... es gibt keine Sozialhilfe mehr, sondern Sozialgeld ...
...dieses wird gezahlt nach § 28 SGB II und ist eine Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die
... nicht erwerbsfähig sind (also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben) und
... mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grunde nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben
... also ...
Kinder bis zum 15. Geburtstag, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben ... dauerhaft erwerbsunfähige Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft bis zum 18. Geburtstag (z.b. Schüler) ... volljährige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4.Kapitel des SGB XII haben (Lebensgefährten) ... oder auch Rentner, die diese *Grundsicherung* benötigen ...
... Sozialgeld ist also im Prinzip nix anderes als ALG2, nur der Personenkreis ist anders definiert ...
... Du wirst für dich weiterhin ALG 2 erhalten und für das Kind die Differenz von, ich glaube 133 UVG, auf Sozialgeld 211 Euro ... also 78 Euro ... alle anderen Leistungen dürfen Dir nicht gekürzt werden ... momentan müsstest Du ja Elterngeld zusätzlich erhalten, also tut der Ausfall des UVG die nächsten 14 Monate nicht so weh

... sobald Du Bafög beziehst, hast Du die Möglichkeit Kinderzuschlag zu beantragen ... dieser beträgt 140 Euro ...
... wenn ich mich recht erinnere, dann wolltest Du den Vater nicht angeben, da Du Angst hast ... bei triftigen Gründen halten sich Jugendämter und auch Argen an die Auskunftssperre ... so dass der Vater nicht erfährt, wo Du lebst ... und Du kannst die Sperre umgehen ...
lg
Waltraud
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