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von mona84

JuliasMum

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1

Freitag, 31. Dezember 2010, 13:18

div. Fragen um ARG II, Weiterbewilligung, ... neue Fragen S.2 .. Ebayverkäufe, Zinseinnahmen aus 2009

Huhu zusammen,

ich bin noch ganz neu hier und grübele seit einer Zeit und gerade akut über div. Sachen im Zusammenhang mit dem ARG II rum, vielleicht kann ich hierüber ja ein paar Antworten bekommen.

Ich hab nach der Trennung von meinem Mann ca 1 Jahr lang Wohngeld bekommen, zusätzlich zu meinem 400 € Job und dem Unterhalt für mich und das Kind.

Bei Scheidungsantragsstellung bekam ich dann nur noch Unterhalt für meine Tochter, das Wohngeld wurde entsprechend erhöht.

Zum Rechtsgültigkeitstermin der Scheidung wurde mir dann vom Wohngeldamt geraten, ALG II zu beantragen, was ich dann auch gemacht habe, weil ich sonst nicht mehr krankenversichert gewesen wäre.

Zum dem Zeitpunkt hatte ich schon das Angebot, meinen Arbeitsbereich auszuweiten und weitere Stunden zu arbeiten, also eine sozialversicherungspflichtige, feste Arbeitsstelle. Das lief dann alles weiter, Wohngeld gestrichen, dann wieder nur für die Tochter gezahlt, dann wieder gestrichen, wegen Halbtagsverdienst etc.

Für den Fallbearbeiter von der Arge war das kein Problem, er meinte, dass wird dann einfach aufgerechnet und ich kann dann mit ARG II ausstocken.

Dann kam der Termin mit der Jobvermittlerin. Sie meinte aber, das auch das Halbtagsangebot von meinem AG mich nicht viel weiterbringt, ich soll mir eine Ganztagsstelle suchen und solange ich noch einen Cent Unterstützung bekomme, muss ich auch weiter Bewerbungen schreiben.

Meine Tochter ist gerade in einer schwierigen Phase, ich hab mir mittlerweile Bestätigungen von der Klinik und von der Pädagogin geben lassen, bei der sie eine Gesprächstherapie hat und die Schule bestätigt mir auch gerne, dass nur die Möglichkeit besteht, an 2-3 Tagen die Woche Nachmittags Betreuung anzubieten und nicht jeden Tag, wovon die Sachbearbeiterin ausgeht.

Nun meine 1. Frage: mein Bescheid läuft zum 31.1.2011 aus, zum Ende des Monat lauft auch die Eingliederungsvereinbarung aus. Muss ich mich nun selbstständig dort melden, oder schreiben die einen an und schicken die Weiterbewilligung zu? (Bei einem Bekannten war das im Sommer so)

Dazu dann noch eine 2. Frage: Ich sollte lt. Eingliedervertr. mit dem Jobcenter insgesamt 24 Bewerbungen schreiben, die ich auf einem Formular für Kostenübernahme eintragen und mich um eine sozialversicherungspflichte Stelle bemühen. Nach Aufnahme der sozialversichtigen Stelle beim meinem AG habe ich dort bescheid gegeben, danach aber auch keine Änderung oder Kündigung der EGV bekommen, also ist die noch gültig und ich hätte mich trotz fester Stelle auch weiterhin genau in dem Umfang weiter bewerben müssen?
Das habe ich auch gemacht (na ja, ... ganz auf 24 bin ich noch nicht gekommen, aber ich hab ja auch noch im Januar bisschen Zeit) aber von diesen Bewerbungen sind die meisten online gewesen und dafür kann ich (und will ich auch nicht) ja wohl schlecht die normalen Schreib-Postversand-Kosten einfordern.
Also .. wenn ich jetzt nur das Formular mit den auf Postwege versendeten Bewerbungen wegschicke, sind´s viel zu wenige.
Also lege ich eine Auflistung dazu, welche Online weggingen?

Dann noch ne 3. Frage: wie läuft das ab, wenn man die Kostenübernahme für die Zahnkorrektur des Kindes beantragt? Da wird doch der "Kautionsbetrag" den die Krankenkasse einbehält bis zum Abschluss der Behandlung von der ARGE übernommen?

Lieben Dank in vorraus, für eure Antworten.

Ich glaub, *rotwerd ... für das Thema Zahnspange mache ich gleich noch ein Thema auf

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »JuliasMum« (28. Januar 2011, 15:48)


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bantam

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2

Freitag, 31. Dezember 2010, 16:30

Auch hier Hallo ;)

Zu Frage 1 :
Normalerweise wird dir ein Fortsetzungsantrag zugeschickt. Verlasse dich aber nicht drauf, sondern lade ihn aus dem Internet runter oder hole dir einen bei der Arge ab, fülle ihn aus und gebe ihn bis spät. Mitte Januar bei der Arge ab.

Zu Frage 2 :
Ja, du bist noch an dem Eingliederungsvertrag gebunden, gib die Firmen mit den Onlinebewerbungen extra an, oder drucke dir immer das Anschreiben der Firmen aus ( manche Argen verlangen das ) und lege sie anbei.
Es ist wirklich so, solange du nur 1 Cent Alg 2 erhälst, musst du dich an eure Vereinbarung halten.

Zu Frage 3 :
Die Arge übernimmt keine Kosten für Zahnspangen. Du kannst aber versuchen bei der Arge ein Darlehen zu beantragen, es liegt dann am Sachbearbeiter, ob er es bewilligt oder nicht.

Euch nun einen guten Rutsch, trotz all der Sorgen :)

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JuliasMum

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3

Sonntag, 2. Januar 2011, 21:57

Hallo Bantam,

wowwwh, was für eine tolle, umfassende und helfende Antwort.

Ich war vorher in einem Forum speziell für Hartz 4 Empfänger, da hab ich nie solche guten Antworten bekommen, nur immer Teilantworten.

Von Online -Anträgen wußte ich noch nichts, das könnte was sein.
Ich werde die nächsten Tage da hin fahren, nachfragen wegen dem "Zahnspangen-Darlehn" (vielleicht geht ja auch ein Darlehn für meine Rücken-Reha) und dann ein Formular mitnehmen, wenn nicht, kann ich es ja aus dem I-net holen.

Die Anschreiben hab ich bisher immer ausgedruckt.

Wünsch dir noch ein gutes Jahr 2011 :)

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bantam

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4

Sonntag, 2. Januar 2011, 23:33

Nun mal nicht so stürmisch :D

Wieso willst du einen Darlehens Antrag wegen der Zahnspange an die Arge stellen ?
Wie schon getippt, kannst du Ratenzahlungen mit dem Kieferdingsda vereinbaren.
Du wärst nicht die Erste !! Und diese Art ist eigentlich Gang und Gebe.

Also, Onlineanträge bekommst du hier :

http://www.arbeitsagentur.de/nn_549726/z…be-Info-BB.html

klick dich da durch bis zum Gesuchten, ansonsten immer schriftliche Anträge an deinem Sachbearbeiter verfassen und auf deren Ablehnung warten ;(

Wieso brauchst du ein Darlehen für deine Rücken Reha ?
Wegen der Kosten ? Oder wieso ?
Rehakosten ( meist tägl. um die 10 € ) kannst du schon am Anfang des Jahres über deine Krankenkasse decken.
Bei chronisch Kranken sind es über 40 € oder Anderen bei 80 € jährlicher Beitrag, kannst den Betrag schon JETZT an die KK zahlen und bekommst eine Zuzahlungsfrei Karte, wobei dir weitere Kosten in 2011 erspart werden für viertel jährliche Hausarztquartalskosten und auch für tägliche Reha oder Kurkosten ;)
Ruf mal deine KK an und frag nach der ZUZAHLUNGSFREI Karte und deren Konditionen.
Wäre natürlich gut, wenn du von deinem Hausarzt oder Orthopäden eine Bescheinigung bekommst für die KK, das du chronisch krank bist.
Sowas gilt automatisch, wenn du dich noch in psychartischer Behandlung befindest.
Ansonsten frag hier einfach weiter nach ...

LG
bantam

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Benutzer die sich bedankten:

JuliasMum (03.01.2011), mama_wonni (03.01.2011)

JuliasMum

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5

Montag, 3. Januar 2011, 18:06

oh ... mal gucken, ob das so mit dem zitieren klappt ....

Zitat

Nun mal nicht so stürmisch :D



Wieso willst du einen Darlehens Antrag wegen der Zahnspange an die Arge stellen ?

Wie schon getippt, kannst du Ratenzahlungen mit dem Kieferdingsda vereinbaren.

Du wärst nicht die Erste !! Und diese Art ist eigentlich Gang und Gebe.
Ja ... weil mir im Moment nicht genug Geld jeden Monat bleibt und ich immer noch nicht weiß, wielange es so bleibt. Die Raten müßte Julia´s Papa dann übernehmen, würde er aber evtl. machen, wenn sie dann eine feste Spange bekommt und keine lose und wenn er einen Kostenplan vorliegen hat.

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JuliasMum

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6

Montag, 3. Januar 2011, 18:30

Zitat

Wieso brauchst du ein Darlehen für deine Rücken Reha ?

Wegen der Kosten ? Oder wieso ?


Es handelt sich um eine Reha vor Ort in einem Reha-Zentrum, mit integrierter Versorgung.
Ich hab im Oktober eine Überweisung von meinem Hausarzt zum Orthopäden bekommen ,weil ich die gleichen Probleme schon länger habe. Mobiliesieren wollte er mich dieses Mal nicht noch mal.

Die Orthopädin hat dann u.a. eine Spondylose gefunden und mir die Rücken-Reha vorgeschlagen, weil ich in einer BKK bin, die diese Reha bezuschusst.

Es wird gleich zu Beginn wird die Rezeptgebühr fällig, die Therapie, Behandlung ist 2 x die Woche mit Terminen von ca 2-3 Std. und dauert 2-3 Monate. Daher wird dann ja noch eine Rezeptgebühr für noch ein Quartal fällig.

Dann wird auch gleich bei der ersten Behandlungsstunde eine Kursgebühr von 70 € fällig.

Das wären dann beim ersten Termin etwa 100,-- €, die 70 € bekommt man aber nach erfolgreichem Kursende zurück.

Normal sind 100€ ja nicht soooo viel, aber im Moment ist das nicht machbar.
Rehakosten ( meist tägl. um die 10 € ) kannst du schon am Anfang des Jahres über deine Krankenkasse decken.

Zitat


Bei chronisch Kranken sind es über 40 € oder Anderen bei 80 € jährlicher
Beitrag, kannst den Betrag schon JETZT an die KK zahlen und bekommst
eine Zuzahlungsfrei Karte, wobei dir weitere Kosten in 2011 erspart
werden für viertel jährliche Hausarztquartalskosten und auch für
tägliche Reha oder Kurkosten ;)

Ruf mal deine KK an und frag nach der ZUZAHLUNGSFREI Karte und deren Konditionen.

Wäre natürlich gut, wenn du von deinem Hausarzt oder Orthopäden eine
Bescheinigung bekommst für die KK, das du chronisch krank bist.

Sowas gilt automatisch, wenn du dich noch in psychartischer Behandlung befindest.

Ansonsten frag hier einfach weiter nach ...
Für die Reha hab ich ein Rezept bekommen von der Orthopädin.

Ich hatte letzte Woche allgemien wegen Rezeptgebührbefreiung und speziell wegen dieser Reha-Kosten bei meiner KK angerufen und die würden diese Rezeptgebühr nicht übernehmen und Pfandgebühr (Kursgebühr) auch nicht, da sie die Kurse eh schon bezuschussen.

Ich bin ja auch nicht chronisch krank, also das mit dem Rücken fällt nicht darunter (denke ich mal .... oder ... grübel)

Bei der Befreiung müßte ich auch erst ca 40 € von der KK abbuchen lassen ... dann sind das bei Reha-Beginn in Januar schon die 40 € KK dann noch die Kursgebühr 70€ und noch die Rezeptgebühr, zusätzlich zu den anderen nicht-montl. Abbuchungen, die im Januar eh noch auf mich zukommen.

Ich bin noch am Überlegen, ob das sich dann für mich lohnt, wenn ich die 40€ zahle und dann für den Rest des Jahres befreit bin, oder ob das eh nur eine Summe um 40 € ist, die ich einsparen würde.

Ich hab auch noch Knick-Senkfüsse, wo ich auch immer mal Einlagen brauche, die Gebühr fiele dann unter die Befreiung. Außerdem wurde im Herbst noch eine Allergie bei mir festgestellt, allerdings gegen nicht übliches, weshalb ich erst mal nur ein spezielles Nasenspray bekommen habe, damit sich die Nase beruhigen kann. Nach Aufbrauchen des 2. Spray muss ich dann noch mal zum HNO, da weiß ich dann noch nicht, wie die Behandlung da weitergeht. Erst mal ist ja schon eine suuuuuper Verbesserung da, mit diesem Spray.

Wenn die Autoreparatur aber jetzt planmäßig läuft, wäre von meinen Rücklagen schon mal bisschen was übrig.

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JuliasMum

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7

Mittwoch, 5. Januar 2011, 18:52

achso ... hab noch vergessen zu schreiben, dass ich die Praxisgebühr eh nicht bezahle (meistens jedenfalls) weil ich mit meinen Arzt ein Hausarztvertrag habe, da brauche ich die Praxisgebühr nicht zu zahlen, dafür geh ich dann mit allem erst zu ihm (was ich eh schon immer mache) und er schreibt dann evtl. Überweisungen. Mit dem Zahnarzt hab ich auch einen Vertrag, da fällt die Praxisgebühr auch weg, dafür muss ich da regelmäßig hin und muss auch häufiger professionelle Zahnreinigungen machen, wo ich aber nur einen geringen Betrag zu zahle, es sei denn, es ist häufiger als 3 x im Jahr nötig.

Hab heute wegen Kostenvoranschlagtermin bei der Kieferorthopädin angerufen und die Helferin am Telefon hat mir das (unaufgefordert) noch mal erklärt, diesmal war´s verständlicher und ungefähre Zahlen hab ich auch schon bekommen und an Julia´s Papa weitergegeben.

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bantam

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8

Donnerstag, 6. Januar 2011, 22:38

Nur so zur Info.
Der Hausarztvertrag wurde von einigen Krankenkassen wieder aufgehoben,
wie auch von der Barmer-GEK.
Wir Mitglieder bekamen darüber keine Informationen, die Krankenkassen haben nur Schreiben an die Ärzte geschickt, die das den Patienten dann mitteilen dürfen.
Es werden dann nur noch die Zuzahlungsfreikarten berücksichtigt.

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JuliasMum

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9

Freitag, 7. Januar 2011, 17:36

... und ab wann gilt das, zum Jahreswechsel?

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mama_wonni

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Beruf: Altenpflegerin

10

Freitag, 7. Januar 2011, 18:09

Ist wohl auch Bundeslandabhängig..Ich bin AOK und hatte das Model in Bayern. Als ich nach NRW zog, gab es das nicht...Mal einfach selber bei der Krankenkasse nachfragen....

LG Wonni :ger :ger
"Es ist leichter einen Atomkern zu zertrümmern, als ein Vorurteil"

-Albert Einstein

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