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jea
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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

lila_80

Anfänger

Beiträge: 4

Danksagungen: 9

Wohnort: Raum Miltenberg

1

Freitag, 20. August 2010, 15:23

UVG abgelehnt, trotzdem Wohngeld für meine Tochter?

Ich krieg ALG I (bis April 2010). Desweiteren wurde mir ALG II Zuschuss gewährt. Den UVG (Unterhaltsvorschuss) Antrag hab ich beim Jugendamt gestellt, allerdings wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, meine Kleine sei ja 2 Abende (ab 17.30 Uhr und über Nacht bis 7.30 Uhr morgens) bei ihrem Papa und ich wäre somit nicht Alleinerziehend bzw. der Lebensmittelpunkt könne nicht klar ausgemacht werden.

Kann ich trotzdem für meine Tochter Wohngeld beantragen? Auch wenn der UVG abgelehnt wurde?
Wird mir der Anteil von meiner Tochter beim ALG II gekürzt (da hab ich schon auf den AB gequatscht, allerdings sind die irgendwie sehr selten da...deswegen hier die Frage...) weil Sie "angeblich" ja nicht 100 % bei mir ist, ich also nicht als Alleinerziehend gelte?

Was gibt es sonst noch an Anträgen, die ich stellen kann. Denn meinen/unseren Lebensunterhalt kann ich definitiv nicht bestreiten mit 900 Euro :( wovon die Miete alleine schon bei 380 Euro inkl. Heizung ist.

Hat da jemand Ahnung von?

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Beiträge: 971

Danksagungen: 280

2

Freitag, 20. August 2010, 16:07

Hallo lila 80,

also ich kenne es hier nur so, dass es neben ALG II grundsätzlich kein Wohngeld gibt, weil dies im ALG II enthalten ist.

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

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lila_80

Anfänger

Beiträge: 4

Danksagungen: 9

Wohnort: Raum Miltenberg

3

Freitag, 20. August 2010, 18:14

ja das kenne ich für MICH so... allerdings ist es laut ARGE (sozi-amt) wohl mit kinderwohngeld anders.d eswegen kann ich es auch nur für die kleine beantragen udn für mich nicht.
aber da ich leider am freitag nachmittag niemanden mehr erreicht habe, steh ich nun da mit meinem bescheid und weiss nicht weiter.
naja... ich hoffe ich erfahr am montag etwas....

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

4

Samstag, 21. August 2010, 23:24

merkwürdige Entscheidung ... erstmal würd ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen ... solange der Vater nicht zahlen kann, das Kind bei Dir lebt und nicht hälftig vom anderen Elternteil betreut wird, besteht Anspruch auf UVG ...

... ich versuchs mal zu verstehen ... ihr seid getrennt, Kind lebt bei Dir ... Vater betreut es an 2 Tagen die Woche ... also Lebensmittelpunkt eindeutig bei Dir ... alleinerziehend bist Du, solange keine andere volljährige Person bei Dir lebt ... also auch Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehung beim ALG 2 ... Wohngeld erhält das Kind, wenn es seinen eigenen Bedarf decken kann, kann es nicht in eurem Fall, da es nur Kindergeld erhält ... also Anspruch auf ALG 2 ... und ob Wohngeld oder ALG 2, auch das Kinderwohngeld wird auf die Haushaltsgemeinschaft angerechnet, einzig 30 Euro mehr Freibweträge verbeleiben ... Du schreibst aber, Du erhälst ALG1 bis April 2010 ... der ist rum, oder 8) ...

... euer Bedarf beläuft sich auf ... 215,- Euro fürs Kind, 359,- Euro für Dich, 129,- Euro Mehrbedarf Alleinerziehung, Freibeträge für Versicherungen, wenn Du ALG1 erhälst und ortsübliche Miete ... abzgl. Kindergeld, ALG 1 ??? und eventuell UVG ... also rund 1120 Euro ...

vg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Ariane34

Anfänger

Beiträge: 27

Danksagungen: 44

Wohnort: Oberbayern

Beruf: Sozialer Bereich

5

Sonntag, 22. August 2010, 12:27

hallo

Hallo,



also soweit ich das jetzt auch verstanden habe, dann bekommst du ja gar kein Alg 1 mehr oder? Weil ja nur bis April 2010?

Das mit dem Lebensmittelpunkt kann ich nicht nachvollziehen. Lege auf jeden Fall Widerspruch ein! Das musst du recht schnell machen, weil es da Fristen gibt (ich glaube, 4 Wochen - bin mir aber nicht sicher). Das kannst du aber erstmal auch nur schriftlich machen, indem du schreibst, dass du gegen das Urteil Widerspruch einlegst.

Du bekommst ja jetzt Hart 4. Was wird denn da alles mit eingerechnet. Denn normalerweise müsstest du ja - wie schon von anderen beschrieben - mehr Geld zur Verfügung haben. Wie berechnen die das denn?

Wohngeld kannst du nur beantragen, wenn du kein Hart 4 bekommst. Denn das ist normalerweise ja schon mit drin. Ebenso eigentlich auch Unterhaltsvorschuß und Kindergeld. Das steckt in den 215,- Euro für dein Kind. Du bekommst sonst noch einen Mehrbedarf für Alleinerziehende (129,-Euro) und den normalen Regelsatz (359, -Euro). Die Miete wird ja normalerweise auch übernommen, bis zu nem gewissen Mietspiegel.

Was du sonst beantragen könntest, wäre evtl. Kinderzuschlag (max. 140 Euro) oder Landeserziehungsgeld (aber nicht in allen Bundesländern) (für bestimmte Monate und max. 150 Euro im Monat).

Mehr fällt mir jetzt nicht ein. Sprich doch nochmal mit der Arge und lass dir das genau ausrechnen. Auch mit Alg 1 (es wird auf Hart 4 angerechnet) müsstest du auf 1100 (ungefähr) kommen!



Lg

Ariane

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Lijana

Fortgeschrittener

Beiträge: 120

Danksagungen: 135

6

Sonntag, 22. August 2010, 14:15

hallo,
das stimmt so nicht wirklich, daß man neben hartz4 kein wohngeld mehr bekommt. Der Hartz4-Mensch hat sich meine Sache grob durchgerechnet(habe gerade erst angefangen damit) und hat mich zur Wohngeld-Mensch geschickt ob der Bedarf für die Kleine schon mal mit Wohngeld abgedeckt werden würde, weil sie irgendwie mit Kindergeld+Unterhaltsvorschuß damit besser fährt, habe da nicht wirklich Ahnung. Der Rest wird dann normal mit Hartz4 abgerechnet.
LG
Lijana

P.S. sie hat sich oben verschrieben, denke ich, bestimmt sollte 2011 heißen ;)

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