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jea
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um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

Ivtr74

Anfänger

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Wohnort: Luckau

1

Samstag, 1. Mai 2010, 18:39

ARGE abmelden und Wohngeld beantragen?

Hallo,

folgende Situation bzw. Frage.
Ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 9 Jahre. Bekomme seit meiner Scheidung vor 4 Jahren Zuschuss von der ARGE. Bin im 7. Monat schwanger und wurde aber zum 01.01.2010 gekündigt, 2 Wochen bevor ich wußte, dass ich schwanger bin. Bekomme seit März Schwangerenmehrbedarf von der ARGE. Mußte natürlich Name des Kindsvater angeben. Nun will die ARGE rückwirkend vom vater des ungeborenem Sohnes Unterhalt einziehen für mich. Ich bin am überlegen, mich von der ARGE abzumelden, da ich nur SChwierigkeiten mit denen habe. Erste Frage? Bei der Berechnung Unterhalt für mich, welche Einnahmen zählen bei mir, auch der Unterhalt und das Kindergeld für meinen Sohn oder nur mein Arbeitslosengeld? Zweite Frage: Kann ich mich einfach bei der ARGE abmelden und evenutell Wohngeld beantragen? Muss ich bei der Wohngeldstelle angeben, dass ich schwanger bin und wollen die auch, dass der Kindsvater des ungeborenen schon Unterhalt für mich zahlt?

Im Vorfeld danke für alle Antworten.
Gruß Ivtr74

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2

Sonntag, 2. Mai 2010, 07:38

also da ich mich neulich mit dem thema efasst habe weiß ich nun das der kindsvater frühstens 6 woche vor geburt betreuungsunterhalt zahlen muß.

soweit ich das weiß hat man nciht die wahl zwischen wohngeld und arge. das wird doch irgendwie berechnet was dir da zusteht.

was der kindsvater zahlen muß steht in § 1585 BGB glaube ich

lg
diana

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