Samstag, 26. Mai 2012, 05:17 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat fĂĽr Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Monika1972 (Heute, 01:13)

Gast79 (Gestern, 21:45)

Anna* (Gestern, 18:43)

Schmiddi (Gestern, 18:15)

Ann12 (24. Mai 2012, 14:49)

Zur Zeit sind keine Benutzer aktiv.

Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Magie2010

Anfänger

Beiträge: 9

Danksagungen: 16

Wohnort: Karlsruhe

1

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 15:38

Steht mir Urlaub zu als Hartz4 Empfaenger? Falls ich nicht genehmigt bekomme, kann ich mich 2 Wochen abmelden

auf eigene Kosten oder machen die dann total Stress?

Bin schwanger und moechte zur Geburt ins Ausland (muss ich denen so ja nicht unbedingt sagten, aber das ist es eben). Habe Hartz4 beantragt, ist noch nicht durch, da ich noch nicht weiss was ich mit dem Vater angeben machen soll.

Ich habe einen Flug, der schon bezahlt ist und alles im Dezember, dort komme ich auch unter konstenlos, so dass fuer mich keine Kosten entstehen. Nur darf ich ja nicht einfach gehen wenn ich Hartz4 bekomme und verschweigen geht nicht, da sie es ja auf der geburtsurkunde sehen koennen und ansonsten bin ich leider schon sehr momentan auf deren Geld angewiesen.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 21:50

Hallo Magic ...

... Urlaub musst Du beantragen, wie bei ner Firma auch ... 3 Wochen stehen Dir zu ... da Du 8 Wochen vor der Geburt bist, befindest Du Dich im Mutterschutz ... Du möchtest ins Ausland und weiterhin ALG2 beziehen, also ist Abmeldung notwendig, obs trotzdem als Urlaub angesehen wird, musst Du dort erfragen ... ferner euer Kind dort bekommen ... das würde ich auf jeden Fall vorher mit der KK abklären, vonwegen Kostenübernahme ... zur Thematik Vater angeben ... erstmal ists das Recht Eures Kindes seine Wurzeln zu kennen ... dann möchtest Du staatliche Gelder ... bist also auf jede erdenkliche Mithilfe zur Verhinderung Deiner Bedürftigkeit verpflichtet ... Du wirst weder Unterhaltsvorschuss noch Sozialgeld fürs Kind erhalten, wenn Du Mithilfe verweigerst ...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Beiträge: 971

Danksagungen: 280

3

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:43

Hallo,

hochschwanger und Fliegen?
Bitte bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob Hochschwangere ĂĽberhaupt mitgenommen werden ...

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: AusfĂĽllend ;-)

4

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 22:49

Hi Magic,

waltraud hat ja einiges schon geschrieben.

ich wollte nur noch auf 2 punkte eingehen: vorab, dass allein deine fragestellung recht frech wirkt, auf "eigene kosten" erst der urlaub. der sei dir ja gegönnt.

dann aber wärst du auf "deren" SGB II - geld angwiesen, dabei den vater nicht angeben :S wollen. beides kostet aber! ja, was glaubst du, woher das geld stammt?

zur klarstellung - in beiden fällen gilt: "deren" geld ist das geld von uns steuerzahlerinnen und steuerzahlern, d.h. wir alle, die arbeiten, kommen für die diejenigen auf, die es aus eigener kraft nicht können. und das ist prinzipiell gut so!

es gibt aber grenzen!

dein posting ärgert mich deshalb, weil du von vornherein versuchst, letzlich mit tricks und verschweigen dir leistungen anzueignen. die wirklich bedürftigen leiden ohnehin unter diesem generalverdacht. das finde ich schlimm. komm jetzt bitte nicht mit der nummer, noch wärst du nicht im bezug ;( - oder hättest u.U. selbst bereits eingezahlt.

wenn du es dir finanziell leisten kannst, mach was du willst, wenn nicht - dann eben nicht auf kosten der allgemeinheit!

Rick

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Gabriela

Anfänger

Beiträge: 16

Danksagungen: 44

5

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 09:43

Hallo Magie,



Dir steht Mutterschaftsurlaub zu, das heiĂźt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin hast Du keine Verpflichtung zu arbeiten. Das soll Dir die Geburt und die Zeit danach erleichtern und auch dem Baby und Eurer beider Gesundheit zu Gute kommen.

Jede Mutter darf sich den Platz wählen, wo sie das Kind entbindet. Vielleicht hast Du dort Hilfe, die Du hier nicht hättest, Unterstützung, Freunde, körperliche und seelische Geborgenheit :-)

Um ganz sicher zu gehen, wie Du Dich rechtlich absichern kannst gegen die Willkür der Ämter, entweder ein Beratungsgespräch bei einem Fachrechtsanwalt auf Beratungsschein oder bei caritativen Familienstellen, pro Familia, Caritas u.ä., die haben bestimmt auch ihre Möglichkeiten, denn ich kann mir vorstellen, dass Deine Situation nicht so einzigartig ist in Zeiten von Multikuli :-)

Ich wĂĽnsche Dir alles Liebe, vor allen Dingen viel Erfolg

und eine wahrhaft wunderbare Geburt, drĂĽck Dir unbekannterweise einmal die Daumen ;-)

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.