (Heizölkauf) sind dann durch die überschüssige Summe abgedeckt, da wirst Du nichts mehr hinzubekommen, denn Du liegst eindeutig drüber und bei der Miete und der Personenanzahl wirst Du wahrscheinlich auch kein Wohngeld bekommen...
..rechnet man Deinen Sohn in Ausbildung mit rein, dann habt ihr ein Einkommen von 2276 Euro und ihm bleiben noch 222 Euro, wäre ihm gegenüber ziemlich unfair, da er der Einzige ist, der arbeitet...Essensgeld und Miete (75 Euro plus Heizungs- und Stromanteil) kannst Du ihm getrost abziehen
...wenns Dich verwirrt, erklär ichs gern nochmal
lg
Waltraud