Kriege ich dann überhaupt ALG II?
Hallo,
ich bin seit kurzem von meinem Mann getrennt und habe einen Sohn (stammt nicht aus dieser Ehe), der die 5. Klasse besucht.
Momentan wohne ich noch im gemeinsamen Haus, bin jetzt aber auf der Suche nach einer Wohnung für mich und meinen Sohn.
Mein Mann zahlt mir monatlich Unterhalt in Höhe von 200 Euro und zusätzlich verdiene ich mir noch 200 Euro dazu, weil ich sein Geschäft putze.
Darüberhinaus kriege ich Kindergeld und Minderunterhalt für meinen Sohn (120 Euro, Unterhaltsvorschuß wäre noch bis Mai 2006 möglich, wenn ich eine Wohnung habe).
Mein Problem ist, daß ich gerne mein Abitur nachholen würde, BaFöG kriege ich aber nicht, weil ich die Altersgrenze überschreite, jedenfalls nicht für die schulische Ausbildung. Evtl. für ein späteres Studium, das muß ich noch abklären.
Der Vorkurs findet für ein Jahr abends statt, danach drei Jahre morgens Unterricht.
Überall lese ich heraus, daß man kein ALG II kriegen kann, wenn man dem Grunde nach BaFöG-berechtigt ist, bin ich das überhaupt (Altersgrenze überschritten)?
Da ich einem Teilzeitjob nachgehe, können die verlangen, daß ich noch einen Ein-Euro-Job zusätzlich annehme? Kann ich die Schule auf privater Basis zusätzlich machen?
Wäre dankbar, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.