willkommen im club
als erstes möchte ich ma feststellen, dass mir dein avatar net sonderlich gefällt, auch wenn er vielleicht deine momentane stimmungslage widergibt, bitte ändern

es gibt genug krasse dinge, die net so augenscheinlich sind.
kommen wir also zur sache:
1. deine ex ist dem kind unterhaltspflichtig, falls nicht leistungsfähig

kannst du unterhaltsvorschuss beantragen (frag bei der stadtverwaltung nach - wichtig: kohle gibts nur nach antrag).
2. zu zweit habt ihr einen bedarf, so pi*daumen ungefähr 1.100,00 euro, also ab zum amt, ergänzend wohngeld/ALG II beantragen
3.da du zum ersten mal wohl algII bekommst, kannst du die ersteinrichtung für wohnung beantragen
4. angemessen wohnung dürfte bei ca. 65 qm liegen für euch beide, kosten sind abhängig von wohnort, z.b. is es n unterschied, ob du in sagen wir mal in steinfurt lebst oder in münchen
sind halt viele faktoren, du kannst dich an beratungsstellen der caritas, diakonie, etc. wenden, wenn du fragen hast, oder spezifiziert ja auch hier.
im übrigen stellst du als erster mir bekannter mann, die frage, was dir zusteht

du verschenkst dem staat kein geld, sondern lebst dann von transferleistungen, die von steuerzahlern d.h. von vielen hier auch von mir aufgebracht werden.
also ihr seid die eltern, du und deine ex in erster linie für den bedarf zuständig, auch nach trennung.
ach ja, bei geeigneter betreuung des kindes mußte eh arbeiten. mach ich auch, immer schon, meine ist 8 und seid 5 jahren bei mir. und das ist gut so!
Rick
Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.