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Ronja13

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1

Donnerstag, 7. Januar 2010, 14:14

Kein Hartz IV

Hallo und Danke an alle, welche sich mit meinem Beitrag beschäftigen.

Ich hoffe ich wiederhole hier nicht ein Thema zum 10. mal. Ich habe hier im Vorfeld ein bischen was gelesen und meine Frage nicht gefunden. Daher jetzt zu meinem Problem.

Ich bin alleinerziehende Mutter von 5 Kindern.
1 Kind (19 Jahre alt) ist mein Pflegesohn und ich bekomme Pflegegeld 780,- EUR für ihn.
Die anderen Kinder sind

23 Jahre alt (Unterhalt vom Vater 300,- EUR) Sohn studiert
21 Jahre alt (Unterhalt vom Vater 300,- EUR) Tochter studiert
18 Jahre alt (in Ausbildung ) verdient 710 EUR brutto ca. 550 EUR netto
6 Jahre alt (Unterhalt vom Vater 240,-) Kindergarten

ich selbst erhalte zur Zeit 220,- EUR Arbeitslosengeld und 800,- EUR Kindergeld.
Weitere Einkünfte bestehen nicht.
Und trotzdem ist die Kommunale Vermittungsstelle der Ansicht, dass wir keinen Anspruch auf weitere Zahlungen Hartz IV, haben.

Wir wohnen auf Miete und zahlen zur Zeit 450,- EUR Miete, warm. Auser Heizkosten. Das Heizöl zahle ich selbst.

Ist diese Berechnung richtig. Haben wir wirklich keinen Anspruch auf Hartz IV?

Einen lieben Gruß und Dank an alle, welche hier vielleicht antworten.
Ronja 13

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ronja13« (7. Januar 2010, 17:05)


pimboli

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2

Donnerstag, 7. Januar 2010, 20:55

Hallo Ronja,

erstmal Herzlich Willkommen, Pflegegeld wird meines Wissens nicht angerechnet, wenn es Pflegegeld nach SGB XI ist...

...zum Rest, wird nun lustig sein, das mit Zahlen zu erklären ;)

... Kindergeld müsstest Du bei 5 Kids 888,- Euro erhalten, davon geht der Anteil des Kindergeldes Deines Sohnes in Ausbildung ab, das steht ihm zu, also rund 170 weniger...
...Unterhalt sind zusammengerechnet 840,- Euro, bekommt Dein 18-jähriger nix mehr dazu???
...ALG 220,- Euro für Dich

... mit Deinem Sohn in der Ausbildung bildest Du eine Haushaltsgemeinschaft, er kann sich selbst finanzieren, muss aber normalerweise einen Teil in den Haushalt einbringen, bei 710 brutto sind das 222 Euro Freibeträge, also 550 netto, abzgl.den 222 Euro Freibeträgen bleiben 328 Euro anrechenbares Einkommen plus Kindergeld - er hat ein anrechenbares Einkommen von rund 500 Euro, in dem Fall solltet ihr folgendermaßen verfahren - gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, z.B. durch eine gegenteilige schriftliche Erklärung der Verwandten oder Verschwägerten. Nach § 1 Abs. 2 ALG II VO greift die Unterhaltsvermutung nur dann, wenn - nach Abzug der Freibeträge - Dein Sohn noch so ein hohes Einkommen hätte, dass dieses mehr als 50% höher ist, als der doppelte Regelsatz + anteilige KdU. Das ist bei ihm nicht der Fall.

Wenn ich ihn denn komplett außen vor lasse, dann habt ihr ein Einkommen von 1780 Euro, einen Bedarfssatz von 1184 Euro (Regelsätze) plus 375 EuroMietanteil für Dich und die 4 Kinder, die Bedarf haben, denn ihr wohnt mit 6 Personen und Dein 18jähriger Sohn muss seinen eigenen Mietanteil tragen - also habt Du einen Bedarf von 1602 Euro incl. Mehrbedarf (43 Euro für 1 Kind unter 16), dagegen stehen 1780 Euro Einkommen, also nix mehr ALG 2 zusätzlich...

...die zusätzlichen Kosten (Heizölkauf) sind dann durch die überschüssige Summe abgedeckt, da wirst Du nichts mehr hinzubekommen, denn Du liegst eindeutig drüber und bei der Miete und der Personenanzahl wirst Du wahrscheinlich auch kein Wohngeld bekommen...

..rechnet man Deinen Sohn in Ausbildung mit rein, dann habt ihr ein Einkommen von 2276 Euro und ihm bleiben noch 222 Euro, wäre ihm gegenüber ziemlich unfair, da er der Einzige ist, der arbeitet...Essensgeld und Miete (75 Euro plus Heizungs- und Stromanteil) kannst Du ihm getrost abziehen ;)

...wenns Dich verwirrt, erklär ichs gern nochmal :D

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Ronja13 (07.01.2010)

Ronja13

Anfänger

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Wohnort: Grünberg

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3

Donnerstag, 7. Januar 2010, 21:35

Hallo Waltraud,


zuerst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Ich versuche dass jetzt einmal im Groben zusammen zu fassen.
Du sagst wir haben einen Bedarf von 1.602,- EUR.
Wir haben allerdings ein Einkommen (Unterhalt, Kindergeld, AG) von 1.780,- EUR.

Das bedeutet dass wir 178,- EUR über unserem Bedarf liegen. Daher werden die 178,- EUR welche wir im Monat mehr haben für Heizkosten angerechnet. ( Was bei unseren 200 qm lange nicht ausreicht).

Weiterhin schlägst du vor dass mein Sohn welcher gerade eine Ausbildung macht, eine schriftliche Erklärung abgeben soll, dass er zu unserem Bedarf keine finanzielle Leistungen beiträgt. Habe ich das richtig verstanden?

Aber was würde dass denn bringen. Denn du sagst ja dass, wenn mein Sohn in Ausbildung ausen vorgelassen wird, trotzdem unser Einkommen bei 1.780,- EUR liegt.

Habe ich das richtig verstanden?

Das bedeutet doch in der Zusammenfassung, dass ich (wir) keinen Anspruch auf irgendwelche Zuwendungen haben?

Einen lieben Gruß
Ronja1303

pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

4

Donnerstag, 7. Januar 2010, 21:48

Hallo Ronja,

nur weil ich es meine, muss es ja nicht so sein ;), versuchs doch einfach mal, nimm die Heizkostenabrechnung mit, denn für 6 Personen wird da einiges angerechnet, Arbeitslosengeld 2 ist manchmal ein reines Rechenspielchen.
Du hast eh geschrieben, Du erhältst nur 800 Euro Kindegeld, wieso?? Ab diesen Monat gibts denn pro Kind 20 Euro mehr, das darfst Du auch nicht vergessen...

lg
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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