Hallo!
Ich hab einige Fragen, die mir weder das Amt für Grunderwerbssicherung, noch das Arbeitsamt, geschweige denn die Leute am Servicetelefon vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übereinstimmend und zufriedenstellend beantworten können. Jeder sagt was anderes, keiner gibt einem Rat. Vielleicht hat ja hier jemand einen guten Tip für uns.
Ich bin seit März geschieden, habe 2 Kinder (5 und

, für die 2 bekomme ich das Minimum an Unterhalt (250Euro im Monat ZUSAMMEN) und das Kindergeld,ich beziehe bis jetzt ALGII.
Habe seit einiger Zeit einen neuen Partner. Bisher hatten wir eine Wochenendbeziehung wegen der Entfernung. Aber wir wollen gerne wissen, ob es nicht auch gut geht wenn wir zusammenziehen, weil bisher alles super klappt, auch die Kinder haben mit ihm keine Probleme. Er ist berufstätig.
Also wollen wir in den Sommerferien zusammenziehen, aber ohne gleich alles in einen Topf werfen zu müssen). Ich habe mal in so einem Kalkulator für ALGII ausgerechnet, dass ich ab dem Zusammenzug keinen Cent mehr bekomme. Aber da ich dadurch meine Krankenversicherung selber zahlen muß, rutschen wir doch wieder über die Grenze zur Bedürftigkeit.
Ausserdem wollte ich gerne in der ersten Zeit, in der wir noch nicht wissen, ob es mit uns funktioniert, für meinen Mietanteil selber aufkommen, was allerdings wiederum ohne ALGII nicht geht. Also ein blöder Kreislauf.
Ich würde eigentlich meinen Partner dafür bestrafen, dass er mich und meine 2 Kinder liebt, indem ich uns finanziell an die äußerste Schmerzgrenze bringen würde. Gibt es denn eine Zeit, die man laut Amt bekommt, in der man testen kann, ob es funktioniert, bevor eine eheähnliche Gemeinschaft draus wird?
Kennt jemand irgendwelche Möglichkeiten, zum Beispiel indem man den Mietvertrag über eine WG macht und was dazu zu beachten ist, oder irgend eine andere Lösung?
Bin für jeden Tip dankbar!!
Es ist schon schade, dass nicht mal Ämter und Servicetelefonisten der Ministerien den Durchblick haben.
:-? [addsig]