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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

andykat

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 10. April 2005, 12:55

Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu Kosten für Unterkunft und Heizung. Ich bin alleinerziehend und leben in einer Zweckgemeinschaft. Mir und meinem Sohn (8 Jahre) stehen 60m² zu und ich zahle Kaltmiete 353,33 EUR + 60 NK für mich und mein Kind. Welchen Anteil bekomme ich beim Arbeitslosengeld 2? Muss ich jetzt ausziehen oder zahlen die nur einen gewissen Anteil davon. Denn ich bekomme bis Juli die volle Miete erstattet und ab Juli einen neuen Bescheid bekommen und da steht in der Berechnung nur noch 216,50 EUR für Unterkunft und Heizung. Ist das der Regelsatz für Mutter und Kind?
Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen!!!
Viele Grüße
Katharina
:-? [addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Sonntag, 10. April 2005, 19:31

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo,

wie du eben im Chat sagtest lebst du mit einem Partner zusammen. Dieser wird nicht eingeschlossen in die Bedarfsgemeinschaft weil ihr weniger wie 3 Jahre zusammenwohnt.

Ihr habt 90 qm, bei Mietsufe 3 und zunächst wurden 353,33 euro Miete für anteilig 60qm bewiilligt und jetzt gekürzt auf 216,50.

Da ich auf die Ferne und aus dem Stehgreif nicht weiß warum, stell ich das hier ein. Mal im Rechner nachschaun, werden sicher noch Antworten kommen. Kann es sein dass auf angemessene Mietkosten begrenzt wurde? Ich habe für 3 Personen gefunden bei Mietstufe III 435 euro das wären dann 290 für 2...... und Heizkosten wird 1 Euro pro qm genommen. Aber da wird noch eine genauere Antwort kommen.

Gruß
Saskia[addsig]

andykat

Anfänger

Beiträge:

3

Sonntag, 10. April 2005, 19:44

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Vielen Dank für Deine Bemühungen. Ich weiß auch nicht wie die auf den Betrag kommen. Habe schon hin und her gerechnet... Habe schon alles in den Rechner eingegeben, aber da kommt nicht die Berechnugn wie von der ARGE raus. Ich werde direkt morgen Früh anrufen und mal nachfragen.
Viele Grüße[addsig]

andykat

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 10. April 2005, 19:49

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Habe noch etwas gefunden, also bei dem Online Rechner steht für Mietstufe III für 2 Personen ein Betrag von 365 Euro. Also bin ich ja noch im richtigen Bereich?![addsig]

andykat

Anfänger

Beiträge:

5

Montag, 11. April 2005, 08:41

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo, ich habe heute morgen pünktlich um 8 Uhr auf dem Amt angerufen... und um 8:30 jemand erreicht. Natürlich konnte mir der Sachbearbeiter nicht weiterhelfen, weil, wie so oft, keine Akte da war?! Er würde mich im Laufe des Tages zurück rufen und bin bescheid geben... Berichte dann wieder. :-? [addsig]

andykat

Anfänger

Beiträge:

6

Montag, 11. April 2005, 15:53

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

So, ich wurde zurück gerufen! Also die Wohnung ist unangemessen, hat man mir so gesagt. Uns würde für 3 Personen nur 75m² zustehen und eine Kaltmiete von 324,75 EUR. Deshalb zahlen die mir nur (für mich und meinen Sohn) 216,50 EUR. Oder ich soll ausziehen, diesbezüglich hätte ich ein Schreiben erhalten, was aber hier nie ankam???!!! Aber ich denke nicht das ich eine Wohnung für diese Kaltmiete hier in Kaiserslautern finde. Eine Sozialwohnung bekommen wir nicht, da mein Freund über diesem Satz liegt. Was soll ich in diesem Fall machen... Bitte hat niemand eine Antwort???
Liebe Grüße
Katharina
:-( [addsig]

aurichergirly

unregistriert

7

Dienstag, 12. April 2005, 07:55

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo du

Also ich hatte das Problem bevor ich alleinerziehend wurde auch wir hatte eine 3zkb wohnung im eg und mussten als wir uns trennten was neues suchen so jetzt bin ich zum märz umgezogen nach langem suchen und es hat sich gelohnt. gehe zum amt und sage du bemühst dich aber es dauerd solange haben sie ja acuh für mich die kosten übernommen ich habe anzeigen und anoncen geschaltet und das beweismatreial abgeheftet für die ämter.

Ich denke mal umziehen musst du nicht weil wenn du die wohnung bezahlen kannst aus eigener tasche mit bei steuerst, dann kanst du sie behalten das amt zahlt dir dann die miete die für die wohnung, was angemessen ist und du musst den rest bei steuern.

Das wohnungen zur zeit nicht billig sind ist überall so die mieten im hartz 4 sinken und die zu schüsse auch und die mieten bei vermietern steigen. so ist das überall ich habe diese jetztige wohnung mit viel glück gefunden. lg doris

ps kopf hoch<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: aurichergirly, 11.04.2005, 19:58 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 12. April 2005, 12:25

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Vielen Dank für Deine Antwort! :-D Wir möchten hier nicht ausziehen und ich werde schauen das ich irgendwie das Restgeld dazusteuer. Aber was ist denn ein angemessener Mietpreis? Wer legt denn den Quadratmeter Preis fest?Viele Grüße

Saskia

Anfänger

Beiträge:

9

Dienstag, 12. April 2005, 13:13

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Hallo,

die Anwort ist in dem Fall leider einfach:

Es ist per Gesetz festgelegt. einer person stehen 45qm zu und jeder weiteren 15, pro Person ein Zimmer. Die maximale Miethöhe ist ebenfalls in einer Tabelle festgelegt, die man sich hier auf dem ALG2 Rechner anschaun kann.

Viele Grüße
Saskia [addsig]

Gast

unregistriert

10

Dienstag, 12. April 2005, 13:15

RE: Kosten für Unterkunft und Heizung

Wer sowas festlegt die komunen soviel ich weis weil es von ort zu prt verschieden ist. oder staat.... lg doris aurichergirly