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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

JungeMama23

Schüler

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1

Mittwoch, 25. August 2010, 20:59

Steht mir Sozialhilfe zu wenn ALGII entfällt?

Ich habe folgenes Problem:

Ab Sep. 2010 bekomme ich kein ALGII mehr für mich und meine Tochter (jetzt fast 2Wochen alt) weil ich den Vater des Kindes nicht benenne (Meine Geschichte steht ja hier schon iwo im Forum)
Ich habe meine Tochter jetzt mit Vater unbekannt angegeben bekomme jedoch durch meine Verweigerung kein Unterhalt/Vorschuss. So wurde mir ab Sep. ALGII automatisch gestrichen weil der Unterhalt vor dem ALGII steht was ich auch verstehe. Jetzt wurde mir gesagt, mir würde trotzdem Sozialhilfe zustehen (wenigstens solange bis ich endlich an der Uni angenommen werde) stimmt das? Wenn ja wo beantrage ich das? Ist es unabhängig berücksichtigt gegenüber dem Unterhalt?

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2

Mittwoch, 25. August 2010, 21:10

Hallo,

aus der Geschichte heraus gab es früher mal ALG I (Arbeitslosgeld), ALG II (Arbeitslosenhilfe) und Sozialhilfe. Letztere beiden Positionen wurden zusammengefasst zu ALG II oder Hartz IV. Wenn also jemand behauptet, Du hättest Anspruch auf Sozialhilfe, dann wäre das Hartz IV ... soweit mein Kenntnisstand ...

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

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JungeMama23

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3

Mittwoch, 25. August 2010, 21:15

Das bedeutet also wenn mir ALGII gestrichen wird steht mir auch nix mehr zu?

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mama_wonni

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4

Mittwoch, 25. August 2010, 22:35

Ja das heißt es..aber ich wüßte nicht, warum Dir jemand das ALG 2 streichen sollte...Sozialhilfe gibt es nicht mehr..das ALG 2 ersetzt die Sozialhilfe in dem Sinne...Wenn Du nicht mehr erwerbsfähig/willig wie auch immer bist, bekommst Du entweder ALG 1-sprich Arbeitslosengeld und danach ALG 2 -die Nachfolge der Sozialhilfe.....


LG Wonni :deutsch :deutsch
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-Albert Einstein

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JungeMama23

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5

Mittwoch, 25. August 2010, 22:41

Die streichen mir das weil ich bei der Mitwirkung der Vaterschaftsanerkennung nicht mithelfe.
Dementsprechend bekomme ich kein Unterhalt/Vorschuss und dementsprechend auch kein ALGII mehr.

Wenn ich zb 1-2 Jahre Elternzeit nehme, falle ich dann unter die, die nicht erwerbsfähig sind?
Also würde mir ALG I zustehen? Weil von iwas müssen wir ja leben bis ich einen Studienplatz habe?

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mama_wonni

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6

Mittwoch, 25. August 2010, 23:06

Oh...ich habe mich noch mal belesen....Sorry..Ganz so stimmt das anscheinend nicht was ich vorher geschrieben habe...
Für alle die nicht arbeiten können und nicht genug Geld für den Lebensunterhalt aufbringen können (z.B. Kranke, Rentner...) soll es die noch geben...Bin ein bsichen irritiert jetzt, muss ich zugeben..

LG Wonni
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JungeMama23

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7

Mittwoch, 25. August 2010, 23:14

Wieso irritiert??

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mama_wonni

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8

Mittwoch, 25. August 2010, 23:45

Weil ich dachte, es gibt die Sozialhilfe nicht mehr...
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bantam

Profi

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9

Donnerstag, 26. August 2010, 06:29

Hallo,

es gibt noch die Sozialhilfe.
Allerdings nur für Menschen, die keine 3 Std. mehr arbeiten können,
Rentner die zu wenig Rente beziehen usw.

Wenn du eine Alg 2 Sperre erhälst, gibt es keine offiziellen finanziellen
Hilfen mehr. Die Sozialhilfe greift bei dir nicht. Aber versuchen kannst du es trotzdem.
Frage bei der Arge nach wegen Lebensmittelgutscheinen, die werden je nach Bundesland in solch Fällen ausgegeben.
Du kannst versuchen über Caritas, Pro Familia usw. einen einmaligen
Betrag zu bekommen und versuche über - die Tafel - Lebensmittel und übers - Rote Kreuz - an Kleidung zu kommen.

Allerdings würde ich erstmal einen Widerspruch einlegen gegen die Sperre
und im Notfall beim Sozialgericht klagen.
Soweit ich weiß kann dir der Unterhaltssatz abgezogen werden aber nicht das komplette ALG 2
gesperrt werden.
Wenn du unter 25 J. alt bist gelten allerdings verschärfte Sanktionen aber durch das Kind
darf dir nicht alles gesperrt werden.

Gruß bantam

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pimboli

Administrator

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

10

Donnerstag, 26. August 2010, 07:27

... es gibt keine Sozialhilfe mehr, sondern Sozialgeld ...

...dieses wird gezahlt nach § 28 SGB II und ist eine Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die
... nicht erwerbsfähig sind (also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben) und
... mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grunde nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben

... also ... Kinder bis zum 15. Geburtstag, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben ... dauerhaft erwerbsunfähige Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft bis zum 18. Geburtstag (z.b. Schüler) ... volljährige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4.Kapitel des SGB XII haben (Lebensgefährten) ... oder auch Rentner, die diese *Grundsicherung* benötigen ...

... Sozialgeld ist also im Prinzip nix anderes als ALG2, nur der Personenkreis ist anders definiert ...

... Du wirst für dich weiterhin ALG 2 erhalten und für das Kind die Differenz von, ich glaube 133 UVG, auf Sozialgeld 211 Euro ... also 78 Euro ... alle anderen Leistungen dürfen Dir nicht gekürzt werden ... momentan müsstest Du ja Elterngeld zusätzlich erhalten, also tut der Ausfall des UVG die nächsten 14 Monate nicht so weh ;) ... sobald Du Bafög beziehst, hast Du die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen ... dieser beträgt 140 Euro ...

... wenn ich mich recht erinnere, dann wolltest Du den Vater nicht angeben, da Du Angst hast ... bei triftigen Gründen halten sich Jugendämter und auch Argen an die Auskunftssperre ... so dass der Vater nicht erfährt, wo Du lebst ... und Du kannst die Sperre umgehen ...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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