ARGE abmelden und Wohngeld beantragen?
Hallo,
folgende Situation bzw. Frage.
Ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 9 Jahre. Bekomme seit meiner Scheidung vor 4 Jahren Zuschuss von der ARGE. Bin im 7. Monat schwanger und wurde aber zum 01.01.2010 gekündigt, 2 Wochen bevor ich wußte, dass ich schwanger bin. Bekomme seit März Schwangerenmehrbedarf von der ARGE. Mußte natürlich Name des Kindsvater angeben. Nun will die ARGE rückwirkend vom vater des ungeborenem Sohnes Unterhalt einziehen für mich. Ich bin am überlegen, mich von der ARGE abzumelden, da ich nur SChwierigkeiten mit denen habe. Erste Frage? Bei der Berechnung Unterhalt für mich, welche Einnahmen zählen bei mir, auch der Unterhalt und das Kindergeld für meinen Sohn oder nur mein Arbeitslosengeld? Zweite Frage: Kann ich mich einfach bei der ARGE abmelden und evenutell Wohngeld beantragen? Muss ich bei der Wohngeldstelle angeben, dass ich schwanger bin und wollen die auch, dass der Kindsvater des ungeborenen schon Unterhalt für mich zahlt?
Im Vorfeld danke für alle Antworten.
Gruß Ivtr74
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