Hi Magic,
waltraud hat ja einiges schon geschrieben.
ich wollte nur noch auf 2 punkte eingehen: vorab, dass allein deine fragestellung recht frech wirkt, auf "eigene kosten" erst der urlaub. der sei dir ja gegönnt.
dann aber wärst du auf "deren" SGB II - geld angwiesen, dabei den vater nicht angeben

wollen. beides kostet aber! ja, was glaubst du, woher das geld stammt?
zur klarstellung - in beiden fällen gilt: "deren" geld ist das geld von uns steuerzahlerinnen und steuerzahlern, d.h. wir alle, die arbeiten, kommen für die diejenigen auf, die es aus eigener kraft nicht können. und das ist prinzipiell gut so!
es gibt aber grenzen!
dein posting ärgert mich deshalb, weil du von vornherein versuchst, letzlich mit tricks und verschweigen dir leistungen anzueignen. die wirklich bedürftigen leiden ohnehin unter diesem generalverdacht. das finde ich schlimm. komm jetzt bitte nicht mit der nummer, noch wärst du nicht im bezug

- oder hättest u.U. selbst bereits eingezahlt.
wenn du es dir finanziell leisten kannst, mach was du willst, wenn nicht - dann eben nicht auf kosten der allgemeinheit!
Rick
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