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ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 2. Mai 2005, 14:33

Wohnung, Hartz IV und co

Wie soll ich anfangen, habe bald keinen Überblick mehr.

Also ich bin Arbeitslos und wohne mit meiner Freundin (also uneheliche Lebenspartnerin) seit 2 Jahren in einer 64qm Wohnung mit 375 ¤ Warmmiete ohne Strom. Laut Tabelle wäre die qm zu hoch aber Miete passt.

Ich erhalte noch bis Oktober ALG 1, aber was ist wenn es nun zum ALG 2 geht??

Meine Partnerin verdiehnt etwa 1300 ¤ ich erhalte noch 930 ¤ ALG 1
Sie hat noch ein Nebengewerbe angemeldet aber kaum einkünfte.
Sie hat ein PKW womit Sie natürlich zur Arbeit fährt.

Wir haben noch Kreditverpfichtungen bzw ich habe sie, was passiert nun wenn ich ALG 2 bekomme ???

Wird das Geld meiner Freundin angerechnet und vor allem können wir wegen 4qm gezwungen werden die Wohnung zu wechseln?? Obwohl die Miete nierdriger ist als eine kleinere Wohnung in unserer City ? Habe mal vergleiche in Wohnungsanzeigen gemacht - alles Kleinere aber teurere Wohnungen!

Der Kredit (340 ¤ Monatlich, läuft auf mich solange ich zahlen kann wenn ich nicht Zahlungsfähig bin geht es an das Geld meiner Freundin da wir diesen gemeinsam aufgenommen habe.

Was kommt nun auf mich / uns zu ????
Hoffe nach wie vor noch einen Job zu finden
Habe auch schon an Ich AG gedacht aber habe so meine bedenken!

Wäre schön wenn jemand ähnliches durchlebt hat und mir eine Antwort geben kann wie es weiter gegangen ist.

Grüße
ALibeko

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Montag, 2. Mai 2005, 15:35

RE: Wohnung, Hartz IV und co

Hallo Alibeko,

lies dich mal da durch: www.arbeitslosen-hilfe-portal.de.

Also wenn die Wohnung nur 4 qm zu groß ist aber einen angemessenen Preis hat, werdet ihr wohl kaum zum umziehen gezwungen, da diese Kosten das das Amt zahlen müßte.

Aktuell gibt es Hinweise dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht so leicht angenommen werden kann, dazu müßtet ihr jetzt gemeinsames Konto haben und ersichtlich sein dass die Lebensgemeinschaft auf Dauer ausgelegt ist, von einer habe ich gehört dass ihr gesagt wurde das ist erst so wenn sie 3 Jahre zusammenleben.

Wenn ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft seid, müßte deine Freundin voll für dich einstehen und ihr Einkommen würde angerechnet.

Mit einer Ich-AG mußt du vorsichtig sein, zum einen mußt du dich selber versichern (auch Kranken) zum andern gibts da nicht mehr so einfach zuschüsse, da muss schon nachgewiesen werden dass eine Aussicht auf Erfolg besteht.

Ich wünsch euch viel Glück!

Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 2. Mai 2005, 23:58

RE: Wohnung, Hartz IV und co

Also heißt das A.... Karte wenn wir 2 Jahre zusammen leben und ein gemeinsames Konto haben ???

Danke für den Link werde gleich mal nachsehen
Gruß
Alibeko

Gast

unregistriert

4

Montag, 4. Juli 2005, 23:36

RE: Wohnung, Hartz IV und co

Hallo Saskia,
habe mich zur Selbstständigkeit mit ÜG entschlossen!

Andere Möglichkeiten sehe ich zzt. nicht, wenn es in die Hose geht - naja schlimmer als die Gewissheit das ich eh kein ALGII bekomme kanns auch nicht werden.

aber mal ne andere Frage vielleicht weis ja jemand ne Antwort:

Wenn ich jetzt noch einen Kredit von der Versicherung bezahlt bekomme wegen Arbeitslosigkeit, wie ist das mit der Sache Selbstständigkeit + Überbrückungsgeld ? Werde ja gefördert für 6 Monate und so gesehen bekomme ich ja weiterhin vom AA geld. Zahlt diese Zeit auch die Versicherung ? Oder muss ich ab jetzt den Kredit wieder selbst zahlen ?
Grüße
Alibeko