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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

8%

manchmal

91%

nein

2%

ja

Insgesamt 66 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 24. Juni 2005, 09:38

Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

Hallo, ich hoffe, daß mir hier jemand helfen kann, da ich nicht mehr viel Zeit habe.
Ich bin 29, alleinerziehende Mutter eines fast 7-jährigen Sohnes und in der 10.Woche schwanger.2000 habe ich angefangen zu studieren und bestreite unseren Lebensunterhalt allein durch diverse Nebenjobs, das Geld ist knapp, aber es geht gerade so. Von "Außen " bekomme ich nur 154 Euro Kindergeld und 100 Euro Unterhalt vom Vater, mehr kann er nicht bezahlen, er greift mir aber immer, wenn Not am Mann ist, unter die Arme( Schulsachen, Kleidung, etc...)
Ich weiß, daß ich mich beurlauben lassen könnte, um ALGII zu erhalten,während einer Beurlaubung darf man jedoch keine Scheine machen und ich möchte mein Studium gern vorrantreiben. Muß ich mich nun entscheiden zwischen Studium und Baby?
Bafög bekomme ich nicht, da die Regelstudienzeit überschritten wurde. Und so wie ich höre, bekomme ich Wohngeld, Kinderzuschlag usw. nur, wenn ich meinen eigenen Bedarf decken kann.Ich befürchte aber, daß ich neben Baby, Sohn und Studium nicht mehr arbeiten kann.
Gibt es Möglichkeiten? Allein von Kindergeld kann man doch nicht leben?
Grüße von einer ziemlich verzweifelten Greta

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

2

Freitag, 24. Juni 2005, 09:51

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

Hallo Greta,

als Studentin hast du tatsächlich keinen Anspruch auf ALGII. Allerdings hast du Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Unterhalts, soweit sie einen nicht ausbildungsgeprägten Unterhaltsbedarf haben. Dazu zählt auch eine Schwangerschaft. Das heisst, du hast auch als Studentin Anspruch auf den ALGII-Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und Anspruch auf einmalige Leistungen wie Schwangerenbekleidung und Babybekleidung.

Liebe Grüsse
tinka[addsig]

refa

unregistriert

3

Freitag, 24. Juni 2005, 12:03

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

hi greta,
grundsaetzlich hatte man bisher immer anspruch auf alg oder sozialhilfe bzw wohngeld wenn man studiert hatte und bestimmte bedingungen erfuellt sind.
Mich wuerde es wundern, wenn dies jetzt anders waere. Vermutlich eher eine zwischenzeit, indem einige mitarbeiter der arge noch nicht recht wissen wie die gesetzlichen grundlagen sind. Im zweifelsfall muss man widerspruch einlegen
Wann hatte man immer anspruch :
1. Immer dann wenn man dem arbeitsmarkt zur verfuegung stand z.b durch teilzeitstudium- waere bei dir wohl am empfehlenswertesten- oder wenn man erklaerte man studiere nur nachmittags oder abends.
2. Zum Wohngeld und Soz hatte man zusaetzlich noch zugang uebere ein kind.
Das kind war dann der berechtigte und der student zaehlte als haushaltsangehoeriger.

viel glueck gruss refa[addsig]

refa

unregistriert

4

Freitag, 24. Juni 2005, 12:06

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

Na ja, nachtrag:
dass wichtigste ist eigentlich, dass du erstmal in die erziehungszeit gehst und da kannst du mit deiner zeit anfangen was diu willst.
Wer bitte soll verhindern dass du in dieser zeit scheine machst..
nicht so aengstlich :-)

gruss refa
[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 24. Juni 2005, 12:20

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten!
Während einer Beurlaubung kann ich mir Scheine aber nicht anerkennen lassen, ich wäre zwar noch Mitglied der Uni, jedoch keine "ordentliche" Studentin.
Natürlich kann ich Seminare besuchen und mich weiterbilden, es würde mich aber meinem Abschluß nicht näherbringen.
Auf "Schwanger-in-Bayern-de habe ich gelesen, daß dortige Studenten sich zwar auch beurlauben lassen müssen um ALGII zu bekommen, aber trotzdem weiterhin berechtigt sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Habe ich da was falsch verstanden? Eine ähnliche Seite für Niedersachsen oder andere Bundesländer konnte ich nicht finden. Kennt sich jemand aus?
Ich finde es einfach unglaublich, daß man Wohngeld und Kinderzuschlag nur ab einem bestimmten Einkommen bekommt. Was sollte ich machen, wenn ich mit Baby wirklich nicht mehr arbeiten kann?Wenn ich nichts verdiene, bekomme ich auch keine Zuschüsse?
Liebe Grüße von Greta

Saskia

Anfänger

Beiträge:

6

Freitag, 24. Juni 2005, 14:30

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

Hallo Greta,

ich kann dir nur dringend raten in eine schwangeren Beratungsstelle vor Ort zu gehen.

Ich weiß zwar nicht wie das nun genau bei studierenden ist aaaaber es gibt die Stiftungen für Familien oder Mütter in Not. Ggf. kannst du von da Unterstüzung erbitten und du wirst dort auch meist umfassend informiert. Auch gibt es den Sonderbedarf (Erstlingsausstattung....) auf den du ggf. Anspruch hast.

Wünsch dir (euch) viel Glück

Saskia[addsig]

tinka

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hamburg

Beruf: Sozialarbeiterin

7

Freitag, 24. Juni 2005, 16:59

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

Hallo Greta,

versuchs mal da:
1) Studierende mit Kind, Allgemeine Sozialberatung Hamburg, Tel.: 040-419 02-155 und 2)Eltern-, Sozial,- Rechts- und BAFÖG-Beratung AstA Hamburg, Tel.: 040-4502040.
Du als Studentin hast zwar keinen ALGII-Anspruch, aber für deine Kinder kannst du Geld beantragen. Ich weiss nur nicht, ob das dann über ALGII läuft oder über Sozialhilfe (SGB XII). Und ich wüsste nicht, warum du kein Wohngeld beantragen können solltest.
Gruß
tinka
[addsig]

Gast

unregistriert

8

Sonntag, 7. August 2005, 13:07

RE: Schwanger, Alleinerziehend, Studentin...

hallo,

bei mir war es nicht ganz so krass weil ich "nur" ein Kind bekommen habe. Damals gab es noch Sozialhilfe und ich habe nichts!!!! bekommen. Da ich mein Studium nicht unterbrechen wollte (wenigstens nicht in der Schwangerschaft) Ich bin dann Obdachlos geworden...
Man bekommt als Auszubildende oder Studentin keine !!! Sozialhilfe und auch jetzt keine ALG II !!!!!!!!!!!!!!!! Ausnahme: man ist im EXAMEN

dh dir wird nichts übrig bleiben als dich zu exmatrikulieren oder irgend wie anders Geld zu bekommen....

Leider ist es in Deutschland so, dass Studentinnen (insbesondere Mittellose) völlig auf der Straße stehen gelassen werden. Jeder andere erhält in Deutschland ALGII

Dieser Zustand ist den meisten Leuten nicht bewußt und deshalb muß unbednigt eine Lobby her, damit das Gesetz angepasst werden kann.

Bitte schildert eure Lage euren Abgeordneten vor Ort, bzw schreibt an den Obudsman von ALGII und wendet euch an den Sozialasta!!!!!!! (Ich weiß, dass ist leichter gesagt als getan, weil die Zeit fehlt)

Ich versuche bei den GRÜNEN gerade diese Problematik wenigstens Kommunal ins Bewußstsein zu rufen