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2%

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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 12. April 2005, 14:52

Beihilfe? Trotz Harz IV ??

Hallo ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 10 J, und leben in Baden W.
Gibt es trotz Harz IV noch Beihilfe für Bekleidung? Und Wohnungseinrichtung? Wir leben nämlich seit fast 9 Monaten ohne Schränke usw.. also aus Kisten.
Ich hatte damals eine Zwangsräumung und keine Möglichkeit die Sachen mit zu nehmen!
Danke schon mal für Eure Antworten
Petra

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Dienstag, 12. April 2005, 16:26

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

Hallo Petra,

an deiner Stelle würde ich genau mit dieser Begründung einen Antrag stellen. Es kann sein dass ein Bedarfsfeststellungsdienst kommt...... Wenn du dann einen Ablehungsbescheid bekommst, dann wende dich damit an die für euch zuständige Landesstiftung für Familien in Not und bitte dort um einmalige Hilfe.

Das andere wäre (je nachdem wo du wohnst) einen Zettel in einem größeren Geschäft auszuhängen oder bei sowas wie der kurz und fündig.... suche geschenkt. Ich stelle mir das schrecklich vor mit einem 10 jährigen Kind aus Kisten zu leben und ich bin mir sicher, dass viele Sachen günstig oder sogar kostenlos abgeben können, fürs erste müßte das doch helfen.

Herzliche Grüße
Saskia[addsig]

Martina

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schwetzingen

3

Mittwoch, 13. April 2005, 10:42

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

meiner Meinung nach ist bei Hartz alles dabei. Wende dich doch mal an das Diakonisches Werk da habe ich auch schon oft Hilfe bekommen. Die haben da Stiftungsgelder . Das ist ja furchtbar aus Kisten zu leben. Wo wohnst du denn in BW ? Es gibt doch die Sperrmüllzeitung und da ist eine Rubrik kostenlos drin schaue doch da mal rein. Oder bei uns gibt es jede Woche eine Rundblatt wo auch Möbel verschenkt werden das gibt es fast in jeder Gemeinde. Dann lieber etwas älteres als aus Kisten zu leben. Denke an dein Kind wie das sich fühlen muss. Ich hoffe das bald was klappt bei Dir.


Liebe Grüsse Martina[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 13. April 2005, 10:45

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

Hallo Martina,

es gibt schon noch einzelne "Zuschüsse" wie Säuglingserstausstattung und Geld für eine Wohnungserstausstattung..... Da sollte Petra schon einen Anspruch haben wenn sie gar nichts hat.

Gruß
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 13. April 2005, 11:12

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

den Anspruch hast du aber nur, wenn du in eine neue Wonung ziehst, dann kannst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Jetzt, nach einigen Montaen wird dies nicht möglich sein.

Saskia

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 13. April 2005, 11:22

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

Hallo Namenlos,

warum denn nicht wenn sie weder Einrichtung hat, noch diese da beantragt hat? Somit hat sie ja faktisch keine Einrichtung und Gelder von Stiftungen kann sie nur beantragen wenn sie einen Ablehnungsbescheid vorlegt.

Leute, lasst euch nicht zu schnell ins Boxhorn jagen.

Saskia[addsig]

refa

unregistriert

7

Mittwoch, 13. April 2005, 11:24

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

Hi petra,
in der off. Broschüre zu harz IV steht:
–die Übernahme von besonderen einmaligen Bedarfen
(etwa die Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung
oder Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten).
wid übernommen.
Interressant waere in diesem zusammenhang zu wissen, inwieweit Erstausstattung bei einem rasant wachsenden kind ausgelegt wird.

Weiterhin findet man auf der off. Seite der A-Agentur folgendes:
Frage 3 1 ..............? ?
Ja, es gibt Sachleistungen (z. B. Gutscheine für Möbel und Kleidungsstücke), die Sie im Bedarfsfall auf Darlehensbasis erhalten. Lebensmittelgut-
scheine werden grds. nicht ausgestellt; Ausnahmen können im Einzelfall insbesondere für jugendliche Leistungsempfänger gelten.

Quelle: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/73fragen_sgb2.pdf

Es kann also sein, dass sie dir moebel bezahlen, aber dann deinen alg II bezug kuerzen, weil dies nur ein krdeit ist.
Frag doch einfach selbst beim A-Amt nach.

gruss refa[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

8

Mittwoch, 13. April 2005, 11:43

RE: Beihilfe? Trotz Harz IV ??

Hallo Petra,

ich zitiere mal (aus: Brühl/Hoffmann: Sozialgesetzbuch Zweites Buch -Grundsicherung für Arbeitssuchende, S. 122): Erstausstattungen für die Wohhnung kommen nach der Gesetzesbegründung zu § 32 SGB XII z.B. nach einem Wohnungsbrand oder bei der Erstanmietung nach einer Haft in Betracht. Gleiches hat zu gelten bei der Erstanmietung einer Wohnung im Fall einer Trennung oder Scheidung oder aufgrund eienes Auszugs einer Schwangerenen aus dem Haushalt der Eltern oder im Falles eines neugegründeten Haushalts wegen Heirat, der Erstanmietung einer Wohnung wegen der Aufnahme einer Arbeitsstelle an einem anderen Ort ...
Dies trifft zwar alles nicht Deine Situation, aber es sind ja nur Beispiele. Das zeigt ja, dass es in begründeten Fällen durchaus einmalige Zuschüsse geben kann, ich würde es auf jeden Fall in Deiner Situation versuchen.

Weiter heisst es: "Zu dem Erstbeschaffungsbedarf zählen alle Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sind...War ein Haushaltsgerät bislang in einer (ansonsten eingerichteten) Wohnung nicht vorhanden (wie z.B. eine Waschmaschine), so ist die erstmalige Anschaffung ebenfalls zur Erstausstattung zu rechnen."
Viel Erfolg!

Gruß tinka[addsig]