RE: demnächst alleinerz.-einkommen zu gering für Wohngeld?
hallo sabine,
stimmt leider.
du darfst nur einen mindestsatz an erspartem haben. verträge, die zur absicherung im alter (rente) gehören, werden in bestimmten fällen akzeptiert, bausparverträge nicht.
hm, sprich unbedingt mit deiner bank. eventuell kannst du - bis oktober ist ja noch ne ecke - irgend etwas "umschichten".
jetzt, nachdem du es weisst, darfst du eigentlich auch nichts mehr "retten".
trotzdem sehe ich da noch ein halbes jahr dazwischen liegen. in dieser zeit sollte man doch mit seinem geld noch so planen dürfen, wie man will. (man darf es sehr wahrscheinlich nicht, weil man schon weiss, was auf einen zukommt.)
ich hab das damals nicht gewusst, wollte für schlechte zeiten noch einen notgroschen haben, und hab gespart. und durfte erst mal über vier monate von meinem zurückgelegten leben. :-(
egal, was du auch machst, danach bist du ohne arbeit im erziehungsurlaub alg2-empfänger. das heisst ja, das du die wohnungsmiete komplett vom amt erhältst. du brauchst also kein wohngeld beantragen, wenn du kein einkommen hast. anders könnte es aussehen, wenn du halbtags arbeiten gehen würdest.
liebe grüsse, andrea [addsig]