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Chat für Alleinerziehende

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Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 29. März 2005, 10:39

demnächst alleinerz.-einkommen zu gering für Wohngeld?

Hallo,
w.,39, ab Oktober alleinerziehend mit einem Baby.

Lt. auskunft Wohngeldstelle hätte ich keinen Wohngeldanspruch, da Kindergeld, Kindesunterhalt (zzgl. evtl.Betreuungsunterhalt), Erziehungsgeld UNTERHALB des Existenzminimums lägen (bzw. nicht als "anrechenbares einkommen" zählen).
Ich müsste zunächst ein einkommen nachweisen, um überhaupt Wohngeld zu erhalten...

Ist das richtig? Und wo kann ich das nachlesen?

In jedem Fall wäre ich nicht HarztIV berechtigt, da ich dann zunächst meine Ersparnisse/LV, Bausparvertrag etc. versilbern müsste.

Gruß, Sabine

CapraCinnamoni

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Im Wald

Beruf: Ja !

2

Dienstag, 29. März 2005, 13:11

RE: demnächst alleinerz.-einkommen zu gering für Wohngeld?

hallo sabine,

stimmt leider.
du darfst nur einen mindestsatz an erspartem haben. verträge, die zur absicherung im alter (rente) gehören, werden in bestimmten fällen akzeptiert, bausparverträge nicht.

hm, sprich unbedingt mit deiner bank. eventuell kannst du - bis oktober ist ja noch ne ecke - irgend etwas "umschichten".
jetzt, nachdem du es weisst, darfst du eigentlich auch nichts mehr "retten".
trotzdem sehe ich da noch ein halbes jahr dazwischen liegen. in dieser zeit sollte man doch mit seinem geld noch so planen dürfen, wie man will. (man darf es sehr wahrscheinlich nicht, weil man schon weiss, was auf einen zukommt.)

ich hab das damals nicht gewusst, wollte für schlechte zeiten noch einen notgroschen haben, und hab gespart. und durfte erst mal über vier monate von meinem zurückgelegten leben. :-(

egal, was du auch machst, danach bist du ohne arbeit im erziehungsurlaub alg2-empfänger. das heisst ja, das du die wohnungsmiete komplett vom amt erhältst. du brauchst also kein wohngeld beantragen, wenn du kein einkommen hast. anders könnte es aussehen, wenn du halbtags arbeiten gehen würdest.

liebe grüsse, andrea [addsig]