Meine Tochter wird 18
Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage:
Meine Tochter wird 18 Jahre und besucht die 10. Klasse des Gymnasiums.
Gestern erhielt ich über eine HartzIV-Hotleine die Auskunft, daß sie dann aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt und sie deshalb rechtzeitig einen Antrag auf Bafög stellen muß.
Nun habe ich gelesen, dass Bafög nur gewährt wird, wenn der Antragsteller nicht im Haushalt des Elternteils wohnt. Das trifft aber nicht zu. Außerdem wurde ich informiert, dass ich dann für volle Miete aufkommen muß und diese meinen halben Anteil übersteigt. Das kann ich natürlich nicht! Meine Tochter erhält Kindergeld und Unterhalt. Wenn sie aus dieser Bedarfsgemeinschaft auf Grund des Alters herausfällt, wird das Kindergeld auch nicht mehr bei ihr als Einkommen angerechnet, sondern bei mir. Wieso? Darf ich diese 154¤ dann "verprassen" oder ist es als Geld zur Lebenssicherung für das Kind vorgesehen? Fein für mich, leb ich dann auf Kosten meines Kindes - denn bei 331 ¤ von HartzIV abzüglich 154 ¤ Kindergeld meiner Tochter kann ich keinesfalls existieren!
Bleibt allerdings die Frage, wovon meine Tochter dann leben soll.
Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir weiterhelfen könntet und raten, was ich demnächst zu tun und zu lassen habe und worauf ich dabei achten muß.
Danke im Voraus.[addsig]