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von mona84

Minifamily3185

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 15. Juni 2005, 10:26

Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo!
Ich hab einige Fragen, die mir weder das Amt für Grunderwerbssicherung, noch das Arbeitsamt, geschweige denn die Leute am Servicetelefon vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übereinstimmend und zufriedenstellend beantworten können. Jeder sagt was anderes, keiner gibt einem Rat. Vielleicht hat ja hier jemand einen guten Tip für uns.
Ich bin seit März geschieden, habe 2 Kinder (5 und 8), für die 2 bekomme ich das Minimum an Unterhalt (250Euro im Monat ZUSAMMEN) und das Kindergeld,ich beziehe bis jetzt ALGII.
Habe seit einiger Zeit einen neuen Partner. Bisher hatten wir eine Wochenendbeziehung wegen der Entfernung. Aber wir wollen gerne wissen, ob es nicht auch gut geht wenn wir zusammenziehen, weil bisher alles super klappt, auch die Kinder haben mit ihm keine Probleme. Er ist berufstätig.
Also wollen wir in den Sommerferien zusammenziehen, aber ohne gleich alles in einen Topf werfen zu müssen). Ich habe mal in so einem Kalkulator für ALGII ausgerechnet, dass ich ab dem Zusammenzug keinen Cent mehr bekomme. Aber da ich dadurch meine Krankenversicherung selber zahlen muß, rutschen wir doch wieder über die Grenze zur Bedürftigkeit.
Ausserdem wollte ich gerne in der ersten Zeit, in der wir noch nicht wissen, ob es mit uns funktioniert, für meinen Mietanteil selber aufkommen, was allerdings wiederum ohne ALGII nicht geht. Also ein blöder Kreislauf.
Ich würde eigentlich meinen Partner dafür bestrafen, dass er mich und meine 2 Kinder liebt, indem ich uns finanziell an die äußerste Schmerzgrenze bringen würde. Gibt es denn eine Zeit, die man laut Amt bekommt, in der man testen kann, ob es funktioniert, bevor eine eheähnliche Gemeinschaft draus wird?
Kennt jemand irgendwelche Möglichkeiten, zum Beispiel indem man den Mietvertrag über eine WG macht und was dazu zu beachten ist, oder irgend eine andere Lösung?
Bin für jeden Tip dankbar!!
Es ist schon schade, dass nicht mal Ämter und Servicetelefonisten der Ministerien den Durchblick haben.


:-? [addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 15. Juni 2005, 10:54

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo du,

ich habe jetzt schon Urteile gelesen wonach eine auf Dauer ausgelegte Lebenspartnerschaft erst nach 2 - 3 Jahren angenommen wurde.

Wichtig ist dass ihr getrennte Konten habt und getrennt wirtschaftet. Mit dem Untermietvertrag ist das so eine Sache, wenn du dich als Untermieterin ausgibst wird erwartet dass ggf. bei einer Kontrolle wie in einem Mietverhältnis alles getrennt ist, als Schränke, Bad.........

Die nächste Frage ist wie groß der vorhandene Wohnraum ist, ob der für euch alle reicht und ob es ggf. nicht sinnvoll wäre sich eine eigene Wohnung in der Nähe zu nehmen. Ansonten wenn ihr zusammen mit den Krankenkassenbeiträgen auf Hartz4 kommt wird das auch übernommen und demnächst gibt es für erwerbstätige höhere Zuverdienstgrenzen.

Ich denke du solltest halt schaun, wenn ihr meint das klappt mit euch dann los! Einen Weg gibt es immer.

Wünsch dir/euch viel Glück

Saskia
[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 15. Juni 2005, 11:37

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo !!
erst einmal Glückwunsch zu der Entscheidung das Ihr zusammen ziehen wollt.
Es ist ein Drama was da läuft und total familienfeindlich , aber ich wünsche euch viel Kraft.

Uns hat es nur noch mehr zusammen geschmiedet, weil wir Wiederspruch eingelegt haben .
Den das härteste ist das Sie ja auch verlangen, das der neue Lebensgefährte auch für die Stiefkinder zahlen soll.

Ich lege dir mal einen Link hier hin , da kannst du mal nachsehen.
Es sind Patchworkfamilien die gegen die ARGE vorgehen. Kann ich nur empfehlen, hat mir schon sehr geholfen.

http://groups.msn.com/PatchworkStieffamilien

Achso und wenn du mit dem Wiederspruch nicht weiter kommst , suche dir einen Anwalt. Es klappt , wenn man bereit ist dafür zu kämpfen.

Also dann unendlich viel Liebe und Glück in deinem neuen Leben.

:-) aidu

Minifamily3185

Anfänger

Beiträge:

4

Mittwoch, 15. Juni 2005, 12:07

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo Sascia!
Danke für Deine Antwort.
Die 2-3 Jahre zusammenleben sind erst vor nicht allzulanger Zeit von einem anderen Gericht wieder gekippt worden.
Hab ich aber auch erst erfahren, denn wenn wir die 2 oder 3 Jahre gehabt hätten, wäre alles sicher kein Problem, dann kann mann erst mal schauen, wie man es schafft, über die Runden zu kommen. Aber so ists doch etwas komplizierter.

Ich hab gelesen, dass man bei einer WG, also wo man mit dem Vermieter 2 Verträge hat in der gleichen Wohnung, andere Richtlinien hat was die Badbenutzung angeht, ect. Ich glaube da war nur das benutzte Doppelbett anstößig. Das wollte ich eben mal genau in Erfahrung bringen. Wobei die eigentlich gesetzlich gesehen gar nicht in die Wohnung dürfen zum kontrollieren. Dafür gibt es keine Grundlage. Aber leider lassen sich das doch die meisten gefallen.

Das mit den Krankenkassenbeitrag ist gut zu wissen. Da das alles so in der Schwebe hängt werd ich die Kinder wohl doch erst mal beim leiblichen Vater versichert lassen, bisher kam jedenfalls in der Hinsicht noch kein Veto der Krankenkasse.

Zuverdienst ist gut und schön, aber hier in der Gegend ist nichts zu finden, zumal ich das auch mit den Kindern unter einen Hut bekommen muß. Zum Betreuen hab ich in der neuen Umgebung leider noch niemanden. Aber suchen werd ich auf alle Fälle weiter, mir ist das Gebettel bei den Ämtern sowieso nichts.

Danke für die guten Wünsche. Ich denke auch, wir finden einen Weg, wäre aber doch schön, wenn man doch wenigstens paar Monate ne Überbrückung bekommen könnte.

Liebe Grüße!
Andrea




Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Mittwoch, 15. Juni 2005, 12:15

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo Andrea,

lies dich mal auf der von uns verlinkten Seite durch: www.arbeitslosen-hilfe-portal.de , die sind auch gut.

Wenn ich das richtig lese, wollt ihr erst eine Wohnung suchen? Da gilt es auf alle Fälle sorgfältig zu schaun dass man das richtig angeht - aber das machst du ja ;-) . Mit dem Zuverdienst meine ich dass deinem Partner, wenn er Arbeit hat ein größerer Freibetrag bei Hartz bleiben wird. Eine andere Überegung wäre 2 Wohnungen im selben Haus zu suchen ;-) .

Nun, du kennst die Fakten und wirst das sicher hinkriegen.

Liebe Grüße
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

6

Mittwoch, 15. Juni 2005, 12:15

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo!

Danke auch für Deine Antwort und den Link, werd mich da gleich heute mal umsehen. Es ist immer gut, wenn man verschiedene Erfahrungen auch für sich nutzen kann.

Das mit den Stiefkindern ist mir ehrlich gesagt neu.

Umhaun tut mich das allerdings auch nicht mehr, wenn man in Telefonaten bei den Ämtern schon gesagt bekommt, man solle doch heiraten, dann wäre ich versichert und er hätte durch die andere Lst.-Klasse mehr Lohn. Nach einer so kurzen Zeit Wochenendbeziehung??? Naja, die Leute, die da am Telefon sitzen können sich eben nicht vorstellen, wie bescheiden das hier alles abläuft.

Danke für die guten Wünsche!



Saskia

Anfänger

Beiträge:

7

Mittwoch, 15. Juni 2005, 12:18

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Ach ja Andrea,

nochwas. Sollte es mal so kommen, dass dein Partner euch unterstützen muss bzw. ihr keine Leistungen bekommt, kann er das steuerlich geltend machen wenn ihr nachweist, dass du keine Leistungen bekommen hast weil sein Verdienst rangezogen wurde.

Wie du siehst viele, viele Möglichkeiten.........

Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 15. Juni 2005, 23:53

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

Hallo Andrea,
schön, daß ihr nach Eurer WE-Beziehung zusammenziehen wollt (vielleicht klappt das bei mir auch einmal).
Unschön finde ich allerdings, daß ihr versucht Euer Ziel mit allerlei Tricksereien auf Kosten der Allgemeinheit zu erreichen. Ich finde, daß die geplante "Probezeit" eine rein private Angelegenheit ist, und ihr das Risiko allein tragen solltet.

Ja, ja, es gibt viele Möglichkeiten den Staat auszunutzen, ob man es macht, ist auch eine Frage der Moral ...

Nachdenkliche Grüße, Thomas


Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 16. Juni 2005, 00:26

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

also nun Moment mal....nur mal zu den Fakten:

Es ist...seit Hartz IV unmöglich offiziell mit einem neuen Lebenspartner zusammenzuziehen wenn dieser arbeitet und weiterhin irgendwas an Leistungen zu erhalten selbst wenn dieser Partner, wie jetzt in meinem Fall, Unterhalt für seine drei Kinder aus erster Ehe in einer Höhe zahlt, die es ihm schlechterdings unmöglich macht mich auch noch zu finanzieren. Dieser Unterhalt wird nämlich schlicht und ergreifend so gewertet als würde er nicht gezahlt. Obwohl diese Entscheidung sichtlich nicht rechtens sein kann halten sich alle Sachbearbeiter daran weil es keine andere Vorgabe gibt. Andererseits werden steigende Anzahlen von Bedarfsgemeinschaften gemeldet weil eheähnliche Gemeinschaften seit HartzIV aufgrund dieser blöden Regelung daß beide beim Zusammenleben nur noch Anspruch auf jeweils 311,- Euro haben, auseinanderziehen. Nicht die Menschen sondern die (fehlenden) Fallbeispiele und Gesetzeslücken schaffen hier offene Türen für jeden Versuch dessen was du Leistungsmissbrauch nennst lieber Thomas.

Und in meinem Fall würde der Staat sogar noch sparen dabei weil mein Freund ja durchaus bereit wäre den Mietanteil, den er jetzt erbringt auch weiterhin zu erbringen, sprich die Kosten würden eher geringer als höher. Aber nein.

Ergo...nichts mit auf Kosten des Staates, ich würde eher sagen auf Kosten der Gefühle wird gespart...

Vielleicht hätte die Bundesregierung statt Hartz IV einen generellen Paragrafen verabschieden sollen:

"Jeder Arbeitnehmer der sich mit einem (egal aus welchen Gründen) bedürftig gewordenen Lebenspartner einzulassen gedenkt sollte vorher sicherstellen, daß er sich dessen Unterhalt auch leisten kann...bei Zuwiderhandlung wird mindestens einer verhungern!"

Mit gar nicht mehr freundlichen Grüssen
B.

refa

unregistriert

10

Donnerstag, 16. Juni 2005, 00:28

RE: Alleinerziehend, ALGII, neue Partnerschaft und zusammenziehen, Fragen, Fragen, Fragen, Hilfe!!

@ thomas,
na mal nicht so streng sein :-).
wenn wir mal anfangen in welchen dimensionen in deuschland getrickst wird, wuerde ich nicht unbedingt unten anfangen mit den fingern zu zeigen.
Ausserdem leben wir in einem land in dem auf steuern nochmal steuern erhoben werden, zumindest fuer den kleinen mann.
Harz IV liegt ja bekanntlicher massen unter dem alten sozhilfe satz und die dauerhaften auswirkungen werden ohnehin noch erschreckend werden.


Ansonsten passt noch folgende meldung
S 35 AS 119/05 ER Ein Herr in Wohnung bedeutet noch keine Lebensgemeinschaft

Ein Herr in Wohnung bedeutet noch keine Lebensgemeinschaft

Ein Doppelbett, Herrenpflegeartikel und ein Herr in der Wohnung reichen nach einem Urteil nicht aus, um einer Arbeitslosengeld-II-Empfängerin eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nachzuweisen.


HB DÜSSELDORF. Das entschied das Düsseldorfer Sozialgericht in einer am Montag bekannt gegebenen Eil-Entscheidung (Az.: S 35 AS 119/05 ER). Im konkreten Fall hatten die Behörden die Zahlung des Arbeitslosengeldes II eingestellt, nachdem ihre Kontrolleure in der Wohnung der Empfängerin diese Hinweise vorgefunden hatten. Das Einkommen des Mannes müsse angerechnet werden, weil offensichtlich eine Lebensgemeinschaft vorliege. Die Arbeitslose hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Der Herr sei lediglich zu Besuch gewesen und lebe in einer eigenen Wohnung.

Laut Düsseldorfer Sozialgericht zählen zu einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft „gegenseitige Einstandspflichten“ wie etwa Unterhaltsleistungen. Eine unverbindliche Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft sei nicht eheähnlich, denn deren Partner seien nicht zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet, argumentierte das Gericht mit Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Eheähnliche Gemeinschaften könnten jedenfalls grundsätzlich nicht durch überraschende Hausbesuche der Behörden samt Wohnungsdurchsuchungen ermittelt werden. Gegen derartige Methoden bestünden zudem rechtliche Bedenken.

Das Sozialgericht hatte bereits in vorangegangenen Entscheidungen die Anrechnung des Einkommens von nichtehelichen Lebenspartnern beim Arbeitslosengeld II als verfassungswidrig bewertet. Diese Beschlüsse waren in der vergangenen Woche vom nordrhein-westfälischen Landessozialgericht gekippt worden. Über den neuen Beschluss will das Landessozialgericht noch im Juni verhandeln.
HANDELSBLATT, Montag, 06. Juni 2005
Wenn Sie auf diesen Artikel verweisen möchten, benutzen Sie bitte folgenden Link:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1047803

gruss refa

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